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Arebitgeber

Verfasst: 28. Okt 2018, 11:19
von arreis
Hallo zusammen,
zunächst mal bin ich froh, dass es dieses Ersatzforum gibt, da das andere ja nicht durchlaufend funktioniert.


Meine Frau hat seit Beginn ihrer Inso dreimal den Arbeitgeber gewechselt und dies auch immer unverzüglich dem TH gemeldet. Sie arbeitet Teilzeit und hat über einen bestimmten Zeitraum freiwillig einen Betrag an den TH überwiesen. Diese Zahlungen wurden eingestellt, weil der TH einen Betrag in der Höhe gefordert hat, der dem gleich kommt, wenn sie in ihrem erlernten Beruf gleichkommt. Sie wurde dann aufgefordert eine Festanstellung in ihrem erlernten Beruf anzustreben und dies durch Bewerbungen zu dokumentieren. Dies macht sie selbstverständlich auch aber ich muss dazu sagen, diese Jobs gibt es nicht wirklich, zumal die meisten Arbeitgeber in dem Bereich die entsprechenden Arbeitgeberverbände verlassen haben und im Grunde nach gutdünken bezahlen.


Ich habe jetzt etwas weit ausgeholt und komme zu meiner Frage.

Teilt der TH dem Arbeitgeber die Insolvenz auch dann mit, wenn keine Aussicht auf Auskehrung besteht?

Wenn dem Arbeitgeber der Umstand der Insolvenz mitgeteilt wird und meine Frau aufgrund von Arbeitszeiterhöhung mehr verdienen würde, müsste sie dies dann dem TH mitteilen oder wäre der Arbeitgeber in der Pflicht?


Meine Frau verdient nicht mehr aber ich brauch diese Information für eine andere Angelegenheit.


Gruß Dirk

Re: Arebitgeber

Verfasst: 28. Okt 2018, 19:44
von FinLaure
Ja, der TH muss das dem Arbeitgeber mitteilen, denn ob irgendwann mal Geld dabei rumkommt, kann er ja jetzt nicht wissen. Durch Sonderzahlungen kann man dann schon mal über die Pfändungsgrenzen kommen.

Ob Deine Frau mehr verdienen könnte oder nicht, interessiert den TH nicht. Zu ihren Obliegenheiten gehört nunmal, sich nachweisbar um eine Vollzeitbeschäftigung zu bemühen. Wenn sie das nachweisen kann, ist doch alles in Butter.