Seite 1 von 2

Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 21. Okt 2019, 06:38
von gurami
Hallo zusammen,

wann kann man frühestens einen Antrag auf vorzeitige RSB 3 Jahre stellen? Geht das auch schon Anfang des 3 Jahres?

Der Hintergrund ist das ich ab Januar am Anfang im dritten Jahr bin und mein Verwalter immer noch nicht Schluss gerechnet hat. In meiner Akte steht lediglich das das Verfahren abgeschlossen werden kann sobald die Tabelle abschliessend bearbeitet wurde. Bei vier Gläubigern bestimmt sehr aufwendig :-) seit Anfang August. Nachfrage wann der IV seinen nächsten Bericht abgeben müsse war April 2020. Ich denke er will jetzt noch die dritte Steuer kassieren und Weihnachtsgeld. Somit kassiert er 2 Drittel und die Gläubiger 1 Dtittel. Wenn bis ende Januar sich nix tut wollte ich den Antrag stellen damit er für das Gericht Stellung nehmen muss und die Rechtspfleger das mal checken.

Sollten die den Antrag ablehnen und jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt, könnte ich den Antrag zum Ende der 3 Jahre nochmal stellen?

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 22. Okt 2019, 21:42
von Graf Wadula
Es gibt keine gesetzliche Frist. Der Zeitpunkt der möglichen Antragstellung ist in der Literatur umstritten. Aber Sie sollten es versuchen. Denn in einigen Kommentaren wird das als Möglichkeit gesehen, dem Verwalter etwas auf die Füße zu treten. Denn wenn sie behaupten, es ist eine ausreichende Masse vorhanden, um die Kosten zu decken und 35% der Forderungen zu zahlen, und der Antrag nach Aktenlage nicht offensichtlich aussichtslos ist, sollte das Gericht eigentlich den Verwalter zu dem Antrag anhören. Und dann müsste er natürlich auch seinen Vergütungsantrag darlegen, damit überhaupt bestimmt werden kann, ob die Summen ausreichen. Aber Gerichtsentscheidungen gibt es zu dem Thema noch nicht. Wenn sich die Voraussetzungen können sie natürlich nach Ablehnung einen neuen Antrag stellen.

Ich meine aber, einen Antrag am Anfang des dritten Jahres macht eigentlich keinen direkten Sinn. Wenn der Verwalter dann sagt, er kann noch keinen Vergütungsantrag stellen, weil die Verwertung der Insolvenzmasse noch nicht abgeschlossen ist, wird man ihren Antrag zurück weisen müssen.

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 22. Okt 2019, 22:59
von insolaner
an dieser Stelle kommt mir gerade die Frage in den Sinn, ob eine Verkürzung ausschliesslich genau zum Ende des dritten Jahres möglich ist, oder (sollten die 35% + Kosten erst dann erreichte sein) auch nach vier Jahren und zwei Monaten?

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 23. Okt 2019, 08:42
von gurami
auch nach vier Jahren und zwei Monaten?


drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind und dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder innerhalb dieses Zeitraums ein Betrag zugeflossen ist, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 Prozent ermöglicht.

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 23. Okt 2019, 08:59
von gurami
Ich meine aber, einen Antrag am Anfang des dritten Jahres macht eigentlich keinen direkten Sinn. Wenn der Verwalter dann sagt, er kann noch keinen Vergütungsantrag stellen, weil die Verwertung der Insolvenzmasse noch nicht abgeschlossen ist, wird man ihren Antrag zurück weisen müssen.
Das wäre natürlich möglich. Obwohl es nur noch Einkommen ist was ja jeden Monat berechnet wird. Da könnte er ja auch jeden Monat neu rechnen. Irgendwann muss er ja mal zu Potte kommen. Das ist das einzige Ziel vorerstmal. Zumal es für mich außerdem sehr wichtig ist das die angemeldeten Forderungen gedeckelt werden. Sollten sich die zwei Inkassobuden doch noch dazu entschließen anzumelden dann ist sowieso Käse mit drei Jahren. Die hatte ich allerdings bis über die eigentliche Schuldensumme vor der Inso schon bedient. Alles was die jetzt noch anmelden können ist Spesenkäse in hoher Summe. Ich denke aber das wissen die und wissen auch das der Verwalter das bestreiten würde.

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 23. Okt 2019, 19:23
von Graf Wadula
insolaner hat geschrieben: 22. Okt 2019, 22:59 an dieser Stelle kommt mir gerade die Frage in den Sinn, ob eine Verkürzung ausschliesslich genau zum Ende des dritten Jahres möglich ist, oder (sollten die 35% + Kosten erst dann erreichte sein) auch nach vier Jahren und zwei Monaten?
Das stimmt, es muss nur innerhalb der 3 Jahre der Betrag zugeflossen sein. Allerdings könnte es sein, dass die ab Jahr 3 geflossenen moantlichen Beträge dann nicht mehr an den Schuldner zurückgezahlt werden (§ 300a InsO). Denn die Voraussetzungen für die verkürzte RSB liegen erst mit Antragstellung vor,

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 23. Okt 2019, 19:25
von Graf Wadula
gurami hat geschrieben: 23. Okt 2019, 08:59
Ich meine aber, einen Antrag am Anfang des dritten Jahres macht eigentlich keinen direkten Sinn. Wenn der Verwalter dann sagt, er kann noch keinen Vergütungsantrag stellen, weil die Verwertung der Insolvenzmasse noch nicht abgeschlossen ist, wird man ihren Antrag zurück weisen müssen.
Das wäre natürlich möglich. Obwohl es nur noch Einkommen ist was ja jeden Monat berechnet wird. Da könnte er ja auch jeden Monat neu rechnen. Irgendwann muss er ja mal zu Potte kommen. Das ist das einzige Ziel vorerstmal. Zumal es für mich außerdem sehr wichtig ist das die angemeldeten Forderungen gedeckelt werden. Sollten sich die zwei Inkassobuden doch noch dazu entschließen anzumelden dann ist sowieso Käse mit drei Jahren. Die hatte ich allerdings bis über die eigentliche Schuldensumme vor der Inso schon bedient. Alles was die jetzt noch anmelden können ist Spesenkäse in hoher Summe. Ich denke aber das wissen die und wissen auch das der Verwalter das bestreiten würde.
Da ja jeden Monat sich die Vergütung erhöht, würde ich an Ihrer Stelle tatsächlich erst kurz vor Ablauf den Antrag stellen. So kann er ja einfach sagen, er kann noch nicht die VErgütung berechnen, da ja immer noch Beträge fliessen.

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 24. Okt 2019, 11:32
von gurami
Das ist es ja grade! Würde das jeder IV so sehen, wäre nie eine Vergütung berechenbar. Ich möcht das Gericht darauf aufmerksam machen ohne es als Beschwerde aussehen zu lassen.

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 24. Okt 2019, 16:27
von Graf Wadula
gurami hat geschrieben: 24. Okt 2019, 11:32 Das ist es ja grade! Würde das jeder IV so sehen, wäre nie eine Vergütung berechenbar. Ich möcht das Gericht darauf aufmerksam machen ohne es als Beschwerde aussehen zu lassen.
Ich glaube nicht, dass sich der Insolvenzverwalter dadurch mehr genötigt fühlen wird, einen Schlussbericht einzureichen (da die 3 Jahre ja eh noch nicht abgelaufen sind). Aber versuchen können Sie es natürlich.

Re: Antrag vorzeitige RSB

Verfasst: 25. Okt 2019, 10:10
von gurami
Ok ich werde sowieso noch etwas abwarten. Evtl. Ist ja doch noch ein Rest Mensch bei dem Anwalt vorhanden.