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Ein Beschluss

Verfasst: 19. Nov 2018, 20:59
von arreis
Hallo zusammen,
ich habe auf der Suche nach einem Datum gerade meine Unterlagen durchgesehen, darunter auch der Beschluss, nach dem meine Frau nicht mehr zu berücksichtigen ist. Außer das es seinerzeit keine Anhörung gegeben hat, ist der soweit in Ordnung.
Jetzt steht hier aber ein Satz, den ich nicht wirklich verstehe und dem ich bislang wahrscheinlich überlesen habe.

" Der Schuldner ist den Angaben des Verwalters nicht entgegengetreten"

Was bedeutet dieser Satz?

Bevor ich etwas entgegentrete, müsste ich zuerst wissen gegen was.

Gruß Arreis

Re: Ein Beschluss

Verfasst: 19. Nov 2018, 21:48
von caffery
arreis hat geschrieben: 19. Nov 2018, 20:59 " Der Schuldner ist den Angaben des Verwalters nicht entgegengetreten"

Was bedeutet dieser Satz?
Obwohl ich in Wahrheit der Ansicht bin, dass es sich hier offensichtlich um eine rein rhetorische Frage handelt übersetze ich den gemeinten Satz mal ins Hochdeutsch:

"An dem was dem Schuldner verklickert wurde, hatte er nix zu motzen."

(... weswegen nun pragmatischer Weise und ohne den sonst üblichen Vorab-TamTam dieser Beschluss in die Welt gesemmelt wurde.)

Re: Ein Beschluss

Verfasst: 19. Nov 2018, 22:00
von arreis
Ja gut aber was soll mir verklickert worden sein oder hätte verklickert werden sollen?

Meine Frage war eigentlich falsch, statt zu fragen was der Satz bedeutet, hätte ich nach der Bedeutung fragen müssen.

Re: Ein Beschluss

Verfasst: 20. Nov 2018, 07:56
von FinLaure
Der TH hat vor Gericht angegeben, dass Deine Frau selbst genug verdient und Du nicht mehr unterhaltspflichtig ihr gegenüber bist. Dem hast Du nicht widersprochen. Daher wurde dann der Beschluss gefasst, dass sie nicht mehr zu berücksichtigen ist.

Das bedeutet es.

Re: Ein Beschluss

Verfasst: 24. Nov 2018, 14:42
von arreis
Das ist interessant! Wie soll man gegen etwas Widerspruch einlegen, wenn einem gar nicht die Möglichkeit dazu gegeben wird, ich habe auf jeden Fall keine Informationen bekommen.

Keine Panik, ich will keinen neuen Fall konstruieren und auch nicht dagegen angehen, es interessiert mich aber doch, wie lange man gegen einen Beschluss Einspruch einlegen, wenn dieser rechtlich nicht einwandfrei ist?

Re: Ein Beschluss

Verfasst: 10. Jan 2019, 13:55
von AdiDana
Ich hatte das gleiche Problem. Am Anfang der Insolvenz war mein TH sehr umgänglich. Kind 1 in Ausbildung, Kind 2 Schule. Der TH meinte, dass beide Kinder mir angerechnet und in der Tabelle berücksichtigt werden , es wurde wenig gepfändet. Irgendwann mitten in der Ausbildung von Kind 1, wurde plötzlich mehr gepfändet. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber sagte mir der, dass der TH das angeordnet hat und die es durchführen. Ohne jeglichen Gerichtsbeschluss oder einen Bescheid oder eine Nachfrage bei mir. Nachdem ich beim TH, beim Gericht und was weiß ich angerufen hatte, stellte der TH plötzlich einen Antrag ans Gericht und das Gericht gab dem statt. Ich forderte die bis dahin (ohne Gerichtsbeschluss) gepfändeten Beträge zurück. Ohne Reaktion. Da pfändet man also schon Wochen vor dem eigentlichen Beschluss mehr - mir fehlen heute noch die Worte.

Re: Ein Beschluss

Verfasst: 24. Jan 2019, 12:49
von arreis
Die Aufforderung an den TH irgend etwas zu erstatten , wird erfolglos bleiben, dass keinerlei Reaktion stattgefunden hat, ist eigentlich eine Frechheit.
Dem Gericht über mitzuteilen, " Hallo, ich möchte gerne mein zuviel gepfändetes Geld erstattet bekommen", macht auch keinen Sinn. Dem Gericht gegenüber muss man konkret darlegen was man möchte und dies dann auch belegen können.Dazu,dass zuviel eingezogene Gelder erstattet werden müssten, gibt es zahlreiche Urteile und Beschlüsse, unabhängig davon, ob die Erstattungen nun vom TH oder Arbeitgeber ( Drittschuldner ) vorgenommen werden müssten.
Ausgehend von den erwähnten Urteilen, müsste der Schuldner davon ausgehen können, dass eine Klage erfolgsversprechend ist, nur soll man wirklich klagen, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass man nicht zu seinem Recht kommt und man ja auch noch die Kosten einbeziehen muss.