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Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 13:46
von EMET
Hallo,

wir haben vor ein paar Monaten die Betreuung einer Person übernommen die in 2018 die Privatinsolvenz startete und nun in der Wohlverhaltensphase ist. Die letzten Jahre bezog diese Person Hartz 4, liegt seit Monaten im Krankenhaus und wird jetzt Anfang Januar in ein Pflegeheim verlegt.
Vermögen ist keines vorhanden. So wie es jetzt aussieht geht der Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente durch und zusätzlich mit dem Pflegegeld sollte das reichen um das Heim bezahlen zu können. Zusätzliche Sozialleistungen wären dann nicht nötig.

Nun ist der Vater der von uns betreuten Person gestorben und es steht wohl eine Erbschaft in unbekannter Höhe an.
Die Frage ist nun, ob das Erbe angetreten werden muss oder nicht?
Soweit ich jetzt schon recherchiert habe, hätte die betreute Person das Erbe selbst ausschlagen können und wäre nicht verpflichtet das Erbe anzutreten.

Die Frage die sich mir stellt ist, ob wir als Betreuer auch verzichten dürfen ohne dabei selbst irgendwelche Probleme zu bekommen.
Das (vermutliche) Erbe ginge dann an die Geschwister der Betreuten. Eine Vorteilsnahme wird uns dann wohl keiner vorwerfen können.

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 13:53
von caffery
EMET hat geschrieben: 30. Dez 2019, 13:46
Nun ist der Vater der von uns betreuten Person gestorben und es steht wohl eine Erbschaft in unbekannter Höhe an.
Die Frage ist nun, ob das Erbe angetreten werden muss oder nicht?
Nein, muss es nicht.
EMET hat geschrieben: 30. Dez 2019, 13:46 Soweit ich jetzt schon recherchiert habe, hätte die betreute Person das Erbe selbst ausschlagen können und wäre nicht verpflichtet das Erbe anzutreten.
Genau, innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalls beim zuständigen Nachlassgericht.
... aber wieso denn die Formulierung "hätte können"?
EMET hat geschrieben: 30. Dez 2019, 13:46 Die Frage die sich mir stellt ist, ob wir als Betreuer auch verzichten dürfen ohne dabei selbst irgendwelche Probleme zu bekommen.
Soweit ich weiß (nicht wirklich mein Spezialgebiet - für sowas habe ich Telefonjoker;)), kann ein Betreuer ein Erbe nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts für den Betreuten ausschlagen.
EMET hat geschrieben: 30. Dez 2019, 13:46 Das (vermutliche) Erbe ginge dann an die Geschwister der Betreuten. Eine Vorteilsnahme wird uns dann wohl keiner vorwerfen können.
Ne, wieso auch?

Nur mal so ins Blaue: Ihr seid aber selbst nicht mit der Betreuten verwandt, oder?

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 17:11
von EMET
Zunächst einmal ein herzliches Danke für Deine Einschätzung.
Mit "hätte können" meinte ich, wenn die Person noch selbst entscheiden könnte. Kann die Person aber nicht.
Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis.

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 17:36
von caffery
EMET hat geschrieben: 30. Dez 2019, 17:11 Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis.
Okay, dann muss ich meine letzte Antwort leicht einschränken.

Ich bin mir sicher, dass eine Erbausschlagung selbst ein höchst persönliches Recht ist und kein Gläubiger der Welt (auch nicht ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder) an einer Ausschlagung etwas rütteln könnte.

Auch bin ich mir aus dem Stehgreif relativ sicher, dass Betreuer eine Erbausschlagung nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichtes durchführen können. Das Betreuungsgericht darf das Ersuchen nicht aus dem Grunde ablehnen, weil dadurch die Sozialkassen geschädigt werden - etwa weil der Betreute im Sozialleistungsbezug ist.
(LG Neuruppin, 28.06.2017 - 5 T 21/17)

Ob es allerdings in dem Zusammenhang schädlich sein kann, wenn der erbausschlagende Betreuer gleichzeitig durch die Ausschlagung finanziell begünstigt wird - Puh!. Passe...

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 18:58
von Inso?
@Caffery

Was ist den in so einem Fall mit dem Schonvermögen? Liegt das Erbe darunter können die Sozialkassen doch nicht zugreifen, oder?

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 19:47
von caffery
Inso? hat geschrieben: 30. Dez 2019, 18:58 Was ist den in so einem Fall mit dem Schonvermögen? Liegt das Erbe darunter können die Sozialkassen doch nicht zugreifen, oder?
Ganz grundsätzlich ist in so einem Fall aus meiner Sicht immer zunächst zu prüfen ob eine Ausschlagung Sinn macht.

Wenn das Erbe angetreten wird und der Erbberechtigte ist im Bezug von Sozialleistungen, stellt sich grundsätzlich die Frage ob die Erbschaft Einfluss auf die Bedürftigkeit des Betreffenden hat. Diese ist Grundvoraussetzung für die Leistungsgewährung.

Bei der Frage ist grundsätzlich zu klären, ob die Erbschaft im sozialrechtlichen Sinne als "Vermögen" oder "Einkommen" zu werten ist. An dieser Frage entscheidet sich dann auch Deine Frage nach dem Schon"vermögen". Dieses gibt es - wie das Wort schon sagt - nur für Vermögen - aber nicht für Einkommen.

Die rechtlichen Begriffsdefinitionen finden sich in den § 82 und 90 SGB XII. Leider sind mit Vermögen erstmal nur die Mittel gemeint, die zu Beginn des Leistungsbezug bereits vorhanden waren. Von daher wird die Sozialbehörde mit höchster Wahrscheinlichkeit bei einem Erbe während des Leistungsbezugs auf "Einkommen" plädieren - was bedeutet: Kein Schonvermögen.

Ohne da jetzt allzu viel drüber sagen zu wollen: Es gibt da in Einzelfällen noch "Gestaltungsmöglichkeiten" - diese sind dann aber besser mit einem Anwalt zu erörtern als hier.

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 20:17
von EMET
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Ob es allerdings in dem Zusammenhang schädlich sein kann, wenn der erbausschlagende Betreuer gleichzeitig durch die Ausschlagung finanziell begünstigt wird - Puh!. Passe...
[/quote]

Ich habe absolut keine Ahnung bezüglich Erbrecht.
Aber jetzt mal angenommen wir würden als Betreuer im Namen des Betreuten (Mutter meiner Frau) die Erbschaft ausschlagen,
dann würde doch das zu verteilende Vermögen an die Geschwister der Begünstigten Person gehen, oder?

Ich sehe nicht, wo ich als Betreuer einen Vorteil habe, wenn ich das Erbe ausschlage.
Oder geht das Erbrecht nach dem Verzicht auf die Kinder der Begünstigten über?

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 30. Dez 2019, 20:24
von caffery
EMET hat geschrieben: 30. Dez 2019, 20:17 Ich habe absolut keine Ahnung bezüglich Erbrecht.
Aber jetzt mal angenommen wir würden als Betreuer im Namen des Betreuten (Mutter meiner Frau) die Erbschaft ausschlagen,
dann würde doch das zu verteilende Vermögen an die Geschwister der Begünstigten Person gehen, oder?

Ich sehe nicht, wo ich als Betreuer einen Vorteil habe, wenn ich das Erbe ausschlage.
Oder geht das Erbrecht nach dem Verzicht auf die Kinder der Begünstigten über?
Also meines Wissens sind in den Fällen in denen es kein Testament und keinen Ehepartner (mehr) gibt, grundsätzlich die Kinder erbberechtigte ersten Grades - erst danach kämen die Geschwister.

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 31. Dez 2019, 13:22
von arreis
In welchem Verhältnis steht das Ausschlagen einer Erbschaft mit der PI? Der Betreuer ist ja auch für die finaziellen Belange der zu betreuenden Person verantwortlich und somit doch eigentlich auch für die Obliegenheiten in der PI oder sehe ich das falsch?
Wäre das Ausschlagen der Erbschaft nicht eventuell eine Verletzung der Obliegenheiten?

Re: Betreuung einer Person in Privatinsolvenz, nun Erbschaft

Verfasst: 31. Dez 2019, 13:31
von caffery
arreis hat geschrieben: 31. Dez 2019, 13:22 Wäre das Ausschlagen der Erbschaft nicht eventuell eine Verletzung der Obliegenheiten?


-> § 83 Abs. 1 Satz 1 InsO

Der Sachverhalt wurde in verschiedenen Gerichtsentscheidungen aufgegriffen und bekräftigt. Die bekannteste ist:

BGH Beschluss vom 10.03.2011 - Az. IX ZB 168/09