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Fragen nach Aufhebung meines Verfahrens

Verfasst: 15. Okt 2026, 15:19
von Dasphantom
Hallo Zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin seit letztem Jahr Juni in der Verbraucherinsolvenz. Vorgestern wurde unter Insolvenzbekanntmachung veröfentlicht, dass mein Verfahren aufgehoben wurde.

Wer der Treuhänder ist und ob die WVP begonnen hat stand nicht drin. Bekomme ich nochmal eine gesonderte Nachricht oder bin ich ab dem 13.10.2026 offiziell in der WVP?

Ich möchte gerne ab jetzt ein Depot eröffnen und aus meinen Unpfändbaren Einkommen (wird bereits beim AG gepfändet) einen geringen Betrag monatlich in Aktien investieren ist das möglich jetzt?

Kann ich mein P konto ab jetzt auch in ein normales Girokonto umwandeln? Pfändungen sind keine drauf…


Vielen Dank vorab.

Re: Fragen nach Aufhebung meines Verfahrens

Verfasst: 15. Okt 2026, 15:44
von Icke26
Ja, du bist in der WVP ab dem 13.10.2026.
Ja, du bekommst diesbezüglich Post vom Gericht, da steht dann alles drin.
Ja, du kannst das Konto wieder umwandeln. Ich würde es aber bis zum Ende der WVP behalten. Da keine Pfändung drauf ist, kannst du es ja ganz normal benutzen, und es schützt dich auch gewissermaßen noch.
Wg der Aktien, auf jeden Fall dann den Treuhänder informieren. Gewinne daraus zählen ja als Einkommen, und wenn zusammen mit deinem normalen Einkommen das bei dir die Pfändungsgrenze übersteigt, pfändbar wäre. Wird aber bei einem mon. geringen Betrag den man investiert wahrscheinlich nicht der Fall sein.

Re: Fragen nach Aufhebung meines Verfahrens

Verfasst: 15. Okt 2026, 16:42
von Dasphantom
Danke für deine Antwort.

Im Internet ist allerdings zu lesen, dass Aktiengewinne als Neuerwerb gezählt werden und nicht dem Treuhänder mitzuteilen wären…

Re: Fragen nach Aufhebung meines Verfahrens

Verfasst: 15. Okt 2026, 17:18
von caffery
Icke26 hat geschrieben: ↑15. Okt 2026, 15:44 Gewinne daraus zählen ja als Einkommen
Dies ist unrichtig.


Dasphantom hat geschrieben: ↑15. Okt 2026, 16:42
Im Internet ist allerdings zu lesen, dass Aktiengewinne als Neuerwerb gezählt werden und nicht dem Treuhänder mitzuteilen wären…
Dies entsprechend schon.