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Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 01:28
von derPendler
Hallo zusammen,

seit Ende Februar bin ich in der Insolvenz und hatte mein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter mitte März.
Spannenderweise hätte ich nie gedacht, dass das ganze Verfahren so chaotisch ablaufen wird, wie aktuell.

Der Insolvenzverwalter hat sich im Gespräch schon gewundert warum der Arbeitgeber nur eine Unterhaltspflichtige Person angibt. Worauf ich ihm geantwortet habe, dass bis dato wir noch keinen Bescheid vom Elterngeld erhalten hatten und auch der Antrag für die Quellenfreigabe gestellt wurde.

Nun gut fast einen Monat später. Elterngeldbesdheid haben wir endlich erhalten und auch die Quellenfreigabe wurde vom Amtsgericht bestätigt. Jetzt zeigt sich aber aktuell folgende Situation.

Der Insolvenzverwalter geht von zwei Unterhaltpflichtigen Personen aus.

Der Arbeitgeber von einer Unterhaltpflichtigen Person (trotz Elterngelgbescheid(reicht aber wohl nicht aus)) und überweißt dem IV mehr Geld, als er bekommen müsste.

Die Bank setzt noch einen oben drauf und hat seit bekanntgabe der Quellenfreigabe das Restguthaben des Monats gesperrt, mit der Aussage ich hätte mehr als die 1950€ ausgegeben, die als min. Satz im Bescheid der Quellenfreiagbe drin steht. Aber durch die Quellenfreigabe und Unterhaltspflichtigen Personen steht mir das volle Gehalt, dass der AG überweist, normalerweise zu. Also geht die Bank aktuell von 0 Unterhaltspflichtigen Personen aus.

Weder der AG noch die Bank wissen anscheinend genau was ich bekommen darf oder nicht, trotz Quellenfreigabe und dass es auch beim Insolvenzantrag angegeben wurde, das zwei Unterhaltspflichtige Personen involviert sind. Auch hat der AG den Elterngeldbescheid erhalten.

Ist so ein chaotischer Zustand in der Anfangsphase der Insovenz normal? Oder wer regelt das normalerweise zwischen der Bank und des AGs, wie viel Geld ich erhalten darf?

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 02:32
von imker
derPendler hat geschrieben: 19. Apr 2026, 01:28 Hallo zusammen,
...
Oder wer regelt das normalerweise zwischen der Bank und des AGs, wie viel Geld ich erhalten darf?
Das regelst nur Du mit Deinem Rechtsanwalt. Du willst was, also musst Du auch was tun - manchmal rückt der IV Geld raus, weil er bereichert ist - so ein Verhalten ist aber nicht sehr üblich.

ArbG auf höhere Zahlung in Anspruch nehmen - welches Abrechnungsprogramm benutzt der und ist der Kinderfreibetrag in ELSTAM korrekt??

Die Bank auf Auszahlung gem. Freigabe der Geldeingänge durch das Amtsgericht in Anspruch nehmen.

Oder gibt es keinen Blankett-Beschluss, sondern nur den Beschluss mit einem festen Betrag des Amtsgerichts?

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 08:52
von Icke26
Warum immer gleich it Anwalt.
Den muss man sich erstmal in der Insolvenz leisten können.

Mein Rat:
Geh zur Lohnbuchhaltung und lege die Orginalbelege über die beiden Kinder vor. Und weise die nochmals mündlich auf ZWEI Kinder hin.
Das gleiche machst du bei deiner Bank mit der Quellenfreigabe.
Dann würde ich den Insolvenzverwalter bitten das er deinem Arbeitgeber, und deiner Bank das auch nochmals mitteilt.
Die sind an der Weisung des IV gebunden.

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 11:48
von imker
Icke26 hat geschrieben: 19. Apr 2026, 08:52 Warum immer gleich it Anwalt.
...
Die sind an der Weisung des IV gebunden.
1. weil der Antrag über einen Anwalt vorbereitet und eingereicht wurde - der soll weitermachen und dafür war ja Geld vorhanden.

2. Die Bank ist an die Weisung des IV gebunden ?? Wie kommst Du zu der Vorstellung von der Rechtslage??

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 14:11
von Icke26
imker hat geschrieben: 19. Apr 2026, 11:48
Icke26 hat geschrieben: 19. Apr 2026, 08:52 Warum immer gleich it Anwalt.
...
Die sind an der Weisung des IV gebunden.
1. weil der Antrag über einen Anwalt vorbereitet und eingereicht wurde - der soll weitermachen und dafür war ja Geld vorhanden.

2. Die Bank ist an die Weisung des IV gebunden ?? Wie kommst Du zu der Vorstellung von der Rechtslage??
Zu 1. wo steht das?
Zu 2. § 80 inso ?

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 14:45
von TG25
Halbwegs Offtopic, aber zum Thema Quellenfreigabe.

Diese wird nicht über die P-Konto-Bescheinigung nach §§ 902, 903 ZPO gewährt sondern ist ein anderer Vorgang richtig?
Und sämtliche Zahlungen die von dieser Quelle anschließend eingehen werden "Freigegeben" egal wie viel sich da theoretisch "ansammelt"?

Beispiel: Man bekommt durch einen Fehler 2 Gehälter in einem Monat und ggf. noch andere "Werbungskosten" wie dienstliche Fahrtkosten hat aber nachträglich eine Quellenfreigabe nachgereicht, das sollte auch Rückwirkend diese Eingänge im vollem Umfang freigeben und man wird auch in dem Folgemonat Zugriff haben?

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 15:11
von imker
@Icke26
zu 1: das schreibt Pendler in seinem Beitrag vom 15. Februar
zu 2: 80 Ins0 führt nicht dazu, dass der IV die Bank zu einem Verhalten anweisen kann - 80 InsO nimmt dem Schuldner die "Geschäftsfähigkeit" für sein Vermögen - sonst nix

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 15:28
von Icke26
imker hat geschrieben: 19. Apr 2026, 15:11 @Icke26
zu 1: das schreibt Pendler in seinem Beitrag vom 15. Februar
zu 2: 80 Ins0 führt nicht dazu, dass der IV die Bank zu einem Verhalten anweisen kann - 80 InsO nimmt dem Schuldner die "Geschäftsfähigkeit" für sein Vermögen - sonst nix
Na dann......

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 19. Apr 2026, 19:13
von Shopgirl
Was mich hier irritiert: Wieso steht in der Quellfreigabe ein Betrag?
Ist das wirklich eine Quellfreigabe?

Re: Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt

Verfasst: 20. Apr 2026, 10:16
von derPendler
Hallo zusammen,

also im Bescheid steht folgendes:

"...dass der pfändungs- bzw. beschlagnahmefrei Betrag dem monatl. Betrag entspricht, der von der Firma auf das Konto überwiesen wird.
Der neue Sockelbetrag entspricht damit dem Einkommen, min. jedoch 1560€. Weitere Freibeträge nach §§902,906 ZPO bleiben hiervon unberührt."

"Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag gehört. Er hat sich mit der Aufhebung der Kontopfändung einverstanden erklärt"

Im Insolvenz-Antrag stand zumindest drin, dass meine Frau auch Unterhaltspflichtig ist. Darauf hatte mich ja sogar der Insolvenzverwalter aufmerksam gemacht.


Der Arbeitgeber meint aber, denen fehlt ein Bescheid vom Gericht, wie viele Unterhaltspflichtige Personen berücksichtigt werden sollen. Beim Kind ging das wohl automatisch.

Und die Bank meinte zu mir, dass die Gehaltsfreigabe erst für das nächste Gehalt gilt und alle anderen Freigaben, die vorher bestanden, zurückgezogen wurden und haben alles was über die 1560€ Grenze liegt gesperrt. Soll aber wohl in zwei Wochen mit dem neuen Gehalt wieder freigegeben werden.

Ist nur nicht so, dass man ja noch irgendwie die zwei Wochen überbrücken muss.