Unterhaltstspflicht Sohn
Verfasst: 11. Sep 2019, 15:11
Hallo,
nach langer Zeit habe ich wieder mal eine Frage.
Mein Sohn (24) studiert (Erstausbildung), und wohnt derzeit noch zu Hause.
Bislang war/bin ich ihm und meiner Frau zu Unterhalt verpflichtet, und führe dementsprechend vom meinen Gehalt den pfändbaren Betrag an den Treuhänder ab.
Meine Inso ist im Februar 2020 vorbei wenn alles so läuft wie bisher
Nun zieht mein Sohn höchstwahrscheinlich am 01.10.19 in ein Studendenwohnheim. Er bezieht Bafög und arbeiten auf 400 Euro Basis.
Bislang war das für den Treuhänder kein Problem der damals diesbezüglich von mir informiert wurde,
Nun meine Fragen:
1.muss ich im den Auszug mitteilen?
2.besteht weiterhin eine Unterhaltspflich gegenüber meinem Sohn?
3.wenn nein muss ich dann autonmatisch den enorm erhöhten Pfändungsbetrag ab 01.10.19 abführen?
Kindergeldbezug besteht für meinen Sohn.
Gruß habnix
nach langer Zeit habe ich wieder mal eine Frage.
Mein Sohn (24) studiert (Erstausbildung), und wohnt derzeit noch zu Hause.
Bislang war/bin ich ihm und meiner Frau zu Unterhalt verpflichtet, und führe dementsprechend vom meinen Gehalt den pfändbaren Betrag an den Treuhänder ab.
Meine Inso ist im Februar 2020 vorbei wenn alles so läuft wie bisher
Nun zieht mein Sohn höchstwahrscheinlich am 01.10.19 in ein Studendenwohnheim. Er bezieht Bafög und arbeiten auf 400 Euro Basis.
Bislang war das für den Treuhänder kein Problem der damals diesbezüglich von mir informiert wurde,
Nun meine Fragen:
1.muss ich im den Auszug mitteilen?
2.besteht weiterhin eine Unterhaltspflich gegenüber meinem Sohn?
3.wenn nein muss ich dann autonmatisch den enorm erhöhten Pfändungsbetrag ab 01.10.19 abführen?
Kindergeldbezug besteht für meinen Sohn.
Gruß habnix