Insolvenz Antrag

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Buddelbaby
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Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Ich möchte gerne einen Privat Insolvenz Antrag stellen, muss man dafür seine gesamten Konto Auszüge abgeben oder nur den aktuellsten oder was braucht man als Anlage für so einen Antrag.
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Re: Insolvenz Antrag

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Hi Buddelbaby,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz Antrag" geschaut?
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imker
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von imker »

Allein so einen Antrag stellen - das geht nur mit einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle oder eines Stb; Rechtsanwaltes o.ä.

die Person würde ich fragen

ich kenne das so, dass die Gerichte das nicht fordern, aber die Verwalter für mal drei und mal sechs Monate

wenn das Zahlungen für eine "Sache" zeigt, die man vorher im Antrag nicht erklärt und bei Nachfrage nicht erklären kann, kann man sich die Mühe meist sparen
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Meinst du vor der Insolvenz 6 Monate oder ab Bewilligung?
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Bei mir ist es so, ich habe einen Anwalt der es für mich macht, Null Plan ist raus. Als nächstes steht der Antrag an.

Nur habe ich monatlich noch 2 Inkasso Forderungen die ich von meinem Pfändungsfreien Betrag bezahle.
Diese beiden Forderungen hatte ich aber damals nicht in den Vergleich genommen. Daher zahle ich da monatlich eine Summe X.

Bekomme ich deswegen Probleme?
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Das ist sehr wahrscheinlich extrem sinnfrei. Zeig die Forderungen Deinem Anwalt,
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Aber reich rechtlich ist es doch okay, ich zahle es ja mit meinem Pfändungsfreien Geld ab.
Oder sehe ich das falsch?
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Janadi
Wissender
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Nein, es ist nicht okay. Mit dem Wissen deiner Zahlungsunfähigkeit musst du ALLE Zahlungen einstellen und nicht nur ein paar. Hier kommen wir sogar in den strafrechtlich relevanten Bereich der Gläubigerbegünstigung. Zumindest wird dein späterer Insolvenzverwalter versuchen, die Zahlungen anzufechten und zurück zu holen. Je nach Zeitpunkt des Inso Antrags hast du diese Inkasso Forderungen in diesem nicht angegeben und deinen Inso-Gläubigern gleich den Versagungsgrund auf dem Silbertablett serviert. Man kann bestimmt noch viel mehr Probleme in diesen Zahlungen finden.

Mein Insolvenzverwalter wollte Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Einreichen des Antrags haben. Direkt im Gespräch mit mir ist er die schon einmal durchgegangen und hat zu vielen Buchungen Fragen gestellt.

Ich kann dir nur raten, stell die Zahlungen alle ein. Melde die Gläubiger dem Anwalt nach und stell den Antrag erst 6 Monate nach der letzten Zahlung.

Warum zahlst du überhaupt an die Inkassobuden?
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Weil das neue Schulden waren. Der Null Plan ist durch jedoch habe ich die beiden Gläubiger erst später bekommen.
Diese kann ich ja nun nicht mit in die Insolvenz nehmen, da der Vergleich ja durch ist.

Ich könnte maximal die 2 offenen Verbindlichkeiten von jemand anderen bezahlen lassen und ihn das Geld geben. Nur versteh ich nicht warum das rechtlich ein Problem ist? Ich bevorzuge ja nicht einen Gläubiger der mit in der Insolvenz ist bzw im Nullplan vor kam. Es handelt sich ja um 2 neue Geschichten die ich ordnungsgemäß von meinem Pfändungsfreien Guthaben monatlich bezahle.

Ist das ein Versagensgrund der Insolvenz?
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Käsebrot
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Käsebrot »

Wie kam es denn dazu, dass du bereits während der Vorbereitungszeit neue Schulden gemacht hast? Das ist schon etwas sinnlos, in die Insolvenz zu gehen und gleichzeitig sich wieder zu verschulden.
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Janadi
Wissender
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 08:58 Weil das neue Schulden waren. Der Null Plan ist durch jedoch habe ich die beiden Gläubiger erst später bekommen.
Diese kann ich ja nun nicht mit in die Insolvenz nehmen, da der Vergleich ja durch ist.

Ich könnte maximal die 2 offenen Verbindlichkeiten von jemand anderen bezahlen lassen und ihn das Geld geben. Nur versteh ich nicht warum das rechtlich ein Problem ist? Ich bevorzuge ja nicht einen Gläubiger der mit in der Insolvenz ist bzw im Nullplan vor kam. Es handelt sich ja um 2 neue Geschichten die ich ordnungsgemäß von meinem Pfändungsfreien Guthaben monatlich bezahle.

Ist das ein Versagensgrund der Insolvenz?
Ja, da hast du sogar gleich mehrere. Du wusstest, dass du zahlungsunfähig bist und hast neue Schulden gemacht. Da hast du schon den ersten ganz klassischen Versagungsgrund nach § 290 Inso (Stichwort: unangemessene Verbindlichkeiten).
In der Insolvenz zählen alle Gläubiger zum Zeitpunkt des Antrags. Damit hast du gleich zwei weitere Versagungsgründe. Die Gläubigerbevorzugung und das bewusste Verschweigen von Gläubigern. Selbstverständlich müssen die in den Antrag, die kann man nachmelden.

Hast du deinen Antrag schon eingereicht? Wenn nicht, kann ich dir nur raten, damit auch zu warten.
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