Fragen zum Konto um zum "Sparen" in der Privatinsolvenz
Verfasst: 13. Sep 2019, 18:20
Hallo in die Runde,
bin neu hier und seit Mai in der PI. Nun sind einige Fragen aufgetaucht ich ich mir zwar auch schon vorab gestellt habe aber irgendwie jetzt erst so wirklich akut geworden sind.
Bei meinen Termin (der Insgesamt nur 10 Minuten gedauert hat) bei meinem IV wurde mir damals gleich eine Freigabe für mein Bankkonto (bereits als P-Konto) ausgestellt. Dies hab mich nun schon etwas verwundert. Demzufolge dürfe ich weiter über mein Girokonto im Rahmen meines Guthaben inkl. weiterer Eingänge verfügen. Diese Freigabe habe ich an meine Bank gesendet. Daraufhin wurde mein gesperrtes Guthaben auch wieder freigegeben. Ich hätte also über mein gesamtes Guthaben verfügen können. Ich habe natürlich nur erstmal so viel ausgegeben, wie ich im Monat rein bekomme.
Es gab dann kleinere Beträge die gesperrt wurden, Mal um 4 Euro, dann 10 Euro, im nächsten Monat waren es dann 15 Euro. Die Beiträge wurden auch alle mittlerweile ausgekehrt. Anrufe bei der Bank brachten zunächst keinen Erfolg, die mir die Damen und Herren aus dem Callcenter nicht weiterhelfen konnten und die Fachabteilung irgendwie immer nicht zu sprechen war. Ich sollte später nochmal anrufen.
Nun wurde im Juli und August ein Betrag von 60 Euro gesperrt, genau die Differenz zw. Gehaltseingang und neuem Pfändungsfreibetrag. Bei der Bank hatte dann in der Zwischenzeit eine Sachbearbeiterin erreicht, die mir erklären konnte, dass die Freigabe widerrufen wurde und daher die Beiträge wieder gesperrt wurde.
Bei mir ist nun so, das ich im Monat etwa 100 bis 150 Euro "sparen" könnte, obwohl ich dies ja eigentlich noch nicht dürfte, da ich mich noch nicht in in der WVF befinde. Ich bin nun dazu übergegangen am Monatsende soviel Geld abzuheben, soviel wie ich im nächsten Monat für meinen tagtäglichen Haushaltsausgaben benötige. Ich hatte dann einen Monat eine größere Ausgabe für den Tierarzt meines Hundes. Aber im Prinzip könnte ich bei sparsamer Haushaltsführung jeden Monat Geld an die Seite legen.
Nun zu meinen Fragen:
- Eigentlich darf ich ja nicht sparen, also was mach ich mit meinem Haushaltsüberschuss, verprassen, sinnvoll ausgeben oder in der Keksdose "sparen" ?
- Mein Schuldnerberatung hatte mir damals erklärt, dass nicht ausgegebenes Geld immer in den nächsten Monat mitgenommen werden kann, wobei man sich einen Puffer bis zur Höhe eines Freibetrages aufbauen kann. Da immer zunächst der älteste Gehaltseingang gebucht und verbraucht wird.
- Wenn ich jetzt noch eine Quellenfreigabe beim Amtsgericht beantrage, erhöht sich mein Haushaltsüberschuss noch weiter. Insbesondere wenn im November Weihnachtsgeld auf Konto kommt, wovon ich ja einen Teil behalten dürfte. Und was passiert mit meinem Kontoguthaben wenn ich meinen Haushaltsüberschuss bis zum Verfahrensabschluss auf dem Konto lasse, kann dann darüber frei verfügen? Weil eigentlich dürfte ich ja über mein frei verfügbares Einkommen frei verfügen?
- Neuerwerb ist mir ja eigentlich nicht gestattet, da dies ja in die Involvenzmasse fallen würde. Also wofür darf ich mein Geld ausgeben. Mein Fernseher ist vor einen halben Jahr kaputt gegangen. Mein Schlafzimmerschrank droht auseinander zu fallen. Ich müsste auch eigentlich mal ein bisschen renovieren.
Ein weitere Frage für Zeit nach Verfahrensabschluss, ich habe aktuell noch eine Kontopfändung auf mein Konto von einem Insolvenzgläubiger. Man hat mir geraten nach Verfahrensende ein neues Konto zu eröffnen, damit würde ich dann diese Kontopfändung los werden. Sofern ich überhaupt irgendwo ein neues Konto bekommen würde.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Allen noch ein schönes Wochenende.
Uwe
bin neu hier und seit Mai in der PI. Nun sind einige Fragen aufgetaucht ich ich mir zwar auch schon vorab gestellt habe aber irgendwie jetzt erst so wirklich akut geworden sind.
Bei meinen Termin (der Insgesamt nur 10 Minuten gedauert hat) bei meinem IV wurde mir damals gleich eine Freigabe für mein Bankkonto (bereits als P-Konto) ausgestellt. Dies hab mich nun schon etwas verwundert. Demzufolge dürfe ich weiter über mein Girokonto im Rahmen meines Guthaben inkl. weiterer Eingänge verfügen. Diese Freigabe habe ich an meine Bank gesendet. Daraufhin wurde mein gesperrtes Guthaben auch wieder freigegeben. Ich hätte also über mein gesamtes Guthaben verfügen können. Ich habe natürlich nur erstmal so viel ausgegeben, wie ich im Monat rein bekomme.
Es gab dann kleinere Beträge die gesperrt wurden, Mal um 4 Euro, dann 10 Euro, im nächsten Monat waren es dann 15 Euro. Die Beiträge wurden auch alle mittlerweile ausgekehrt. Anrufe bei der Bank brachten zunächst keinen Erfolg, die mir die Damen und Herren aus dem Callcenter nicht weiterhelfen konnten und die Fachabteilung irgendwie immer nicht zu sprechen war. Ich sollte später nochmal anrufen.
Nun wurde im Juli und August ein Betrag von 60 Euro gesperrt, genau die Differenz zw. Gehaltseingang und neuem Pfändungsfreibetrag. Bei der Bank hatte dann in der Zwischenzeit eine Sachbearbeiterin erreicht, die mir erklären konnte, dass die Freigabe widerrufen wurde und daher die Beiträge wieder gesperrt wurde.
Bei mir ist nun so, das ich im Monat etwa 100 bis 150 Euro "sparen" könnte, obwohl ich dies ja eigentlich noch nicht dürfte, da ich mich noch nicht in in der WVF befinde. Ich bin nun dazu übergegangen am Monatsende soviel Geld abzuheben, soviel wie ich im nächsten Monat für meinen tagtäglichen Haushaltsausgaben benötige. Ich hatte dann einen Monat eine größere Ausgabe für den Tierarzt meines Hundes. Aber im Prinzip könnte ich bei sparsamer Haushaltsführung jeden Monat Geld an die Seite legen.
Nun zu meinen Fragen:
- Eigentlich darf ich ja nicht sparen, also was mach ich mit meinem Haushaltsüberschuss, verprassen, sinnvoll ausgeben oder in der Keksdose "sparen" ?
- Mein Schuldnerberatung hatte mir damals erklärt, dass nicht ausgegebenes Geld immer in den nächsten Monat mitgenommen werden kann, wobei man sich einen Puffer bis zur Höhe eines Freibetrages aufbauen kann. Da immer zunächst der älteste Gehaltseingang gebucht und verbraucht wird.
- Wenn ich jetzt noch eine Quellenfreigabe beim Amtsgericht beantrage, erhöht sich mein Haushaltsüberschuss noch weiter. Insbesondere wenn im November Weihnachtsgeld auf Konto kommt, wovon ich ja einen Teil behalten dürfte. Und was passiert mit meinem Kontoguthaben wenn ich meinen Haushaltsüberschuss bis zum Verfahrensabschluss auf dem Konto lasse, kann dann darüber frei verfügen? Weil eigentlich dürfte ich ja über mein frei verfügbares Einkommen frei verfügen?
- Neuerwerb ist mir ja eigentlich nicht gestattet, da dies ja in die Involvenzmasse fallen würde. Also wofür darf ich mein Geld ausgeben. Mein Fernseher ist vor einen halben Jahr kaputt gegangen. Mein Schlafzimmerschrank droht auseinander zu fallen. Ich müsste auch eigentlich mal ein bisschen renovieren.
Ein weitere Frage für Zeit nach Verfahrensabschluss, ich habe aktuell noch eine Kontopfändung auf mein Konto von einem Insolvenzgläubiger. Man hat mir geraten nach Verfahrensende ein neues Konto zu eröffnen, damit würde ich dann diese Kontopfändung los werden. Sofern ich überhaupt irgendwo ein neues Konto bekommen würde.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Allen noch ein schönes Wochenende.
Uwe