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Probleme mit dem Insolvenzverwalter

Verfasst: 24. Apr 2026, 19:16
von Alan71
Hallo zusammen,
ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und finde es sehr gut, dass einem hier die Möglichkeit dieses Austausches gegeben wird.

Bei mir ist es so, dass ich seit Juni 2025 in der Privatinsolvenz bin und doch einige Probleme mit meinem Insolvenzverwalter habe.

So ist es z. B., dass ich nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens von meinem Stromanbieter eine neue Kundennummer erhalten habe. Unter der alten Kontonummer war eine Nachforderung aufgelaufen, für die ich aber vor Insolvenzeröffnung eine Ratenzahlung vereinbart hatte und diese bis einschließlich April 2026 aus meinem unpfändbaren Einkommen geleistet habe.

Durch einen Anruf des Stromanbieters wurde ich darüber informiert, dass die unter der alten Kundennummer aufgelaufene Forderungssumme dem Insolvenzverwalter mitgeteilt wurde und die monatlichen Ratenzahlungen seit Insolvenzeröffnung der neuen Kundennummer gutgeschrieben werden und es eine Erstattung an mich gibt.

Die Erstattung ist auch heute auf meinem Konto eingegangen. Aber mit gleichem Datum wurde dieser Wert von der Bank an den Insolvenzverwalter mit dem Hinweis "Auskehrung gem. Weisung RA" weitergeleitet.

Dies finde ich ungerecht, da ich diese Zahlungen aus dem mir verbleibenden unpfändbaren Einkommen getätigt habe und diese demzufolge mir zustehen. Liege ich hier richtig und wenn ja, was kann ich hier unternehmen, um an mein Geld zu kommen?

Hinzu kommt, dass bei meinem Konto Anfang letzten Jahres ein sog. Vermögensarrest durch die Staatsanwaltschaft verhängt wurde (das Ermittlungsverfahren dauert noch an). Nachdem ich dies erfahren habe, habe ich für mein P-Konto beim Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages gestellt. Ich zahle für zwei Kinder und meine Noch-Frau Unterhalt.

Der Antrag wurde vom Amtsgericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und vom dortigen Rechtspfleger abgelehnt - jedoch ohne rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Von Anfang des Jahres bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auf meinem P-Konto ein guter Betrag aufgelaufen, der aus der Differenz zwischen dem Betrag der Bescheinigung der Schuldnerberatung und dem mir nach Pfändungstabelle zustehenden Betrag resultiert.

Wie gesagt, hat der Rechtspfleger den Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages und die immer wieder von mir eingereichten Nachweisunterlagen abgelehnt - immer ohne Rechtsbehelf. Da der Vorgang (für mein Rechtsverständnis) nicht abgeschlossen ist, habe ich vor wenigen Monaten erinnert.

Was mich aber wirklich fertigmacht, ist, dass der Insolvenzverwalter sich mit dem Rechtspfleger in Verbindung gesetzt und diese gesamte - mir zustehende Summe - überwiesen bekommen hat. Auf meinen Hinweis, dass dies "mein mir zustehendes" Geld sei, erwiderte der Insolvenzverwalter nur: "ja, da haben sie recht, aber sie haben es ja nicht von ihrem Konto abgerufen".

Für mich ist dies rechtlich nicht nachvollziehbar und es macht mich kaputt. Denn nach Abzug der gesetzlichen Unterhaltszahlungen hatte ich monatlich nur noch 750,- €. Das Komische ist, dass nach Eröffnung der Privatinsolvenz vom Gericht ein Beschluss erging, dass ich das Gehalt, welches ich von meinem Arbeitgeber überwiesen bekomme, in voller Höhe verwenden darf. Der Arbeitgeber überweist mir das Gehalt abzüglich des Betrages, der für drei Personen gepfändet werden darf.

Was meint Ihr, habe ich hier irgendwie noch eine Chance, an den vom Insolvenzverwalter einbehaltenen "unpfändbaren" Geldbetrag zu kommen? Oder könnt Ihr vielleicht einen guten Anwalt empfehlen, der hier wirklich Ahnung hat? Bislang habe ich keinen gefunden?

Mit dem Insolvenzverwalter kann ich nicht reden, da mir dieser schon telefonisch wissen ließ, dass er "der Anwalt der Gläubiger ist und nicht meiner".

Es tut mir leid, wenn ich hier etwas zu viel geschrieben habe, aber ich weiß hier wirklich nicht mehr weiter.

Vielen herzlichen Dank für Eure Tipps.

Re: Probleme mit dem Insolvenzverwalter

Verfasst: 24. Apr 2026, 20:22
von Graf Wadula
Alan71 hat geschrieben: 24. Apr 2026, 19:16 Hallo zusammen,
ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und finde es sehr gut, dass einem hier die Möglichkeit dieses Austausches gegeben wird.

Bei mir ist es so, dass ich seit Juni 2025 in der Privatinsolvenz bin und doch einige Probleme mit meinem Insolvenzverwalter habe.

So ist es z. B., dass ich nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens von meinem Stromanbieter eine neue Kundennummer erhalten habe. Unter der alten Kontonummer war eine Nachforderung aufgelaufen, für die ich aber vor Insolvenzeröffnung eine Ratenzahlung vereinbart hatte und diese bis einschließlich April 2026 aus meinem unpfändbaren Einkommen geleistet habe.

Durch einen Anruf des Stromanbieters wurde ich darüber informiert, dass die unter der alten Kundennummer aufgelaufene Forderungssumme dem Insolvenzverwalter mitgeteilt wurde und die monatlichen Ratenzahlungen seit Insolvenzeröffnung der neuen Kundennummer gutgeschrieben werden und es eine Erstattung an mich gibt.

Die Erstattung ist auch heute auf meinem Konto eingegangen. Aber mit gleichem Datum wurde dieser Wert von der Bank an den Insolvenzverwalter mit dem Hinweis "Auskehrung gem. Weisung RA" weitergeleitet.

Dies finde ich ungerecht, da ich diese Zahlungen aus dem mir verbleibenden unpfändbaren Einkommen getätigt habe und diese demzufolge mir zustehen. Liege ich hier richtig und wenn ja, was kann ich hier unternehmen, um an mein Geld zu kommen?
Nein, Sie liegen nicht richtig. Es spielt keine Rolle, ob Sie das damals aus Ihrem unpfändbaren gezahlt haben. Mit Gutschrift auf dem Konto ist es Kontoguthaben und damit pfändbar. Es bleibt eben nicht rechtlich für immer unpfändbar. Das mag aus Ihrer Sicht misslich sein, aber rechtlich ist es so; Sie müssen es mal von der anderen Seite sehen; dann würde jeder sagen, diese Beträge sind aus unpfändbaren Beträgen. Wenn Sie ein Auto aus unpfändbaren Beträgen kaufen, ist es auch pfändbar und Sie können das nicht einwenden.
Alan71 hat geschrieben: 24. Apr 2026, 19:16 Hinzu kommt, dass bei meinem Konto Anfang letzten Jahres ein sog. Vermögensarrest durch die Staatsanwaltschaft verhängt wurde (das Ermittlungsverfahren dauert noch an). Nachdem ich dies erfahren habe, habe ich für mein P-Konto beim Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages gestellt. Ich zahle für zwei Kinder und meine Noch-Frau Unterhalt.

Der Antrag wurde vom Amtsgericht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und vom dortigen Rechtspfleger abgelehnt - jedoch ohne rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Von Anfang des Jahres bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auf meinem P-Konto ein guter Betrag aufgelaufen, der aus der Differenz zwischen dem Betrag der Bescheinigung der Schuldnerberatung und dem mir nach Pfändungstabelle zustehenden Betrag resultiert.

Wie gesagt, hat der Rechtspfleger den Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages und die immer wieder von mir eingereichten Nachweisunterlagen abgelehnt - immer ohne Rechtsbehelf. Da der Vorgang (für mein Rechtsverständnis) nicht abgeschlossen ist, habe ich vor wenigen Monaten erinnert.

Was mich aber wirklich fertigmacht, ist, dass der Insolvenzverwalter sich mit dem Rechtspfleger in Verbindung gesetzt und diese gesamte - mir zustehende Summe - überwiesen bekommen hat. Auf meinen Hinweis, dass dies "mein mir zustehendes" Geld sei, erwiderte der Insolvenzverwalter nur: "ja, da haben sie recht, aber sie haben es ja nicht von ihrem Konto abgerufen".

Für mich ist dies rechtlich nicht nachvollziehbar und es macht mich kaputt. Denn nach Abzug der gesetzlichen Unterhaltszahlungen hatte ich monatlich nur noch 750,- €. Das Komische ist, dass nach Eröffnung der Privatinsolvenz vom Gericht ein Beschluss erging, dass ich das Gehalt, welches ich von meinem Arbeitgeber überwiesen bekomme, in voller Höhe verwenden darf. Der Arbeitgeber überweist mir das Gehalt abzüglich des Betrages, der für drei Personen gepfändet werden darf.

Was meint Ihr, habe ich hier irgendwie noch eine Chance, an den vom Insolvenzverwalter einbehaltenen "unpfändbaren" Geldbetrag zu kommen? Oder könnt Ihr vielleicht einen guten Anwalt empfehlen, der hier wirklich Ahnung hat? Bislang habe ich keinen gefunden?

Mit dem Insolvenzverwalter kann ich nicht reden, da mir dieser schon telefonisch wissen ließ, dass er "der Anwalt der Gläubiger ist und nicht meiner".

Es tut mir leid, wenn ich hier etwas zu viel geschrieben habe, aber ich weiß hier wirklich nicht mehr weiter.

Vielen herzlichen Dank für Eure Tipps.
Hm, das hört sich natürlich komisch an. Aber grundsätzlich ist in der Insolvenz das Insolvenzgericht für den Antrag auf Kontofreigabe zuständig. Und §§ 902,906 ZPO sind da eindeutig. Sprich: auf Antrag wird Ihr pfändungsfreies Arbeitseinkommen auch auf dem Konto freigestellt. Warum das da so herumgeschickt wurde und was der Rpfl bei der STA damit zu tun hat, ist rätselhaft. Den konkreten Einzelfall kann man hier nicht lösen. Da müssen Sie in der Tat einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Re: Probleme mit dem Insolvenzverwalter

Verfasst: 24. Apr 2026, 20:43
von Alan71
Herzlichen Dank für die Antwort.

Die Beträge wurden von mir aber nachweislich von meinem Konto, auf dem nur der unpfändbare Betrag eingeht, überwiesen. Es kann doch nicht sein, dass ich hier nun doppelt bestraft werde. Das ist zumindest mein Rechtsverständnis.

Den Hinweis mit dem Anwalt nehme ich gerne wahr und werde bei der Gelegenheit auch das erste Thema beurteilen lassen.

Auch wenn die Situation in der Privatinsolvenz sich hart gestaltet, hatte ich zumindest ein wenig Empathie vom Insolvenzverwalter erhofft. Aber da lag ich ja nun wohl völlig daneben.

Danke nochmals.

Re: Probleme mit dem Insolvenzverwalter

Verfasst: 24. Apr 2026, 22:11
von Graf Wadula
Alan71 hat geschrieben: 24. Apr 2026, 20:43 Herzlichen Dank für die Antwort.

Die Beträge wurden von mir aber nachweislich von meinem Konto, auf dem nur der unpfändbare Betrag eingeht, überwiesen. Es kann doch nicht sein, dass ich hier nun doppelt bestraft werde. Das ist zumindest mein Rechtsverständnis.
Ihr Rechtsverständnis nützt Ihnen nur nix, leider. Auch Ihr Lohn oder alle anderen Einzahlungen auf dem Konto werden mit Gutschrift eben Kontoguthaben und sind rechtlich nicht mehr die vorherigen Rechtssubjekte. Wenn Sie aus ihrem unpfändbaren Gehalt etwas bei Amazon kaufen und dann es wieder zurückgeben, ist der Betrag, wenn er auf das Konto eingeht, grundsätzlich pfändbar. Beispiel: Sie haben 1.560 € unpfändbares Gehalt und kaufen sich für 1.000 € einen Fernseher. Sie schicken den zurück und kriegen die 1.000 zurück. Dann sind rechtlich auf ihrem Konto 2.560 €. und so ist es auch mit Ihrer Gutschrift erfolgt.
Alan71 hat geschrieben: 24. Apr 2026, 20:43 Den Hinweis mit dem Anwalt nehme ich gerne wahr und werde bei der Gelegenheit auch das erste Thema beurteilen lassen.

Auch wenn die Situation in der Privatinsolvenz sich hart gestaltet, hatte ich zumindest ein wenig Empathie vom Insolvenzverwalter erhofft. Aber da lag ich ja nun wohl völlig daneben.

Danke nochmals.
Ja, das ist nicht schön. Normalerweise hätte er sie sofort zum Insolvenzgericht schicken sollen.