PKH Rückzahlung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Sylre
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PKH Rückzahlung

Beitrag von Sylre »

Hallo, ich bedanke mich bereits im Voraus bei allen hilfsbereiten Lesern

Ich hatte vor relativ kurzer Zeit eine Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen und muss diese nun zurückzahlen. Leider bin ich privatinsolvent und weiß nicht genau, wie ich das stemmen soll. Kann man die Raten irgendwie vertagen oder können die sogar wegfallen, wenn man insolvent ist?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten

LG
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Re: PKH Rückzahlung

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Hi Sylre,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "PKH Rückzahlung" geschaut?
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DavBerg
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Beiträge: 27
Registriert: 20. Nov 2019, 11:38

Re: PKH Rückzahlung

Beitrag von DavBerg »

Hey,

Meines Wissens nach fallen die Raten auch in der Privatinsolvenz nicht weg, vorausgesetzt du hast ein "ausreichendes anrechenbares Einkommen". Wenn dem so ist, dann musst du die Raten ganz normal weiterzahlen. (https://www.prozesskostenfinanzierung.d ... ueckzahlen)
Wenn es auch in dem Artikel steht, habe ich es überlesen, denn ich weiß leider nicht, ob man die Raten aufschieben kann.

LG Viel Erfolg!
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: PKH Rückzahlung

Beitrag von caffery »

Die PKH Rückzahlung hat mit der Pfändungstabelle z.b. nichts zu tun. Es wird nach starren Kriterien ein "anrechenbares Einkommen" ermittelt, woraus eine annehmnabre Rate abgeleitet wird. Die Gerichte suchen sich die Rate also nicht aus oder ähnliches. Die Grundlage wird auch laufend an die Inflation angepasst. Wenn das "anrechenbare Einkommen" zu gering ist, kann die Rate natürlich auch bei Null liegen. Dies ist selbstverständlich bei Menschen der Fall die (ergänzend) von Sozialleistungen abhängig sind.
Es gibt verschiedene Rechner dazu im Netz, womit sich das jeder selbst ausrechnen kann.

Wenn Deine aktuelle Rate also höher ist als dort dargestellt, solltest Du einen neuen Stundungsantrag stellen.

Ein laufendes Insolvenzverfahren steht der Zurückzahlung von PKH nicht im Wege. Dazu gab es auch mal Rechtsprechung (hab grad keine Zeit sie rauszusuchen). Ich meine vor Kurzem mal was von einem Landesarbeitsgericht gelesen zu haben.

PS: Okay, dann doch;) Da isses: LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 5. September 2012, Az.: 10 Ta 142/12
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 495
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Re: PKH Rückzahlung

Beitrag von Graf Wadula »

Tja, Caffery, bis vor kurzem hätte ich Dir zugestimmt. jetzt hat aber der BGH den Fall entschieden. Es kommt darauf an, ob die Gerichtskosten eine Insolvenzforderung sind. Ist das der Fall, dürfen keine Ratenzahlungen angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 28.08.2019, - XII ZB 119/19-).
Allerdings - wenn man den Ausgangsfall liest- hört sich das eher danach an, als wenn PKH erst im laufenden Insolvenzverfahren in Anspruch genommen wurde. Und dann bleibt es dabei, dass diese eingefordert werden können.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: PKH Rückzahlung

Beitrag von caffery »

Meine Herren!
Meine letzte "up-tp-date-Fortbildung" war Anfang September (offenbar vor der Veröffentlichung) und ich lese ja wirklich viel aus dem Bereich aber das ist tatsächlich an mir vorbeigegangen.
Was ich immer wieder sage: Die regelmäßige Forumsteilnahme hier ist nicht selten wertvoller als regelmäßige Fortbildungen;)

Danke Graf:)
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