Umzug in WVP
Verfasst: 25. Sep 2019, 22:13
Hallo liebe Mitleser und Antworter,
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage/n helfen.
Wie Ihr aus meinem Niknamen entnehmen könnt, komme ich aus Schleswig Holstein.
Folgende Ausgangslage :
Ich bin verheiratet und befinde mich in den letzten 12 Monaten in der Verbraucherinsolvenz.
Eröffnung Verfahren im September 2015.
Aufhebung Insolvenzverfahren, 08/2016
Seit September 2016 befinde ich mich eben in der Wohlverhaltensphase.
Zum Verständnis, mein Verfahren dauert deshalb 5 Jahre, weil ich seit der WVP in Raten meine Verfahrenskosten bezahlt habe.
So, die jetzige Wohnung bewohnen wir seit 2012, bei Eröffnung wurde der Vermieter angeschrieben bzgl Kaution.
Jetzt folgendes : Ich und meine Frau haben, zum 01.01.2020 eine neue Wohnung gefunden und letzte Woche hierfür den Mietvertrag unterzeichnet.
Eine Schufaauskunft wurde seitens des Vermieters nicht gefordert. (Älteres Ehepaar, wo man sich als Mieter auch ein wenig ums Haus kümmern muss) Nur Einkommensnachweise von mir und meiner Frau. (Neue Kaution in bar hinterlegt)
Deshalb habe ich auch von meinem Verfahren nichts erwähnt.
Jetzt zu meinen Fragen,
Was passiert mit der Kaution der alten Wohnung, bekommen wir diese zurück ? Oder behält die der Treuhänder ein ?
Und die wichtigste Frage :
Wird der neue Vermieter vom Treuhänder angeschrieben??
(Mein Wissensstand ist, dass der Treuhänder dies nicht mehr darf wenn man in der WVP ist sondern nur im eröffneten Verfahren.
Und ich dem Treuhänder und Gericht nur meine neue Adresse mitteilen muss und die Sache damit erledigt ist.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage/n helfen.
Wie Ihr aus meinem Niknamen entnehmen könnt, komme ich aus Schleswig Holstein.
Folgende Ausgangslage :
Ich bin verheiratet und befinde mich in den letzten 12 Monaten in der Verbraucherinsolvenz.
Eröffnung Verfahren im September 2015.
Aufhebung Insolvenzverfahren, 08/2016
Seit September 2016 befinde ich mich eben in der Wohlverhaltensphase.
Zum Verständnis, mein Verfahren dauert deshalb 5 Jahre, weil ich seit der WVP in Raten meine Verfahrenskosten bezahlt habe.
So, die jetzige Wohnung bewohnen wir seit 2012, bei Eröffnung wurde der Vermieter angeschrieben bzgl Kaution.
Jetzt folgendes : Ich und meine Frau haben, zum 01.01.2020 eine neue Wohnung gefunden und letzte Woche hierfür den Mietvertrag unterzeichnet.
Eine Schufaauskunft wurde seitens des Vermieters nicht gefordert. (Älteres Ehepaar, wo man sich als Mieter auch ein wenig ums Haus kümmern muss) Nur Einkommensnachweise von mir und meiner Frau. (Neue Kaution in bar hinterlegt)
Deshalb habe ich auch von meinem Verfahren nichts erwähnt.
Jetzt zu meinen Fragen,
Was passiert mit der Kaution der alten Wohnung, bekommen wir diese zurück ? Oder behält die der Treuhänder ein ?
Und die wichtigste Frage :
Wird der neue Vermieter vom Treuhänder angeschrieben??
(Mein Wissensstand ist, dass der Treuhänder dies nicht mehr darf wenn man in der WVP ist sondern nur im eröffneten Verfahren.
Und ich dem Treuhänder und Gericht nur meine neue Adresse mitteilen muss und die Sache damit erledigt ist.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen