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Überstundenkonto

Verfasst: 24. Apr 2026, 18:12
von Der_Wegwerf_Account
Ahoy und einen schönen Gruss an alle.

Ich habe eine Frage die mich zum Grübeln bringt.
Ich habe letztes Jahr Oktober 2025 meine Restschuldbefreiung erhalten.
Während meiner 3 Jahre Insolvenz habe ich knapp 100 Überstunden angesammelt, die laut meines Arbeitsvertrages zum Freizeitausgleich gedacht sind und nur in absprache des Geschäftsführers ausgezahlt werden ( die werden bei uns nie ausgezahlt, weil Freizeit ist unbezahlbar)
Leider kam ich aufgrund hoher Auftragslage nicht dazu diese abzubummeln.

Jetzt die Frage, kann mir nach der Erteilung meiner RSB noch ein Strick daraus gedreht werden, wenn der ehemalige Insolvenzverwalter mitbekommt, das ich 100 Überstunden auf meinem Zeitkonto habe für den reinen Freizeitausgleich.

Hoffe ihr könnt mir das helfen

Re: Überstundenkonto

Verfasst: 24. Apr 2026, 18:14
von TomH
Ich denke sowohl als auch nicht, nein. Wohl an.

Re: Überstundenkonto

Verfasst: 24. Apr 2026, 20:09
von Graf Wadula
Nein, natürlich nicht. Ihr verfahren ist abgeschlossen, der Treuhänder/Insolvenzverwalter hat sein Amt abgegeben. Es fragt keiner mehr nach, was Sie da gemacht haben.