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Fristlose Kündigung

Verfasst: 24. Okt 2019, 18:01
von jan
Hallo,

ich war bei der Schuldnerberatung und die haben mir zu einer Privatinsolvenz geraten.

Im ersten Schritt hat die Dame alle Gläubiger angeschrieben. Eine Woche später bekam ich dann die Kündigung eines Kredites zugestellt ( Grund : Wegen verschlechterung der Finaziellen Gesamtsituation), obwohl ich noch nicht einmal in Rückstand war, Am gleichen Tag erhielt auch mein AG die Gehaltsabtretung und ich einen Mahnbescheid vom Gericht.

Geht das so einfach ? Vor allem warum doppelt mit Mahnbescheid und Abtretung ?

Und warum machen die das Überhaupt. Die Schuldnerberaterin sagte, der Insolvenzverwalter holt sich das Geld im Zweifel eh wieder.

Re: Fristlose Kündigung

Verfasst: 24. Okt 2019, 20:59
von insolaner
den letzten Satz verstehe ich absolut nicht - also ich verstehe, was sie gesagt hat, aber warum sollte der IV sich alles wiederholen können?

Die extrem schnelle Kündigung ist (leider) rechtens, verwundert mich aber doch ein wenig - vielleicht wäre es hier angebracht gewesen, diesen Gläubiger nicht anzuschreiben - aber hätte, hätte, jetzt ist es eh' zu spät.

Oder war dieses Schreiben an alle Gläubiger schon der erste Schritt eines Vergleichsverfahren vor der Inso? Dann ist es ja leider vorgeschrieben.

Wenn die jetzt aus allen Rohren feuern, ist es umso wichtiger, dass Du nichts doppelt zahlst - also ab sofort wirklich null Raten bedienen, keine Zahlungsversprechen oder ähnliches!

Re: Fristlose Kündigung

Verfasst: 25. Okt 2019, 09:19
von Witwe Bolte
insolaner hat geschrieben: 24. Okt 2019, 20:59 ... warum sollte der IV sich alles wiederholen können?
Stichwort "Rückschlagsperre", s.
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckschlagsperre

Re: Fristlose Kündigung

Verfasst: 25. Okt 2019, 09:20
von RubyGloom
jan hat geschrieben: 24. Okt 2019, 18:01 Und warum machen die das Überhaupt. Die Schuldnerberaterin sagte, der Insolvenzverwalter holt sich das Geld im Zweifel eh wieder.
Damit wird auf die Rückschlagsperre angespielt, diese beträgt 3 Monate bei Verbraucherinsolvenzverfahren. Der IV kann geflossene Gelder (freiweillig oder durch Pfändung) zurück holen.

Der Gläubiger möchte sich zum einen seinen Rang bei der Pfändung, sollte das Verfahren scheitern, sichern und hofft darauf, dass sich die Eröffnung hinzieht und er so noch Gelder abgreifen kann.

https://dejure.org/gesetze/InsO/88.html

Re: Fristlose Kündigung

Verfasst: 25. Okt 2019, 12:32
von insolaner
und wieder was dazu gelernt - dass die Rückschlagsperre auch bei Pfändungen greift, wusste ich nicht, und hätte ich auch nicht gedacht.