Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss in der Wohlverhaltensperiode
Verfasst: 29. Jul 2026, 19:39
Hi Zusammen,
Ich befinde mich nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren jetzt in der Wohlverhaltensperiode.
Vielleicht kann mir jemand von euch beim Thema Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss helfen?
Laut meinen Recherchen sind die 13€, welche die Krankenkasse pro Tag zahlt vor Pfändung geschützt und nur der Arbeitgeberzuschuss kann gepfändet werden. Ich finde aber nirgends eine Hinweis, wie die Zahlung betrachtet wird. Werden beide Zahlungen addiert und dann vom Freibetrag abgezogen oder werden die Zahlungen einzeln betrachtet? Ich hatte in einem Rechtsforum gelesen, dass der TH einen Antrag beim Gericht stellen muss, wenn die Sozialleistungen mit anderem Einkommensteuerung addiert werden sollen?!
Ich hatte meinem IV (jetzt Treuhänder) damals gemeldet, dass ich Mutterschutzgeld der Krankenkasse und AG-Zuschuss beziehe, darauf hab ich keine Reaktion bekommen. Nun habe ich ihm noch die Geburtsurkunde meiner Tochter zugeschickt. Wieder keine Reaktion. Bin ich jetzt noch in der Pflicht etwas zu tun?
Viele Grüße und herzlichen Dank vorab
Ich befinde mich nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren jetzt in der Wohlverhaltensperiode.
Vielleicht kann mir jemand von euch beim Thema Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss helfen?
Laut meinen Recherchen sind die 13€, welche die Krankenkasse pro Tag zahlt vor Pfändung geschützt und nur der Arbeitgeberzuschuss kann gepfändet werden. Ich finde aber nirgends eine Hinweis, wie die Zahlung betrachtet wird. Werden beide Zahlungen addiert und dann vom Freibetrag abgezogen oder werden die Zahlungen einzeln betrachtet? Ich hatte in einem Rechtsforum gelesen, dass der TH einen Antrag beim Gericht stellen muss, wenn die Sozialleistungen mit anderem Einkommensteuerung addiert werden sollen?!
Ich hatte meinem IV (jetzt Treuhänder) damals gemeldet, dass ich Mutterschutzgeld der Krankenkasse und AG-Zuschuss beziehe, darauf hab ich keine Reaktion bekommen. Nun habe ich ihm noch die Geburtsurkunde meiner Tochter zugeschickt. Wieder keine Reaktion. Bin ich jetzt noch in der Pflicht etwas zu tun?
Viele Grüße und herzlichen Dank vorab