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Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 29. Okt 2018, 12:28
von tidus82
Hey zusammen,

ich habe gerade im alten Forum gelesen, dass Geld, was in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase rein kommt zuerst auf die IV / TH Kosten berechnet wird, dann die Gläubiger bedient werden und dann erst die Gerichtskosten bedient werden, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden.
Ist das so?
Ich zahle aktuell monatlich 50 Euro freiwillig an den TH um damit über die Laufzeit von 5 Jahren die Gerichts- / Treuhänderkosten gedeckt zu haben. Das wäre dann ja Blödsinn, wenn damit zuerst die Gläubiger bedient werden. Kann mir das nochmal jemand kurz sagen?

P.S: Wo ich es gelesen habe: https://forum.f-sb.de/showthread.php?68 ... post728521

Ich weiß, ich hätte die Frage auch dort stellen können - aber nö :roll:

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 29. Okt 2018, 13:13
von caffery
tidus82 hat geschrieben: 29. Okt 2018, 12:28 ich habe gerade im alten Forum gelesen, dass Geld, was in der Insolvenz / Wohlverhaltensphase rein kommt zuerst auf die IV / TH Kosten berechnet wird, dann die Gläubiger bedient werden und dann erst die Gerichtskosten bedient werden, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden.
Ist das so?
Moin!

Ne! Ich vermute da hat sich der Klaus einfach nur etwas unglücklich ausgedrückt. Die Kosten des Verfahrens werden stets vorrangig bedient. Zu diesen gehören sowohl die Gerichtskosten, als auch die Vergütungen und Auslagen des Verwalters.

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 29. Okt 2018, 13:17
von tidus82
Puh.. Danke Danke! Ich hab schon leichte Panikanfälle bekommen wollen.

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 29. Okt 2018, 13:23
von caffery
tidus82 hat geschrieben: 29. Okt 2018, 13:17 Danke Danke!
Nicht dafür!

Damit der Köttel (tolles Wort, danke dafür!;)) auch wieder komplett verschwindet:

§ 53 und 54 InsO sind erfrischend kurz und für Rechtsvorschriften zudem erfreulich unzweideutig in der Formulierung;)

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 29. Okt 2018, 13:27
von tidus82
Nun ist der Köttel tatsächlich komplett wieder weg ;-) Ich danke dir vielmals!

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 30. Nov 2018, 15:16
von Mary1967
Hallo,

das Thema interessiert mich!

Strebe die vorzeitige RSB nach 3 Jahren an. Bin in der WVP und im Juni 2019 bin ich, so Gott will, fertig!

Nun hat mich die Assistentin meines THs etwas irritiert nach einem Telefonat im Juni 2018, bei dem ich eine Prognose wollte, ob ich denn die 3 Jahre schaffe...hat irgendwas geredet, dass dann noch ca 4500 Euro offen wären, was mich geschockt hat.

Nach einem erneutem Telefonat direkt mit meinem TH meinte dieser, dass ich derzeit bei einer Tilgungsrate von
19 % von 35 % wäre (Stand Juni 2018). Ich solle mich im Februar 2019 erneut melden wegen einer Prognose, um dann auch die RSB zu beantragen. Heisst dass dann, dass alle anderen anfallenden Kosten bereits beglichen sind?

Laut meiner eigenen Berechnung steht die Rate aktuell bei ca 25 % von 35 % und bis Ende Mai 2019 kommen nochmal 4.900 Euro über die Pfändung (incl. Jahressonderzahlung) rein.

Das müsste doch locker hinhauen, oder??? Das macht mir echt Kopfzerbrechen!!!

Kurz alle Zahlen im Überblick: 35 % = 13.545 €
19 % = 7.358 €
25 % = 9.681 €
das wird noch gepfändet = 4.900 €
von Nov. '18-Mai '19
GESAMT = 14.581 € entspricht 37,65 %

Gruß

Mary1967

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 30. Nov 2018, 19:44
von caffery
Mary1967 hat geschrieben: 30. Nov 2018, 15:16 Nach einem erneutem Telefonat direkt mit meinem TH meinte dieser, dass ich derzeit bei einer Tilgungsrate von
19 % von 35 % wäre (Stand Juni 2018). Ich solle mich im Februar 2019 erneut melden wegen einer Prognose, um dann auch die RSB zu beantragen. Heisst dass dann, dass alle anderen anfallenden Kosten bereits beglichen sind?

Laut meiner eigenen Berechnung steht die Rate aktuell bei ca 25 % von 35 % und bis Ende Mai 2019 kommen nochmal 4.900 Euro über die Pfändung (incl. Jahressonderzahlung) rein.

Das müsste doch locker hinhauen, oder??? Das macht mir echt Kopfzerbrechen!!!

Kurz alle Zahlen im Überblick: 35 % = 13.545 €
19 % = 7.358 €
25 % = 9.681 €
das wird noch gepfändet = 4.900 €
von Nov. '18-Mai '19
GESAMT = 14.581 € entspricht 37,65 %
In der WVP kommt die Kostenberechnung betreffend § 14 InsVV zum tragen. In Deinem Falle Abs. 2 Satz 1. Also musst Du jeweils 5% von Deinen Berechnungen in die Tonne (des Treuhänders) kloppen. Alle anderen Kosten sollten in der Berechnung des TH bereits berichtigt sein.

Es könnte also ein bisschnen knapp werden wenn Du das bei Deiner Eigenberechnung nicht berücksichtigt hast. (7223 Euro aus Deinem Eigenüberschlag -5% = 6861 + 7358 = 14219)

Du solltest das alles sehr eng begleiten. Aber der TH scheint ja zur Mitarbeit bemüßigt zu sein. Das ist doch ein gutes Zeichen - zumal er ja schon einen Handlungsplan vorgegeben hat. Das sollte Dir doch schonmal ein warmes Gefühl geben.
Ich habe da schon ganz andere Dinge mitbekommen. Etwa Treuhänder/Verwalterexemplare die sich - teilweise offenkundlich absichtlich "aus Prinzip" - überhaupt nicht zu solchen Anfragen äußern.

Bei Dir ist es jetzt nicht mehr zu ändern aber für alle die sonst so mitlesen: Der dargestellte Fall hier ist ein Paradebeispiel dafür warum jeder der ein Insolvenzverfahren beantragt, mit dem festen Plan es nach 3 Jahren zu beenden, sehr schlecht (oder garnicht) beraten wurde. Wobei die TE hier noch Glück hatte, dass das Verfahren überhaupt "schon" aufgehoben wurde. Auch da habe ich in ähnlichen Verfahren schon schlimmeres mit ansehen müssen.

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 4. Dez 2018, 11:16
von Mary1967
Hallo,

vielen Dank Caffery für deine Anmerkungen.

Ich konnte trotz allem ein kleines Polster ansparen (bewusst, für eventuelle offene Beträge, die noch gefordert werden könnten), von daher bin ich jetzt mal optimistisch und werde euch Ende Januar/Anfang Februar 2019 berichten, was den der TH prognosetechnisch spricht!

Lieben Gruß

Mary1967

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 4. Dez 2018, 11:32
von imker
bereite Dich doch auf das Gespräch vor mit

https://www.infodienst-schuldnerberatun ... ldbefreiun...

26.09.2014 - Michael Weinhold, ISKA Nürnberg, stellt eine Berechnungstabelle zur Verfügung, mit der die Erreichbarkeit der ...

Re: Reihenfolge IV / TH-Kosten, Gerichtskosten, Gläubiger bei gestundeten Verfahrenskosten

Verfasst: 5. Dez 2018, 12:11
von Mary1967
Hallo Imker,

danke für den Link, den kannte ich schon. Habe ich bereits für meine Berechnungen genutzt.

Wen ich nach dem gehe, müsste ich die vorzeitige RSB in 3 Jahren locker erreichen.

Aber Theorie und Praxis sind ja wie so oft zwei verschiedene Paar Schuhe.

LG Mary1967 :)