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Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 3. Sep 2019, 18:44
von Käsebrot
Servus beinand,
meine Frage ist weniger ein Insolvenz- denn ein Verständnisproblem.
Also, so weit ich jetzt rausgefunden hab, richtet sich die Höhe der Verfahrenskosten bei einer Verkürzung auf drei Jahre nach der Summe, die man gezahlt hat.
Meine Schulden belaufen sich laut Tabelle auf 36.051,74 €. 35 % davon sind 12.618,11 €.
Arbeitseinkommen, Steuererstattungen etc. belaufen sich bisher (Stand heute) auf ~16.000 € (tatsächlich wahrscheinlich mehr, da ich grad nicht alle Unterlagen zusammen gesucht hab zum Rechnen).
Die 3-Jahres-Frist läuft noch bis 06/20. Da ich nicht vorhabe, meinen Job zu kündigen, wird das pfändbare Einkommen weiterhin bei mindestens 400 € liegen, plus Nebenjob. Plus Jahressonderzahlung, plus Überstundenzuschläge etc. pp.
Wie bekomme ich denn jetzt raus, ob das am Ende ausreicht, um den Antrag erfolgreich stellen zu können?
Merci im Vorhinein
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 3. Sep 2019, 19:07
von imker
online haben einige Experten einen "Verkürzungs-Kostenrechner" zur Verfügung gestellt - damit lässt sich näherungsweise die 35%-Quote ermitteln
oft ist es so, dass man rd. 80% der angemeldeten und festgestellten Forderungen "gezahlt" haben muss
wenn bis 6/20 rd 36 TEUR gezahlt wurden, kann man hoffen, aber besser ist es, die EXCEL-Tabelle der Experten zu nutzen
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 3. Sep 2019, 19:13
von Käsebrot
Also laut diesem Rechner muss ich knapp 20.000 € einbringen. Allerdings steht da dabei, es handle sich nur um Schätzwerte und die Frage ist, welche Variablen da noch signifikante Veränderungen verursachen können
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 07:13
von Graf Wadula
Die Variable ist die Vergütung. Die Regelvergütung sind alleine bei 20.000 inklusive Auslagen und Mwst. ca. 13.000 €. Es könnten Zuschläge dazukommen, wie auch Abschläge gemacht werden können. Aber selbst bei Abschlägen werden 20.000 nicht reichen.
Warum ist Ihr Insolvenzverfahren denn noch nicht aufgehoben und Sie in der Wohlverhaltensperiode? Woran hapert es da? Verwertet der Verwalter noch irgendwas (ausser Lohn)?
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 07:43
von Käsebrot
Das Verfahren ist bereits aufgehoben, seit 09/18. Hatte das jetzt nicht explizit erwähnt, weil es für mich logisch war. Asche auf mein Haupt.
Also: eröffnetes Verfahren 06/17-09/18 (Gericht hat geschludert, deswegen zog sich das unnötig.)
Verwertet wurde neben dem Gehalt lediglich die Steuererstattung. Also echt nix aufregendes.
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 13:28
von Mary1967
Hallo Käsebrot,
ich habe Mitte Juni 19 meine vorzeitige RSB nach 3 Jahren erhalten, eventuell helfen dir meine Daten weiter für deine Berechnung/Schätzung, da sie recht ähnlich sind:
- angemeldeten und festgestellten Forderungen: ca. 38.228,-- € (3 Gläubiger)
- gepfändet wurden insgesamt 22.312,-- € (sprich 58,4 % der Gesamtschuld)
(im Schnitt 530,-- €/mtl. plus ca. 3232,-- € (Jahressonderzahlung, Guthaben Finanzamt, Nebenkosten etc.)
- davon an Gläubiger verteilt: 16.021,-- € (35 % wären ca. 13.380,-- € gewesen)
- die restlichen 6.291,-- € gingen drauf für die laufenden Kosten wie TH-Vergütung, Gericht, Auslagen etc.)
Antrag auf vorzeitige RSB habe ich ca. 4 Monate vorher ans Gericht geschickt.
Die gepfändeten Beträge, die nach Ablauf Mitte Juni 19 weiter gepfändet wurden (Anteil Juni und Juli), habe ich erstattet bekommen.
LG Mary1967
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 14:24
von Peter68
Das klingt für deutlich plausibler als die Rechner die man so findet im Netz.
Ich führe eine Exceltabelle mit allen Zahlungen und Kosten die mir bekannt sind. Und nach meinen Berechnungen habe ich in 10 Monaten 46% der Forderungen bezahlt.
Die große Unsicherheit ist wohl immer die Vergütung des IV. Da hab ich aber eine Rechnung bekommen.
Von 18000 IV Masse wurden knapp 5000€ als Vergütung angesetzt. Deckt sich also fast mit der Auflistung von Mary
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 14:37
von Peter68
Gerade den ersten Rechner ISKA Nürnberg mal benutzt und da kommen für mein Beispiel für den IV an Kosten schon 11k € zusammen, was ja mehr als das doppelte wäre was es in Real war.
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 14:38
von Käsebrot
Cool, vielen Dank dafür!
Laut dem Rechner fehlen mir jetzt noch um die 4000 €, auf die käme ich eben locker bis zum nächsten Juni.
Hat die Zahl der Gläubiger denn noch irgendeinen Einfluss darauf? Bei mir sind es 11, meine ich. Müsste nachschauen.
Der IV hat leider gut abgeräumt bei mir, nachdem das Verfahren wegen des schludrigen Gerichts mindestens vier Wochen länger als nötig eröffnet gewesen ist
(angeblich fehlten noch Unterlagen, die aber längst da waren).
Re: Verkürzung auf drei Jahre - Verständnisproble?
Verfasst: 4. Sep 2019, 14:40
von Peter68
Die 4 Wochen machen doch den Kohl nicht fett. Außer du hast da 5000€ im Lotto gewonnen.
Bei deinem Pfändungsbetrag wären das ja nur 40% von 400€ mehr