Geldeingänge nach Aufhebung
Verfasst: 21. Mai 2026, 17:22
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich den Aufhebungsbeschluss bekommen, die Hälfte ist also geschafft.
Jetzt hat das Finanzamt auch um eine neue Bankverbindung gebeten, die nächste Steuererstattung darf ich also behalten. Muss ich der Bank auch noch den Beschluss zukommen lassen? Wenn also z.B. ein Händler etwas zurückerstattet o.ä., darf ich das doch auch behalten oder?
Danke vorab!
ich habe kürzlich den Aufhebungsbeschluss bekommen, die Hälfte ist also geschafft.
Jetzt hat das Finanzamt auch um eine neue Bankverbindung gebeten, die nächste Steuererstattung darf ich also behalten. Muss ich der Bank auch noch den Beschluss zukommen lassen? Wenn also z.B. ein Händler etwas zurückerstattet o.ä., darf ich das doch auch behalten oder?
Danke vorab!