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Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 2. Nov 2019, 15:25
von max2019
Hallo Ihr lieben,

ich habe es endlich geschafft! Meine Restschuldbefreiung wurde Anfang Oktober ausgesprochen. Den Beschluss habe ich auch ziemlich schnell bekommen. Ich weis das der Beschluss über die Restschuldbefreiung nach weiteren 2 Wochen Rechtsgültigkeit hat. Die Zeit ist auch schon abgelaufen. Nun tritt folgendes Problem ein. Ich habe meinem Treuhänder gebeten mir meinen Neuerwerb heraus zu geben und gebeten meinen Arbeitgeber wegen der Pfändungsaufhebung (beendigung der Insolvenz) zu unterrichten. Nach telefonischer Rücksprache mit der Sekretärin von meinem Treuhänder kam die Aussage, dass Sie wohl auf irgendeinen Stempel vom Amtsgericht das der Beschluss jetzt quasi Rechtskräftig ist wartet.Vorher tut sich da nix bei denen. Wieso?? Der Beschluss der Restschuldbefreiung ist doch 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig!?! Wer stellt diesen Stempel denn aus? Macht das der Rechtspfleger oder kann das auch der Justizsekretär machen? Ist das so überhaupt bei der Insolvenz üblich?

Danke für Eure antworten.....

mfg
Max2019

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 2. Nov 2019, 20:00
von caffery
max2019 hat geschrieben: 2. Nov 2019, 15:25 Ist das so überhaupt bei der Insolvenz üblich?
Ja. Es könnte ja theoretisch ein Antrag kurz vor Fristende eingegangen sein, der vom Gericht noch nicht bearbeitet wurde. Die machen sowas ja nicht am selben Tag;)

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 3. Nov 2019, 12:11
von Tombay1969
Hallo, also als ich per Post die RSB erhalten hatte habe ich meinen TH angerufen und ihn gebeten wegen dem Pfändungsaufhebung meinen AG zu informieren. Er hat diese RSB auch vom Gericht erhalten und sofort meinen AG informiert das die nichts mehr an meinem TH abführen sollen und mir jetzt alles zur Verfügung steht.

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 3. Dez 2019, 10:20
von W-Jens2006
max2019 hat geschrieben: 2. Nov 2019, 15:25 Ich habe meinem Treuhänder gebeten mir meinen Neuerwerb heraus zu geben und gebeten meinen Arbeitgeber wegen der Pfändungsaufhebung (beendigung der Insolvenz) zu unterrichten. Nach telefonischer Rücksprache mit der Sekretärin von meinem Treuhänder kam die Aussage, dass Sie wohl auf irgendeinen Stempel vom Amtsgericht das der Beschluss jetzt quasi Rechtskräftig ist wartet.Vorher tut sich da nix bei denen. Wieso?? Der Beschluss der Restschuldbefreiung ist doch 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig!?! Wer stellt diesen Stempel denn aus? Macht das der Rechtspfleger oder kann das auch der Justizsekretär machen? Ist das so überhaupt bei der Insolvenz üblich?
Hallo Max,
das habe ich auch erlebt. Mein Treuhänder, gemütlicher Typ älteren Jahrgangs, meinte zu mir, dass er ohne ein "Positiv-Attest" (?) vom Insolvenzgericht nichts bescheinigen würde. Zwar komme es sehr selten vor, dass kurz vor Mitternacht des Fristablaufs noch Einwand erhoben werde, aber ihm sei das egal, er stelle sich auf die sichere Seite.

Wenn mein Arbeitgeber Ahnung hätte und "die Abtretungserklärung richtig lesen" würde, wüsste dieser von selbst, dass diese nun beendet sei und er "nichts mehr zurückzubehalten" hätte, fügte er mit einem Augenzwinkern hinzu.

Nach 10 Tagen erreichte dann der Brief den AG, leider zu spät für den abgerechneten Monat. Die Lohnbuchhaltung musste dann die Abrechnung korrigeren und mir den einbehaltenen Betrag nachträglich auszahlen.

Gruß
Jens

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 3. Dez 2019, 10:42
von Graf Wadula
Aber das hier alles kann doch nur eine Rolle spielen, wenn vorzeitig die Restschuldbefreiung beantragt und erteilt wurde. Bei einem "normalen" Verfahren läuft die Abtretungserklärung nach 6 Jahren ab, egal ob die RSB erteilt oder versagt wird.

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 3. Dez 2019, 16:28
von caffery
Das stimmt natürlich, lieber Graf. Ich hatte mir allerdings die Mühe gemacht, die vorherigen Beiträge des TE Max vor meiner Antwort kurz anzusehen. Daraus ging hervor, das wir in seinem Falle tatsächlich von einer RSB nach 5 Jahren sprechen - bei Tombay waren es nur derer drei, wie ich mir sehr gut merken konnte.

Bei Jens - keine Ahnung. Aber seine Ausführungen lassen in der Tat auf eine "normale" RSB nach 6 Jahren schließen.
In diesen Fällen liegt ist der Fall klar: Die Abtretung endet nach 6 Jahren. Danach gehört nichts mehr einbehalten oder gar abgetreten.

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 4. Dez 2019, 11:43
von Graf Wadula
b.t.w.: Das wird ja noch mal spannend im Juli 2025; wenn man sieht, wie lange es teilweise gerichtlicherseits bis zur Entscheidung zur RSB in den Normalfällen dauert. Da mag man garnicht dran denken, wenn dann im Juli 2025 auf Grund der Stichtagsregelung die dreifache Menge zeitnah entschieden werden soll...

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 5. Dez 2019, 13:24
von caffery
Oh ja! Ich kann mir aber gut vorstellen, wie die Gerichte grad gegen die Lamprechtsche Idee Sturm laufen.
Wobei ich "die dreifache Menge" hier noch für massiv untertrieben halte. Wir reden hier von einer Gesamtheit von Restschuldbefreiungsverfahren aus einem Zeitraum von 2,5 Jahren die komplett innerhalb von 4 Wochen enden würden.

Als Rechtspfleger wäre das sicher ein geeigneter Zeitpunkt für den Jahresurlaub - zumal dieser Zeitpunkt Mitte Juli bis Mitte August sein wird - also zur Hauptferienzeit;)

Re: Restschuldbefreiung erteilt...trotzdem Nachfrage....

Verfasst: 5. Dez 2019, 15:58
von Graf Wadula
Naja, wenn ich das richtig gelesen habe, sollen alle taggenau am 16.07.2025 enden. Da auch rückwirkend, kommen ja alle Verfahren ab dem 16.07.2019 dazu. Aber gesetzlich soll bis 2023 die elektronische Akte kommen, dann hat man bis dahin bestimmt ein Algorithmus entwickelt und alle werden automatisch restschuldbefreit ;)...