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P-Konto

Verfasst: 19. Sep 2026, 21:10
von Bml87
Hallo zusammen,

toll, dass es dieses Forum gibt und hier sehr viele hilfsbereite (und emphatische) Menschen unterwegs sind. Nachdem ich über dieses Forum gestolpert bin, habe ich hier schon sehr viel hilfreiches gelesen :-)

Auch bei mir ist es die bevorstehende Insolvenz (Antrag gestellt, noch kein Eröffnungsbeschluss), die mich hier hin geführt hat und zu Fragen führt.

Ich bin ein wenig schockiert darüber, dass ich bis dato nicht in der Lage bin, mir meine Frage selbst beantworten zu können, aber vielleicht kann mir hier ja jemand auf die Sprünge helfen... und zwar geht es um die Funktion des P-Kontos:

Meine Schuldnerberatung hat mir eine P-Konto Bescheinigung ausgestellt, Freibetrag ca. 2700 Euro (2 Unterhaltsberechtigte + Kindergeld). Mein unpfändbares Einkommen beträgt ca. 3000 Euro. Sie sagte mir, dass sie nach Verfahrenseröffnung die Freigabe meines Kontos aus dem Insolvenzbeschlag beantragt.
Wie läuft es dann beziehungsweise auf wie viel Geld habe ich dann monatlich Zugriff? Sind es 3259 Euro (unpfändbarer Lohn + Kindergeld)? Ist es nur der unpfändbare Lohn? Muss ich noch irgendwas beachten / beantragen?

Falls mir jemand helfen kann, wäre ich sehr dankbar :-)

Bonusfrage (anderes Thema):
Gibt es neben Sigma und Inkassobüros (habe ich beides nicht an der Backe) noch Banken/Kreditkartengesellschaften die dafür bekannt sind, Forderungen einfach "auf gut Glück" als vbuH anmelden?

Besten Dank und liebe Grüße,
Sven

Re: P-Konto

Verfasst: 20. Sep 2026, 08:46
von caffery
Bml87 hat geschrieben: 19. Sep 2026, 21:10
Wie läuft es dann beziehungsweise auf wie viel Geld habe ich dann monatlich Zugriff? Sind es 3259 Euro (unpfändbarer Lohn + Kindergeld)?
Genau
Bml87 hat geschrieben: 19. Sep 2026, 21:10Muss ich noch irgendwas beachten / beantragen?
Wahrscheinlich muss ein spezieller Gerichtsbeschluss (Quellenfreigabe) beantragt werden, da Konten normalerweise nicht einfach so "freigegeben" werden. Aber das ist auch nicht unglaublich kompliziert. Wird Deine Beratungsstelle kennen.
Bml87 hat geschrieben: 19. Sep 2026, 21:10 Gibt es neben Sigma und Inkassobüros (habe ich beides nicht an der Backe) noch Banken/Kreditkartengesellschaften die dafür bekannt sind, Forderungen einfach "auf gut Glück" als vbuH anmelden?
Inkassobüros sind per se nicht für soetwas bekannt - das wäre ja auch furchtbar.
Sigma ja - allgemein Kurzzeit- oder Hochrisikokredite - die Tierärztliche Verrechnungsstelle - das Landesamt für Finanzen NRW. Mehr fällt mir grad nicht ein.

Re: P-Konto

Verfasst: 20. Sep 2026, 17:45
von Bml87
Vielen lieben Dank für deine Antwort!