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PKH Rückzahlung
Verfasst: 9. Dez 2019, 16:08
von Sylre
Hallo, ich bedanke mich bereits im Voraus bei allen hilfsbereiten Lesern
Ich hatte vor relativ kurzer Zeit eine Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen und muss diese nun zurückzahlen. Leider bin ich privatinsolvent und weiß nicht genau, wie ich das stemmen soll. Kann man die Raten irgendwie vertagen oder können die sogar wegfallen, wenn man insolvent ist?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten
LG
Re: PKH Rückzahlung
Verfasst: 9. Dez 2019, 16:28
von DavBerg
Hey,
Meines Wissens nach fallen die Raten auch in der Privatinsolvenz nicht weg, vorausgesetzt du hast ein "ausreichendes anrechenbares Einkommen". Wenn dem so ist, dann musst du die Raten ganz normal weiterzahlen. (
https://www.prozesskostenfinanzierung.d ... ueckzahlen)
Wenn es auch in dem Artikel steht, habe ich es überlesen, denn ich weiß leider nicht, ob man die Raten aufschieben kann.
LG Viel Erfolg!
Re: PKH Rückzahlung
Verfasst: 9. Dez 2019, 17:17
von caffery
Die PKH Rückzahlung hat mit der Pfändungstabelle z.b. nichts zu tun. Es wird nach starren Kriterien ein "anrechenbares Einkommen" ermittelt, woraus eine annehmnabre Rate abgeleitet wird. Die Gerichte suchen sich die Rate also nicht aus oder ähnliches. Die Grundlage wird auch laufend an die Inflation angepasst. Wenn das "anrechenbare Einkommen" zu gering ist, kann die Rate natürlich auch bei Null liegen. Dies ist selbstverständlich bei Menschen der Fall die (ergänzend) von Sozialleistungen abhängig sind.
Es gibt verschiedene Rechner dazu im Netz, womit sich das jeder selbst ausrechnen kann.
Wenn Deine aktuelle Rate also höher ist als dort dargestellt, solltest Du einen neuen Stundungsantrag stellen.
Ein laufendes Insolvenzverfahren steht der Zurückzahlung von PKH nicht im Wege. Dazu gab es auch mal Rechtsprechung (hab grad keine Zeit sie rauszusuchen). Ich meine vor Kurzem mal was von einem Landesarbeitsgericht gelesen zu haben.
PS: Okay, dann doch;) Da isses: LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 5. September 2012, Az.: 10 Ta 142/12
Re: PKH Rückzahlung
Verfasst: 10. Dez 2019, 08:48
von Graf Wadula
Tja, Caffery, bis vor kurzem hätte ich Dir zugestimmt. jetzt hat aber der BGH den Fall entschieden. Es kommt darauf an, ob die Gerichtskosten eine Insolvenzforderung sind. Ist das der Fall, dürfen keine Ratenzahlungen angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 28.08.2019, - XII ZB 119/19-).
Allerdings - wenn man den Ausgangsfall liest- hört sich das eher danach an, als wenn PKH erst im laufenden Insolvenzverfahren in Anspruch genommen wurde. Und dann bleibt es dabei, dass diese eingefordert werden können.
Re: PKH Rückzahlung
Verfasst: 10. Dez 2019, 10:01
von caffery
Meine Herren!
Meine letzte "up-tp-date-Fortbildung" war Anfang September (offenbar vor der Veröffentlichung) und ich lese ja wirklich viel aus dem Bereich aber das ist tatsächlich an mir vorbeigegangen.
Was ich immer wieder sage: Die regelmäßige Forumsteilnahme hier ist nicht selten wertvoller als regelmäßige Fortbildungen;)
Danke Graf:)