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Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 1. Sep 2019, 18:49
von nosurrender
Hi Leute,

bin zwar extrem spät dran, aber ich will Morgen die Steuer abgeben für 2018.
Bin mit der Insolvenz nächstes Jahr fertig und habe im besagten Jahr 2018 im April geheiratet.

Kann mir das Finanzamt bei dem berrechneten Guthaben das Geld auch von meiner neuen Frau abziehen und das wir am Ende nichts mehr bekommen?
Fände es sehr unfair, wenn wir quasi keinen steuervorteil nutzen können, da meine neue Frau ja nichts für die Insolvenz kann.

Ich habe ja die Schulden beim Famt, aber meine Frau nicht. Aber wenn sie die Steuererklärung alleine macht, muss sie soviel nachzahlen.
Hat da jemand einen Rat?
Vielen Dank!

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 2. Sep 2019, 08:19
von Ruhrpottmensch
Zur eigentlich Frage kann ich nicht wirklich etwas beitragen... da sollten die Praktiker wohl mal drüber gucken...

Aber einen Zahn wollte ich Dir ziehen...
nosurrender hat geschrieben: 1. Sep 2019, 18:49 Kann mir das Finanzamt bei dem berrechneten Guthaben das Geld auch von meiner neuen Frau abziehen und das wir am Ende nichts mehr bekommen?
Fände es sehr unfair, wenn wir quasi keinen steuervorteil nutzen können, da meine neue Frau ja nichts für die Insolvenz kann.
Ob die das können/dürfen/machen kann ich nicht mit Sicherheit sagen...
Aber auch hier im Forum gab es schon Nutzer, die in einer ähnlichen Situation steckten.
Da wurde tatsächlich etwas abgezogen und einbehalten. Das FA ist als Gläubiger wohl eher etwas "speziell", da sie dann natürlich an der "Quelle" (Steuererstattung) "zugreifen". Würde ich an deren Stelle ja auch nicht anders machen... ;)

Daher habe ich z.B. in der Zeit meiner IV jegliche Steuererstattung auch schon gedanklich abgeschrieben (Ganz gleich ob bei mir das FA Gläubiger ist oder nicht). Das ist nicht schön, gehört aber wohl zu einer der "bitteren Pille" die man in der IV schlucken muss. An Deiner Stelle würde ich mich aufs nächste Jahr und das Ende der IV freuen, danach sollte es weniger Stress mit dem FA geben...

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 2. Sep 2019, 09:27
von nosurrender
Ja kann ich verstehen und natürlich ist es denen ihr recht alles Geld von mir zu behalten...aber meine Frau habe ich danach kennen gelernt und fair wäre das nicht ihr gegenüber. Hatte gehofft das man sie außen vor lassen kann.

Auch wenn das FA alles an Guthaben behält, wäre es besser als diese Nachzahlung, die sie jetzt leisten müsste, wenn sie die Steuererklärung alleine veranlagt.

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 2. Sep 2019, 10:10
von ichhabwasvergessen
Ich habe etwas Schwierigkeiten mit der Logik.

Wenn die Ehefrau alleine berechnet wird, müsste sie Steuern nachzahlen. Bei gemeinsamer Veranlagung fällt aber nun ein gemeinsames Guthaben an, dass vom FA einbehalten wird. Die Ehefrau muss nicht nachzahlen. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Die Ehefrau zahlt doch jetzt keine Steuern! Sie hat doch einen Vorteil! Oder nicht?

Beim TE ist die Sache klar. In der WVP kann das FA verrechnen. Seine Erstattung ist auf jeden Fall futsch. Egal ob 1000 Euro oder 1 Euro. Da ist auch keine Ungerechtigkeit.

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 6. Sep 2019, 21:41
von arreis
Zunächst kommt es mal auf die Steuerklassen an, bei 4 und 4 bekommt man in der Regel eine Erstattung, dies ist dann aber wieder abhängig vom Verdienst und den möglichen Abzugspositionen, bei 3 und 5, zahlt man in der Regel immer drauf.

Aber zum Thema, wenn ihr bei einer gemeinsamen Steuererklärung eine Erstattung bekommt, und Du Steuerschulden hast, wird Dein Anteil sicher einbehalten, der Anteil Deiner Frau hingegen steht ihr zu.

Die anteile der Erstattungen richten sich in der Regel nach den anteilen der Abzugsfähigen Personen der einzelnen Person.

Würde man z. B. 1000,- € erstattet bekommen und der Anteil der abzugsfähigen Positionen der Ehefrau läge bei 40%, dann bekäme die Frau 400,- € und er Mann 600,- €.

Nach meinem Wissen, sollte man beim Finanzamt aber beantragen, dass die mögliche Erstattung aufgeteilt wird, ob die das von sich aus machen ist mir nicht bekannt.

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 6. Sep 2019, 22:23
von RubyGloom
Eine Erstattung wird auf Antrag aufgeteilt, allerdings nicht im Verhältnis der abzugsfähigen Positionen sondern im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer und co.

Erstattung 1000€

Mann gezahlte Lohnsteuer 5000€
Frau gezahlte Lohnsteuer 2500€

Erstattung Mann 2/3 = 667€

Erstattung Frau 1/3 = 333€

Bei uns wurde meiner Frau ihr Teil ausbezahlt, mein Teil ging an dem IV.
Wir haben in 2018 zwar nicht geheiratet, aber meine Frau hat wieder angefangen angestellt zu arbeiten und wir haben die Steuerklasse von 3/5 zu 4/4 gewechselt.

Wären wir einzeln veranlagt, hätte meine Frau 100€ rausbekommen, aber ich hätte 3000€ nachzahlen müssen.
Bei gemeinsamer Veranlagung bekam sie 100€ und 900€ gingrn an den IV.

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 7. Sep 2019, 08:41
von arreis
Ich für meinen Teil bin mir ziemlich sicher, es so gelesen zu haben, wie ich es beschrieben habe. Ich werde mal schauen ob ich es finde.

Rein theoretisch betrachtet ist eine Aufteilung nach der gezahlten Lohnsteuer gar nicht möglich, weil am Ende des Jahres beiden Partnern die Hälfte des Einkommens zugerechnet wird und somit auch die Hälfte der zu zahlenden Steuern.

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 7. Sep 2019, 15:22
von RubyGloom
Wir hatten das Thema in meinem Beitrag vor einigen Wochen.

Das FA hat die Aufteilung von sich aus vorgenommen, da sie über meine Insolvenz informiert sind.

Begründung:
Eine Aufteilung nach § 268 ff AO ist nur für Steuerrückstände zum Zwecke von Vollstreckungsmaßnahmen möglich. Guthaben weden nach § 37 (2) AO aufgeteilt und zwar im Verhältnis der einbehaltenen Lohnsteuerabzugebeträge. Eine Änderung der Guthabenaufteilung kommt daher nicht in Betracht.
Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind zwar gem. § 44 Abs. 1 AO Gesamtschuldner, aber nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO. Führt die Zusammenveranlagung zur Erstattung einbehaltener Lohnsteuer, so ist derjenige Ehegatte erstattungsberechtigt, von dessen Arbeitslohn die Lohnsteuer einbehalten wurde (BFH-Urteil vom 19.10.1982, BStBl II 1983, 162), weil diese Steuer für seine Rechnung an das Finanzamt abgeführt wurde (BFH-Urteil vom 05.04.1990, BStBl II 1990, 719).

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 8. Sep 2019, 09:11
von arreis
Ich revidiere meine Ausführungen. Es ist aber wohl so, dass da alles zusammenspielt. Das Ganze ist aber recht kompliziert und eine genaue Berechnung durch Laien eher nicht möglich ist. auch die einfache Berechnung durch die Anteile der gezahlten Lohnsteuern ist eher nicht anzuwenden.

Re: Steuererklärung 2018 und neu verheiratet

Verfasst: 8. Sep 2019, 12:14
von RubyGloom
Im Gegenteil, die Berechnung ist sogar pupseinfach ...

Beim Lohnsteuerjahresausgleich gibt es meist verschiedene Positionen, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer etc.

Für jede Position wird für den Ehemann und die Ehefrau der Jahreswert ermittelt und die Gesamtsumme beider.
Die Gesamtsumme sind 100%. In diesem Verhältnis wird der Anteil des Mannes und der Frau der Erstattung aufgeteilt.

Beispiel:

Lohnsteuer Mann 6000€
Lohnsteuer Frau 1000€
gesamt gezahlte Lohnsteuer = 6000€ (85%) + 1000€ (15%) = 7000€ (100%)

Erstattungsanspruch Lohnsteuer 500€

Erstattung Mann 425€
Erstattung Frau 75€

So wird mit allen Posten einzeln verfahren. Habe den Bescheid vor mir liegen :-(

Dabei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher Unkosten oder abzugsfähigen Posten ein Erstattungsanspruch entstanden ist, sondern die Erstattung wird eben nach dem Zuflussprinzip aufgeteilt.

P.S: Komplizierter wird es nur, wenn freiwillige Vorrauszahlungen auf die Lohnsteuer von einem ohne Zweckbestimmung bezahlt werden, z.B. weil selbstständig oder Rentner. Kapitalertrag etc. können wir im Rahmen der Inso jawohl aussen vor lassen :mrgreen: