Allein gelassen im Insolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
Beiträge: 2502
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Allein gelassen im Insolvenz

Beitrag von caffery »

In dem Fall würde ich tatsächlich sagen: Schick ihm die Rechnungen mit Verweis auf die nicht erfolgte Freigabe zu.

Vor dem Hintergrund finde ich auch die Formulierung spannend.
Zitat: "Der RA hat nur gesagt, dass wir die laufenden Kosten für das Haus weiter tragen sollen."

Das Wort "sollen" ist entsprechend clever gewählt. Ich gehe mal davon aus, dass es zu diesem Thema weder etwas schriftliches gibt, noch jemals das Wort "müssen" verwendet wurde, nicht wahr?

Ein eigener Rechtsbeistand wäre hier in Anbetracht der wirtschaftlichen Tragweite sicher nicht schädlich. Nach meinem Eindruck werdet ihr, soweit ich das aus den gegebenen Informationen ableiten kann, an der Nase rumgeführt.
0
S.Nitschke
Fortgeschrittener
Reaktionen: 2
Beiträge: 82
Registriert: 30. Okt 2018, 13:58

Re: Allein gelassen im Insolvenz

Beitrag von S.Nitschke »

caffery hat geschrieben: 24. Nov 2019, 18:42
Sollte der Verwalter die Immobilie (noch) NICHT freigegeben haben, dann scheint er euch zu "verarschen" (mir fällt da kein besseres Wort für ein) .
Na, na, na, dass nennt sich masseschonendes Verhalten :lol:

Neben der von Dir gestellten Frage zur Freigabe der Immo aus dem Insolvenzbeschlag stellt sich für mich eine ganz andere Frage nämlich zum Wert der Immobilie.

Ist bei einer freihändigen Verwertung ein höherer Erlös zu erwarten als die Forderung der Bank beträgt?

Wenn ja, sollte man den Verwalter und die Bank darauf hinweisen. Wenn nein (so wie es in den meisten Fällen ist) besteht tatsächlich die Gefahr, dass der Verwalter die Immo freigibt und alle laufenden Lasten bis zur eventuellen Zwangsversteigerung an Euch als Eigentümer zurückfallen. Die Bank wird einen Teufel tun und die Zwangsverwaltung für die Immo beantragen. In einem solchen Fall kann ich nur raten, löst Euch emotional von dem Haus, geht zu einem Notar und erklärt die Eigentumsaufgabe (Dereliktion). Dann seit Ihr den Ballast los und könnt endlich neu anfangen zu leben.
0
Antworten