Insolvenz Antrag

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Graf Wadula
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Graf Wadula »

Schauen Sie mal in § 290 Absatz 1 Ziffer 6 InsO. Die Nichtangabe von Gläubigern in den dem Antrag beizufügenden Verzeichnissen ist eines der häufigsten geltend gemachten Versagungsgründe. Sie sollten diese Gläubiger in jedem Fall angeben.
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Komm ich mir doof vor, nun muss der Anwalt wieder einen neuen Vergleich herbei führen der eh auf einen Null Plan raus läuft. Umgehen kann ich dies wahrscheinlich nur wenn ich die beiden offenen Forderungen wie schon geschrieben von einem anderen Konto begleichen bzw was nicht auf meinen Namen läuft.

Ein anderer Fall wäre, ich habe ein PKW ( 2000 Euro) bei einer Bank finanziert und möchte dieses behalten und nehme dies nicht mit in die Insolvenz, wäre das auch ein Grund zum scheitern?

Da bediene ich ja auch ein Gläubiger und die anderen wissen nichts davon?!

Eigentlich das gleiche Schema... Wie ist das in so einem Fall?

Ein bekannter von mir muss auch Insolvenz anmelden, da sagte der Anwalt, weiter zahlen und nicht mit in die Insolvenz nehmen?

Dann können Sie den PKW behalten, da dieser nicht viel Wert ist.
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tidus82
Admin
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von tidus82 »

Nochmal:
Alle Schulden, die zum Zeitpunkt des Antrages bestehen müssen angegeben werden.
Dazu zählen nunmal auch Kredite.

Bezüglich des PKW‘s sollte der Anwalt keine Aussagen treffen wie: „den können sie behalten“ - vielmehr sollte er sagen: „es ist wahrscheinlich, dass Sie den behalten können, weil er nicht viel Wert hat“.
Denn am Ende entscheidet nicht der Anwalt darüber, sondern der Insolvenzverwalter. Und wenn der IV in der Verwertung noch 2000 Euro sieht dann kann er diesen - sofern das Auto nicht für den Arbeitsweg benötigt wird - durchaus verwerten.
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 15:12 Komm ich mir doof vor, nun muss der Anwalt wieder einen neuen Vergleich herbei führen der eh auf einen Null Plan raus läuft. Umgehen kann ich dies wahrscheinlich nur wenn ich die beiden offenen Forderungen wie schon geschrieben von einem anderen Konto begleichen bzw was nicht auf meinen Namen läuft.
Das stimmt nicht. Teile es einfach Deinem Anwalt mit und er wird wissen was zu tun ist. (das habe ich schon so oft geschrieben, dass ICH mir schon doof vorkomme).
Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 15:12 Ein anderer Fall wäre, ich habe ein PKW ( 2000 Euro) bei einer Bank finanziert und möchte dieses behalten und nehme dies nicht mit in die Insolvenz, wäre das auch ein Grund zum scheitern?
Weiß der Anwalt da was von oder machst Du das auch einfach so? Der Wagen gehört in den Antrag - mit einem Sicherungsrecht. Was der Verwalter dann damit anstellt ist sein Ding - aber der Zusammenhang gehört in den Antrag.
Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 15:12 Da bediene ich ja auch ein Gläubiger und die anderen wissen nichts davon?!
Es geht hier nicht um das Problem der Bevorzugung (hier war ich der Ansicht, dass Janadis Ausführungen zu weit gingen). Es geht vorrangig erstmal um die Vollständigkeit des Antrags bei dem Du an jeder Ecke unter Strafandrohung versicherst, vollständige Angaben zu machen.
Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 15:12 Eigentlich das gleiche Schema... Wie ist das in so einem Fall?
Ich verstehe Dein ganzes Problem ehrlich gesagt kaum. Du leistest Dir doch einen Anwalt. So lange Du dem alle relevanten Informationen gibst, kann Dir doch überhaupt nichts passieren. Wenn Du ihm aber die Hälfte einfach nicht sagst weil Du Dir doof vorkommst oder Deinen eigenen Weg gehen willst, dann bringt das alles nicht viel.
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FinLaure
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von FinLaure »

Ich hatte auch ein finanziertes Auto in der Insolvenz, ich musste das aus der Masse rauskaufen, damit ich den Vertrag weiter laufen lassen kann, sonst hätte der IV den gekündigt.

So langsam frag ich mich auch, was Du Deinem Anwalt alles verschweigst? So blöd kann der doch nicht sein, dass er Dich so falsch berät? Wie von den Vorrednern schon gesagt, gehört auch der PKW unbedingt in den Antrag.

Du kannst nicht mit einem Teil der Summe in Insolvenz gehen und mit einem anderen Teil nicht. Bitte lies Dich ganz schnell in das Thema ein, sonst liegst Du am Schluss auf der Nase.
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Shopgirl
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Shopgirl »

Was sind das denn für neue Schulden? Wenn das nicht bezahlte Rechnungen über ein paar Euro sind, ist das eine andere Hausnummer als ein neuer Kredit oder ähnliche Späße.
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Inkasso, Summen um die 2500 Euro, zahle da Monatlich 150 Euro ab von meinem Pfändungsfreien Geld. Eben schlecht von mir das ich diese Verbindlichkeiten nach der dem Vergleich gemacht habe.
Daher dachte ich, ich lass es nun so weiter laufen. Werde es nun meinem Anwalt beichten müssen und dieser muss bzw ich hoffe es einen neuen Vergleich ziehen der wieder auf einen 0 Plan hinaus läuft.

Daher dachte ich, ich lass es laufen so wie es ist und jemand anderes überweist die Summe von meinem Konto und keiner merkt was bzw hat etwas zu beanstanden.

Komme mir nun doof vor nachdem der Anwalt den Vergleich gemacht hat, diese neuen Schulden zu beichten.... Ich weiß selber Schuld.
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Janadi
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Janadi »

So langsam bekommt der Satz ja einen Bart, aber ob du dir nun doof vorkommst oder nicht, du kannst das nicht munter weiter laufen lassen. Die Forderungen MÜSSEN in den Antrag und das Auto auch!
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Buddelbaby
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von Buddelbaby »

Das Auto war nur ein Beispiel.

Okay dann danke für eure Hilfe.
Ich werde die Sachen meinem Anwalt übergeben.
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caffery
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Re: Insolvenz Antrag

Beitrag von caffery »

Buddelbaby hat geschrieben: 30. Aug 2019, 22:06 Inkasso, Summen um die 2500 Euro
Das ist natürlich nicht von Pappe. Da fällt es schwer etwas "aufmunterndes" zu sagen. Deine Sorge ist auf jeden Fall nicht ganz unberechtigt. Damit meine ich weniger, dass der Anwalt es doof findet (die kriegen Geld dafür und finden daher selten was doof;)), sondern dass ein solcher Gläubiger der den Zusammenhang erkennt sich schonmal in Richtung Betrug Gedanken machen könnte.
Der Zusammenhang ist da eindeutig. Überschuldung samt Unpfändbarkeit->Involvenzvorbereitungen->zwei neue Zahlungsversprechen über vierstellige Beträge abgegeben und nicht eingehalten (wie auch?)->Insolvenzeröffnung-> Betrug. Eine Argumentation der wohl jeder Richter hierzulande folgen würde.
Ganz abgesehen davon was ich da in Richtung "Insolvenzfähigkeit" persönlich drüber denke: Ich als karitativer Berater würde bei dem Zusammenhang meine Tätigkeit in Richtung Insolvenzeröffnung zunächst einstellen und einen Gang zurück in Richtung Stabilisierung und Schuldnerschutz schalten.
Nicht weil ichs "doof fände", sondern weil ich Anträge stellen will die nachhaltig sind und weil ich den Leuten mit einem Insolvenzantrag helfen will - und das tue ich nicht wenn ich sie mit der Antragstellung einem ziemlich hohen strafrechtlichen Klagerisiko aussetze. Wie hoch das Risiko einzuschätzen ist, kommt natürlich auch auf den Gläubiger an.
Ich vermute aber, dass ein Anwalt das nicht so machen wird - würde ich an der Stelle vermutlich auch nicht. Die sehen ihren Arbeitsauftrag in aller Regel deutlich pragmatischer.
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