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Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 4. Aug 2026, 19:03
von NaKiBu
Liebe Gemeinde, ich bräuchte nochmal euren Input.
Mein Verfahren wurde am 17.07.23 eröffnet, also endete die Abtretungsfrist am 17.07.26, desweiteren wurde am 20.07.26 das. Verfahren aufgehoben.
Der Treuhänder hat heute, 04.08.26 meinen Arbeitgeber dazu aufgefordert, weiterhin den pfändbaren Anteil meines Gehalts an ihn auszukehren, bis die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Im Netz liest sich das für mich allerdings so, dass das nicht so ist.
Was stimmt denn nun?
Vielen Dank vorab
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 4. Aug 2026, 20:57
von TomH
Bemerkenswert: ich bin gespannt auf die sachdienlichen Hinweise.
Für Sie zunächst mein Mitleid, aber ich denke Sie bewegen sich auf sicherem Eis was diese zwar unsägliche Beziehung darzustellen scheint. Auch erinnere ich mich an Beiträge hier im Forum, wo solche Gelder dann nach "Abschluss allem" zurück gezahlt wurden.
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 07:25
von Graf Wadula
Wenn das Verfahren aufgehoben ist, dann gibt es dafür keine rechtliche Grundlage mehr. Eine weitere "Pfändung" (Beschlagnahme) wäre nur für einen Insolvenzverwalter im laufenden Verfahren möglich (§ 300a InsO). In Ihrem Fall ist aber das Insolvenzverfahren aufgehoben. Somit gibt es keinen InsoVerwalter und auch § 80 InsO gilt nicht mehr.
Ein Treuhänder hat nur Befugnisse nach § 292 InsO (einsammeln der durch die Abtretung erlangten Beträge).
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 08:11
von NaKiBu
Vielen Dank, Graf Wadula.
Es stellt sich mir nun natürlich die Frage auf welcher Grundlage er das tut und natürlich auch wie ich am besten dagegen angehe.
Im Aufhebungsbeschluss steht , das er Anspruch auf eventuelle Steuererstattungen hat, was für mich auch nachvollziehbar ist… die kann er gern haben. Mir geht es nur um zukünftiges Gehalt.
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 11:03
von Graf Wadula
Das sollten Sie ihn mal fragen. Die Frage ist auch, wie Ihr Arbeitgeber damit umgeht ( Folgt dieser der Aufforderung ohne direkte gesetzliche Grundlage).
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 11:28
von NaKiBu
Leider folgt die Personalabteilung der Aufforderung, bis sie etwas offizielles in der Hand.
Allerdings muss ich hinzufügen, das ich ohne die Personalabteilung noch gar nichts von meinen „Glück“ wüsste. Ich wurde von Ihnen informiert,da sie nach Zusendung des Aufhebungsbeschlusses alles auf normal stellen wollten und dann das Schreiben vom Treuhänder kam. Er beruft sich darin wohl auf die noch nicht erteilte RSB. Die hat ja aber mit dem Ende Abtretung nicht direkt zu tun.
Aussage der Personalabteilung : „ so etwas erleben wir zum 1. Mal“
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 12:35
von Graf Wadula
Wen den Sie sich doch an den Verwalter und fragen mal, was aus seiner Sicht die rechtliche Grundlage ist; er wird wahrscheinlich auf § 300a InsO verweisen; dieser Paragraf gilt aber nur bei eröffneten Verfahren. In der WVP kommt es nicht darauf an, wann die RSB erteilt wird.
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 12:52
von NaKiBu
Ich werde mal eine vorsichtige Anfrage an die Kanzlei schicken.
Ich hatte jetzt noch ein Gespräch mit meiner Schuldnerberatung, die sind wiederum der Meinung das wäre alles normal so bis zur RSB, irgendwann in möglicherweise 6. Monaten. Ich bin nun noch mehr verunsichert, das sie mir auch nahegelegt hat, noch einmal eine Quellenfreigabe für mein Gehalt zu beantragen, da ich bis heute Krankengeld erhalten habe und ab morgen wieder arbeite.
Die Freigabe für das Krankengeld hat wohl die Freigabe des Gehalt von vorher nichtig gemacht?
Langsam verstehe ich diese Vorgänge nicht mehr

Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 13:23
von Graf Wadula
Wie gesagt, wo soll da die Rechtsgrundlage sein? Sie haben für 3 Jahre die pfändbaren Beträge abgetreten; eben für 3 Jahre und die sind jetzt vorbei. Im laufenden Insolvenzverfahren wäre das was anderes, da es dann da eine rechtliche Grundlage gibt, eben § 300a InsO. Der gilt aber nun mal nicht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Quellenfreigabe wiederum macht nur Sinn, wenn Ihr Konto gepfändet ist (von irgendeinem Gläubiger). Aber ansonsten nicht, denn mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist die Beschlagnahme (Pfändung) aus insolvenzrechtlichen Gründen vorbei.
Re: Pfändung durch Treuhänder nach Aufhebung und Ende der Antretungsfrist
Verfasst: 5. Aug 2026, 14:41
von imker
Wie will der Arbeitgebr reagieren - an wen wird er zahlen??