Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

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Aga256
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von Aga256 »

caffery hat geschrieben: 5. Jan 2020, 13:49 Es ist nunmal meines Wissens leider so, dass Du im eröffneten Insolvenzverfahren diesbezüglich "nichts zu melden hast". Klingt hart, ist aber so. In diesem Verfahrensabschnitt liegt die Entscheidungsgewalt darüber allein bei der Verwalterin - dies ändert sich wie gesagt erst zur Aufhebung des Verfahrens/Eintritt in die WVP wieder.

Selbst wenn es so wäre wie Du sagst, dass es eine höhere Erstattung bei gemeinsamer Veranlagung gäbe und dadurch die Masse geschädigt würde, wäre es nicht an Dir dies zu beanstanden - sondern an den am Verfahren beteiligten Gläubigern.
Ok :(

Bekomme ich vom Gericht Bescheid, wenn ich in WVP bin. Und mache ich ab da meiner Steuererklärung wieder alleine ? oder auch nur mit deren Unterschrift ?
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arreis
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von arreis »

Du bekommst vom Gericht Bescheid, du machst ab da Deine Steuererklärung wieder selber und Erstattungen gehen voll an Dich.

Ich kenne zwar die realen Summen nicht, habe aber mal kurz gerechnet und festgestellt, dass bei etwa gleichem Verdienst kein Unterschied zu einer gemeinsamen - oder einer getrennten Veranlagung besteht. Allerdings konnte ich nur mit der Werbungskostenpauschale rechnen.
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caffery
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von caffery »

Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 13:56 Bekomme ich vom Gericht Bescheid, wenn ich in WVP bin.
Yap. "Das Verfahren wird gem. § 200 InsO aufgehoben." oder ein ähnlich lautender Text. Zuvor gibt es noch eine Schlussrechnung die auch mit Papierkram geschmückt wird.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 13:56 Und mache ich ab da meiner Steuererklärung wieder alleine ? oder auch nur mit deren Unterschrift ?
Ne, ganz alleine - nur mit Deiner Unterschrift.

Es kann allerdings gut sein, dass für das laufende Jahr in dem Dein Verfahren aufgehoben wird eine anteilige Nachtragsverteilung für Steuererstattungen angeordnet wird.

Beispiel: Aufhebung des Verfahrens am 31.03.20 - Nachtragsverteilung für Steuerguthaben angeordnet: Steuererstattung für 2020 - 240 Euro. Dann müssten nachträglich 60 Euro in der Masse landen.
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imker
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von imker »

@Aga256:
hast Du oder Dein Mann Vorteile von der gemeinsamen Veranlagung?

Wenn die nennenswert sind schreibt ihr halt einen dreizeiler an das FA und erklärt, dass ihr gemeinsame Veranlagung wählt.
Dann kommt der Bescheid und wenn die gemeinsame Veranlagung nicht berücksichtigt wurde, Einspruch einlegen und dernicht insopvente Ehemann kann den Einspruch auch ohne gründes Licht vom IV einlegen
aber das ist doch nur verlockend, wenn es eine Erstattung gibt.
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Aga256
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von Aga256 »

imker hat geschrieben: 5. Jan 2020, 14:15 @Aga256:
hast Du oder Dein Mann Vorteile von der gemeinsamen Veranlagung?

Wenn die nennenswert sind schreibt ihr halt einen dreizeiler an das FA und erklärt, dass ihr gemeinsame Veranlagung wählt.
Dann kommt der Bescheid und wenn die gemeinsame Veranlagung nicht berücksichtigt wurde, Einspruch einlegen und dernicht insopvente Ehemann kann den Einspruch auch ohne gründes Licht vom IV einlegen
aber das ist doch nur verlockend, wenn es eine Erstattung gibt.

Na bei uns sind die Werbungskosten halt schon hoch, dazu haben wir Ende 2019 geheiratet , da bekommt man ja eh einiges rückerstattet, wir würden aber halt nun unsere erste gemeinsame Steuererklärung machen, deswegen kann ich dir gerade nicht sagen was dies ausmachen würde.

Wenn es aber so viel Stress mit der IV geben würde, würde ich es dies Jahr dann doch noch alleine machen, oder eher sie machen lassen, und dann sobald ich alleine entscheiden kann, gemeinsam veranlagen.
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imker
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von imker »

Bei fast gleichen Einnahmen in 2019 ist das alles wenig interessant. Habt ihr denn fast gleiche Einkünfte in 2019 gehabt? Kennst Du den Antrag auf eine Aufteilung der "Steuerschuld" bei der gemeinsamen Veranlagung??´
zum Ausrechnen des Vor- bzw. Nachteils: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechn ... ngsrechner
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caffery
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von caffery »

imker hat geschrieben: 5. Jan 2020, 15:57 Kennst Du den Antrag auf eine Aufteilung der "Steuerschuld" bei der gemeinsamen Veranlagung??´
Das käme dann ja alles noch dazu.

Im Endeffekt kann die TE aus meiner Sicht froh sein, dass ihr Wunsch verwährt blieb.

Ich zumindest rate den Leuten bei entsprechender Konstellation vor Antragstellung zu getrennter Veranlagung. Ansonsten kommt es ja bei Erstattungen immer zu einem Gewiggel, bei dem im Endeffekt ja wieder mehr oder weniger aufwändig die Aufteilung beantragt werden muss weil sonst die komplette Erstattung (inkl. der des nicht insolventen Ehepartners) in die Masse gewünscht wird. (hatten wir hier auch schon 2-3 mal)

Das braucht doch alles kein Mensch...

Ich bin zwar kein Steuerfachmann und kann kaum beurteilen, ob es u.U. im Einzelfall für den nicht insolventen Partner günstiger wäre auch während des eröffneten Verfahrens auf gemeinsame Veranlagung zu bestehen. Aber wir reden hier ja in aller Regel über einen sehr begrenzten Zeitraum bis zur Verfahrensaufhebung und sehr wahrscheinlich in aller Regel über einen (wenn überhaupt) sehr geringen "Schaden".
Wenn ich das Gewiggel dagegen halte, was mitunter betrieben werden muss um den Teil vom Kuchen eines nicht insolventen Ehepartners aus einer gemeinsamen Erstattung ausgelöst zu bekommen - das kann sich in meiner Welt ins Verhältnis gesetzt nicht ernsthaft jemand wünschen. (Oder er möge bitte einen universaltalentierten Rechtsbeistand mit der intensiven Betreuung seines Verfahrens beauftragen)
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ichhabwasvergessen
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von ichhabwasvergessen »

@Caffery

Was ist denn an einem einzigen Satz in der Art ... Hiermit beantragen wir die Aufteilung der Steuerschuld nach Paragraf xy der Abgabenordung das Gewiggel?

Der nichtinsolvente Partner erhält dann auf jeden Fall die ihm zustehende Erstattung. Oder die Nachzahlung fällt nicht so hoch wie bei Einzelveranlagung aus.
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caffery
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von caffery »

ichhabwasvergessen hat geschrieben: 5. Jan 2020, 17:22 Was ist denn an einem einzigen Satz in der Art ... Hiermit beantragen wir die Aufteilung der Steuerschuld nach Paragraf xy der Abgabenordung das Gewiggel?
Für den informierten Insolaner ist es vorbehaltlich eines versierten Steuerbüttel und wohl informierter und verständiger Insolvenzverwaltung eigentlich kein großes Gewiggel.

In der Praxis sieht man sich aber nicht selten mit solchen Szenarien konfrontiert:

- Insolaner hat überhaupt keine Ahnung, ist mehr oder weniger panisch, hat schon sämtliche Fristen versäumt und/oder in der Zwischenzeit ungelenke Dinge getan. Dabei haben ihm Insolvenzverwaltung, wie auch Steuerbehörde nichts von dem o.g. Antrag erzählt (ist ja auch nicht deren Aufgabe)

- Insolvenzverwaltung "sitzt schon auf der Kohle", ist kaum zu erreichen oder zu einer inhaltvollen Rückmeldung zu motivieren. Es kommt dann irgendwann mitunter zu Rückmeldungen wie "geht nicht", "zu spät", "nicht mein Problem", "wir beantworten keine Fragen zu sowas" etc. Der Schuldner ist total überfordert und ich habe keine Zeit (für sowas werde ich leider nicht bezahlt), fühle mich aber dennoch eigengetrieben mich darum zu kümmern.

- Die Steuerbehörde ist praktisch nicht zu erreichen, ein Sachbearbeiter kaum ausfindig zu machen und/oder scheint kaum bis gar keine Ahnung zu haben worum es geht (sowas haben die ja auch nicht jeden Tag). Also hagelt es zunächst antworten in dem Tenor "geht nicht".
Es gibt nämlich alles andere als wenige Steuermenschen, welche die m.E. falsche Ansicht vertreten, dass der von Dir gemeinte Antrag nur bei Steuer"schulden" funktioniert und nicht bei Guthaben. An dem Punkt steht man dann vor der Herausforderung einer Person die Welt zu erklären die dafür bezahlt wird das schon zu wissen und sieht sich erheblichen Abwehrreaktionen ausgesetzt. Als Otto-Normal-Verbraucher ist das kaum zu überwinden - für mich ist es sehr häufig auch nicht viel leichter. Zumal ich mir den Steuermenschen ja auch im Sinne meiner folgenden Kundschaft nicht verprellen will - allzu viele gibts ja davon nicht bei uns... zumindest wiederholen sich die Namen ständig.


Ich sage ja häufig: In der Theorie ist vieles nicht sehr kompliziert. Es gibt aber ständig einen sehr großen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Oder eben sehr unterschiedlich aufwändige Wege um dahin zu gelangen. Wenn ich sowas relativ einfach umgehen kann - dann würde ich das einfach mal so machen bzw. dazu raten.
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Aga256
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von Aga256 »

ich danke euch erstmal für eure Antworten

Mal schauen was die IV zu meiner Email sagt. Ansonsten haben wir eine Steuerbehörde wo ich immer irgendwen erreiche glücksfall

Mir geht es ein wenig auf den Keks, das ich in der PV bin und momentan von der IV nicht viel Hilfestellung habe. Letzten Mai habe ich auf meine Kosten meine Steuern gemacht, weil ich es nicht besser wußte, und sie nur ihr Kürzel drunter gesetzt hat. Dieses Jahr versucht sie das schon wieder. Und manchmal fühlt man sich so als wären einem die Hände gebunden.

Ich hatte die IV auch gefragt ob einen gemeinsame Veranlagung geht und als Antwort kam nur ein NEIN, keine Begründung kein Nix. Sorry aber da kommt man sich leicht verarscht vor.

Hoffe das ich bald die nächste Phase erreiche, wobei sie ja dann als meine TH da sein wird, und wieder bei Nix helfen wird. ;)

Ich habe einen Kollegen, der ist Anwalt, der sagt in so Fällen wie jetzt Willkommen in Deutschland
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