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Statistik
Verfasst: 17. Nov 2018, 18:15
von arreis
Hallo zusammen,
auch mein Lieblingsthema aber aus reinem Interesse.
Die Konstellation, Schuldner mit volljährigem Kind in der Ausbildung, von Seiten des Treuhänders besteht Handlungsbedarf.
Mit würde hier jetzt interessieren, wie oft dies im Bundesdurchschnitt so vor kommt? eher wenig bis gar nicht oder dann doch öfter?
Gibt es darüber sowas wie Statistiken oder hat eventuell schon mal jemand damit beschäftigt?
Gruß Arreis
Re: Statistik
Verfasst: 18. Nov 2018, 00:16
von Janadi
Zumindest mit einem volljährigen Kind in Ausbildung kann ich dienen. Meine Tochter hat gerade ihr Studium begonnen. Sie bekommt 430€ Bafög, wohnt zuhause und bekommt keine Zahlungen vom leiblichen Vater.
Noch ist die Insolvenz nicht eingereicht, ich weiß nicht, was der TH daraus machen wird.
Re: Statistik
Verfasst: 23. Jan 2019, 09:44
von AdiDana
Hallo.
Ich kann zumindest antworten was mein TH und das Gericht daraus gemacht haben...
Der Fall war ähnlich. Kind 18, Ausbildung, Vater zahlt keinen Unterhalt, es wohnt bei mir.
Der TH hat entschieden, dass mein Kind in der Ausbildung ein paar Euro mehr verdient als der momentane HARTZ IV Satz wäre. Somit reicht dem Kind das eigene Geld zum Leben und es kann selbst für sich sorgen war die Aussage. Es wurde also aus der Berechnung für mein pfändungsfreies Gehalt raus genommen. Faktisch hatte ich aber dennoch mehr Kosten, als wenn ich wirklich alleine gewesen wäre. Ich brauchte ja eine entsprechend große Wohnung, mehr Strom, mehr Nebenkosten, mehr Essen, etc. pp. Auf meinen Einspruch dahingehend meinte TH und Gericht, dass mein Kind dann von seinem Ausbildungsgehalt mir einen "Mietanteil" zahlen muss.
Re: Statistik
Verfasst: 24. Jan 2019, 11:22
von arreis
Ich bin ja nur Betroffener und kein Fachmann, aber der Beitrag von AdiDiana bekräftigt mich in meiner Meinung, dass es in der Insolvenzpolitik keine klare Linie gibt, dies zieht sich wie ein roter Faden durch das Internet und damit auch hier im Forum. Es geht darum, dass es zu den verschiedensten Themen unterschiedliche Vorgehensweisen gibt und das kann ich nicht Nachvollziehen.
Ich kann mich zwar nur auf das berufen, was ich bislang habe recherchieren können, aber demnach wird die Unterhaltsberechtigung eines Kindes nicht nach dem Hartz IV Satz, sonder nach dem Unterhaltsbedarf anhand der Düsseldorfer - Tabelle,auch wenn das Kind volljährig ist, berechnet.