Überstundenkonto
Verfasst: 24. Apr 2026, 18:12
Ahoy und einen schönen Gruss an alle.
Ich habe eine Frage die mich zum Grübeln bringt.
Ich habe letztes Jahr Oktober 2025 meine Restschuldbefreiung erhalten.
Während meiner 3 Jahre Insolvenz habe ich knapp 100 Überstunden angesammelt, die laut meines Arbeitsvertrages zum Freizeitausgleich gedacht sind und nur in absprache des Geschäftsführers ausgezahlt werden ( die werden bei uns nie ausgezahlt, weil Freizeit ist unbezahlbar)
Leider kam ich aufgrund hoher Auftragslage nicht dazu diese abzubummeln.
Jetzt die Frage, kann mir nach der Erteilung meiner RSB noch ein Strick daraus gedreht werden, wenn der ehemalige Insolvenzverwalter mitbekommt, das ich 100 Überstunden auf meinem Zeitkonto habe für den reinen Freizeitausgleich.
Hoffe ihr könnt mir das helfen
Ich habe eine Frage die mich zum Grübeln bringt.
Ich habe letztes Jahr Oktober 2025 meine Restschuldbefreiung erhalten.
Während meiner 3 Jahre Insolvenz habe ich knapp 100 Überstunden angesammelt, die laut meines Arbeitsvertrages zum Freizeitausgleich gedacht sind und nur in absprache des Geschäftsführers ausgezahlt werden ( die werden bei uns nie ausgezahlt, weil Freizeit ist unbezahlbar)
Leider kam ich aufgrund hoher Auftragslage nicht dazu diese abzubummeln.
Jetzt die Frage, kann mir nach der Erteilung meiner RSB noch ein Strick daraus gedreht werden, wenn der ehemalige Insolvenzverwalter mitbekommt, das ich 100 Überstunden auf meinem Zeitkonto habe für den reinen Freizeitausgleich.
Hoffe ihr könnt mir das helfen