Minderung der Schulden

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Lieschenmüller
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Minderung der Schulden

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich hab da mal ne blöde Frage.
Gesetz den Fall, mein Ex würde einen etwas größeren Betrag unserer Schulden bezahlen, wäre der Gläubiger dann verpflichtet, dass dem Gericht zu melden?
Würde für mich dann ja bedeuten, dass ich evtl. auf die 3 Jahre spekulieren könnte.

Ist leider nur theoretisch, würde mich aber trotzdem interessieren.
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Re: Minderung der Schulden

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Hi Lieschenmüller,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Minderung der Schulden" geschaut?
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arreis
Wissender
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von arreis »

Wäre ich Gläubiger, würde ich es dem Gericht nicht mitteilen, das Ganze hat ja nichts mit Deiner Inso zutun.

Ein Schuh wird daraus, wenn Dei Ex Dir das Geld gibt und du es dann in die Massen fließen lässt.
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caffery
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von caffery »

So richtig Sinn würde es ergeben, wenn Du das Geld im Rahmen eines Insolvenzvergleichs anbieten würdest.

Wenn das nicht klappt zu gegebener Zeit herausfinden, welche Summe für die 3 Jahre nötig ist und die dann entsprechend einzahlen.

Jetzt einem Gläubiger Geld zu überweisen, wäre ein extrem blöde Idee.
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Lieschenmüller
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von Lieschenmüller »

Nee caffery. Es geht nicht darum dem Gläubiger Geld zu geben.
Mich würde es nur interessieren, wenn jetzt mein Ex z.B. von den 125000€ , 60000€ bezahlen würde. Dann würden ja nur noch 65000€ übrig bleiben, die ich bezahlen müsste.
Ist halt die Frage ob der Gläubiger dann verpflichtet wäre die Schuldensumme an zu passen oder ob er einfach weiter die 125000€ stehen lassen kann und ich nie und nimmer nich an die 35% ran kommen würde.
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Lieschenmüller
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von Lieschenmüller »

@arreis..ja das befürchte ich auch. Nee, ich glaube nicht, dass mein Ex mir Geld gibt, dann wäre er aus der Sache ja noch immer nicht raus.
Er ist Mitschuldner...hätte ich vielleicht vorher sagen solen.
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arreis
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von arreis »

Ich hoffe, dass ich richtig liege, aber es ist wohl so, dass selbst wenn Dein Ex 60.000,- € zahlen sollte, er immer noch für den Rest gerade zustehen hat.

Es ist ja nicht so, dass die Schuldensumme aufgeteilt wird, jeder Schuldner haftet zunächst mit der vollen Summe, ob Dein Ex nun so verhandelt, dass mit der Zahlung raus ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn Dein Ex diese 60.000,- € zahlt und Dir darüber einen Nachweis zur Verfügung stellt, kannst Du ja das Gericht als auch den TH informieren, dass die Schulden zur Hälfte getilgt sind.
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Shopgirl
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von Shopgirl »

Wenn ihr gesamtschuldnerisch haftet, wovon auszugehen ist, ist das Konstrukt für den Ex aber eine ziemliche Luftnummer.

Weiß er, dass er den Rest der Schulden dann weiterhin an der Backe hat?
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AdiDana
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von AdiDana »

Ich glaube ich verstehe was du theoretisch meinst. Wir sind geschieden worden und hatten dann Schulden. Wir sind dann unabhängig voneinander in die Inso gegangen. Ich 37K, er 73K. So lange die nicht bezahlt sind, haftet jeder für die volle Summe, Schulden werden nicht geteilt, klar. Der größte Teil meiner 37K hat aber auch ihn betroffen. Nun habe ich gezahlt. Insgesamt bisher ca. 25K. Hätte er das auch getan, wären die Schulden (zumindest was auf meiner Liste steht) ja quasi mit 50K getilgt worden, wobei bei mir ja nur 37K standen und somit wäre ja "überzahlt" worden. Hätte ich davon was erfahren? Wäre meine Inso dann vorzeitig beendet worden?
Sind natürlich nur theoretische Gedanken gewesen, weil a) mein Ex nichts zahlt, b) der TH/IV auch noch seinen Anteil bekommen hätte....
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Lieschenmüller
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Re: Minderung der Schulden

Beitrag von Lieschenmüller »

Shopgirl hat geschrieben: 15. Sep 2019, 20:27 Wenn ihr gesamtschuldnerisch haftet, wovon auszugehen ist, ist das Konstrukt für den Ex aber eine ziemliche Luftnummer.

Weiß er, dass er den Rest der Schulden dann weiterhin an der Backe hat?
Ja genau Gesamtschuldnerisch. Also beide erstmal die ganze Summe.
Er wohnt in Holland und wenn er mal auf die Idee kommt arbeiten zu gehen und die Inso zu beantragen, wäre er in drei Jahren raus. Ist dann halt nur die Frage ob bei mir dann immer noch die volle Summe als Schuld drinsteht oder ob das gemindert werden würde. Oder anderes Szenario...er lernt ne Frau mit Kohle kennen und kann mit der Bank einen Vergleich machen, mit dem er dann ganz raus wäre und ich immer noch die komplette Schuld an der Backe hätte.
Da das ja alles nicht eintreten wird, mach ich meine 5 Jahre voll und bin dqnn wieder clean.
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