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Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Verfasst: 25. Sep 2026, 12:03
von Flora
Liebes Forum,

der Insolvenzantrag wurde vor ca. zwei Wochen v. d. Schuldnerberatung versandt. Vor drei Tagen kam ein Schreiben vom AG, die Kosten f. Insolvernzverfahren + Anwaltskosten seien gestundet. Seit dem sind einige Tage vergangen und das Verfahren wurde noch nicht eröffnet, ist das o.k.?
Sorry, ich bin etwas aufgeregt.
Vielen Dank!

Liebe Grüße
Flora

Re: Stundung der Kosten zugestell, Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Verfasst: 25. Sep 2026, 12:29
von Graf Wadula
Klar. Die Stundung wird nur bewilligt, wenn ein zulässiger und begründeter Insolvenzantrag vorliegt.