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Geldeingänge nach Aufhebung

Verfasst: 21. Mai 2026, 17:22
von bys
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich den Aufhebungsbeschluss bekommen, die Hälfte ist also geschafft.
Jetzt hat das Finanzamt auch um eine neue Bankverbindung gebeten, die nächste Steuererstattung darf ich also behalten. Muss ich der Bank auch noch den Beschluss zukommen lassen? Wenn also z.B. ein Händler etwas zurückerstattet o.ä., darf ich das doch auch behalten oder?

Danke vorab!

Re: Geldeingänge nach Aufhebung

Verfasst: 26. Mai 2026, 15:58
von Graf Wadula
Das Konto ist ab Aufhebung nicht mehr im Insolvenzverfahren. Vorsichtshalber sollten sie eine Kopie des Beschlusses an die Bank geben. Aber sie können dort ja auch mal anrufen, ob man das aus den Öffentlichen bekanntmachungen bereits weiß.

Re: Geldeingänge nach Aufhebung

Verfasst: 27. Mai 2026, 08:11
von bys
Graf Wadula hat geschrieben: 26. Mai 2026, 15:58 Das Konto ist ab Aufhebung nicht mehr im Insolvenzverfahren. Vorsichtshalber sollten sie eine Kopie des Beschlusses an die Bank geben. Aber sie können dort ja auch mal anrufen, ob man das aus den Öffentlichen bekanntmachungen bereits weiß.
Ich hab in der Zwischenzeit vom Treuhänder und auch von der Bank bestätigt bekommen, dass jetzt nichts mehr abgeführt wird. Ich könnte also auch das PSK wieder rückumwandeln.
Fehlt nur noch die Restschuldbefreiung in etwa 1,5 Jahren.

Wird die eigentlich pünktlich 3Jahre nach Eröffnung erteilt?