Trotz Quellenfreigabe, Geld gesperrt
Verfasst: 19. Apr 2026, 01:28
Hallo zusammen,
seit Ende Februar bin ich in der Insolvenz und hatte mein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter mitte März.
Spannenderweise hätte ich nie gedacht, dass das ganze Verfahren so chaotisch ablaufen wird, wie aktuell.
Der Insolvenzverwalter hat sich im Gespräch schon gewundert warum der Arbeitgeber nur eine Unterhaltspflichtige Person angibt. Worauf ich ihm geantwortet habe, dass bis dato wir noch keinen Bescheid vom Elterngeld erhalten hatten und auch der Antrag für die Quellenfreigabe gestellt wurde.
Nun gut fast einen Monat später. Elterngeldbesdheid haben wir endlich erhalten und auch die Quellenfreigabe wurde vom Amtsgericht bestätigt. Jetzt zeigt sich aber aktuell folgende Situation.
Der Insolvenzverwalter geht von zwei Unterhaltpflichtigen Personen aus.
Der Arbeitgeber von einer Unterhaltpflichtigen Person (trotz Elterngelgbescheid(reicht aber wohl nicht aus)) und überweißt dem IV mehr Geld, als er bekommen müsste.
Die Bank setzt noch einen oben drauf und hat seit bekanntgabe der Quellenfreigabe das Restguthaben des Monats gesperrt, mit der Aussage ich hätte mehr als die 1950€ ausgegeben, die als min. Satz im Bescheid der Quellenfreiagbe drin steht. Aber durch die Quellenfreigabe und Unterhaltspflichtigen Personen steht mir das volle Gehalt, dass der AG überweist, normalerweise zu. Also geht die Bank aktuell von 0 Unterhaltspflichtigen Personen aus.
Weder der AG noch die Bank wissen anscheinend genau was ich bekommen darf oder nicht, trotz Quellenfreigabe und dass es auch beim Insolvenzantrag angegeben wurde, das zwei Unterhaltspflichtige Personen involviert sind. Auch hat der AG den Elterngeldbescheid erhalten.
Ist so ein chaotischer Zustand in der Anfangsphase der Insovenz normal? Oder wer regelt das normalerweise zwischen der Bank und des AGs, wie viel Geld ich erhalten darf?
seit Ende Februar bin ich in der Insolvenz und hatte mein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter mitte März.
Spannenderweise hätte ich nie gedacht, dass das ganze Verfahren so chaotisch ablaufen wird, wie aktuell.
Der Insolvenzverwalter hat sich im Gespräch schon gewundert warum der Arbeitgeber nur eine Unterhaltspflichtige Person angibt. Worauf ich ihm geantwortet habe, dass bis dato wir noch keinen Bescheid vom Elterngeld erhalten hatten und auch der Antrag für die Quellenfreigabe gestellt wurde.
Nun gut fast einen Monat später. Elterngeldbesdheid haben wir endlich erhalten und auch die Quellenfreigabe wurde vom Amtsgericht bestätigt. Jetzt zeigt sich aber aktuell folgende Situation.
Der Insolvenzverwalter geht von zwei Unterhaltpflichtigen Personen aus.
Der Arbeitgeber von einer Unterhaltpflichtigen Person (trotz Elterngelgbescheid(reicht aber wohl nicht aus)) und überweißt dem IV mehr Geld, als er bekommen müsste.
Die Bank setzt noch einen oben drauf und hat seit bekanntgabe der Quellenfreigabe das Restguthaben des Monats gesperrt, mit der Aussage ich hätte mehr als die 1950€ ausgegeben, die als min. Satz im Bescheid der Quellenfreiagbe drin steht. Aber durch die Quellenfreigabe und Unterhaltspflichtigen Personen steht mir das volle Gehalt, dass der AG überweist, normalerweise zu. Also geht die Bank aktuell von 0 Unterhaltspflichtigen Personen aus.
Weder der AG noch die Bank wissen anscheinend genau was ich bekommen darf oder nicht, trotz Quellenfreigabe und dass es auch beim Insolvenzantrag angegeben wurde, das zwei Unterhaltspflichtige Personen involviert sind. Auch hat der AG den Elterngeldbescheid erhalten.
Ist so ein chaotischer Zustand in der Anfangsphase der Insovenz normal? Oder wer regelt das normalerweise zwischen der Bank und des AGs, wie viel Geld ich erhalten darf?