Schuldnerschutz beim Vergleich
Verfasst: 13. Okt 2019, 09:16
Hallo zusammen!
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Zunächst gehe ich davon aus, dass sich ein Vergleich, ob nun außergerichtlich oder gerichtlich, auch über 6 Jahre hinziehen kann und dass alle Gläubiger die Gesamtschulden kennen.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Gläubiger einem Vergleich durchaus zustimmen, wenn dadurch die Schulden getilgt werden würden.
Angenommen der Schuldner hat Schulden in Höhe von 7200,- € und bietet einen monatliche Summe von 100,- € an. In diesem Fall, würden alle Gläubiger ihr Geld bekommen. Jetzt kann man aber schlecht über 6 Jahre wissen, was die Zukunft bringt, in erster Linie, ob man seinen Arbeitsplatz behält und in dem Zusammenhang dann die ausgemachte Summe nicht mehr zahlen kann.
Kann der Schuldner sein Angebot so gestalten, dass die angebotene Summe nur dann gilt, solange er auch in einem Arbeitsverhältnis steht und bei Arbeitslosigkeit dann weniger zahlt?
Gruß arreis
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Zunächst gehe ich davon aus, dass sich ein Vergleich, ob nun außergerichtlich oder gerichtlich, auch über 6 Jahre hinziehen kann und dass alle Gläubiger die Gesamtschulden kennen.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Gläubiger einem Vergleich durchaus zustimmen, wenn dadurch die Schulden getilgt werden würden.
Angenommen der Schuldner hat Schulden in Höhe von 7200,- € und bietet einen monatliche Summe von 100,- € an. In diesem Fall, würden alle Gläubiger ihr Geld bekommen. Jetzt kann man aber schlecht über 6 Jahre wissen, was die Zukunft bringt, in erster Linie, ob man seinen Arbeitsplatz behält und in dem Zusammenhang dann die ausgemachte Summe nicht mehr zahlen kann.
Kann der Schuldner sein Angebot so gestalten, dass die angebotene Summe nur dann gilt, solange er auch in einem Arbeitsverhältnis steht und bei Arbeitslosigkeit dann weniger zahlt?
Gruß arreis