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Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der PI

Verfasst: 20. Aug 2019, 06:59
von Christian
Hallo zusammen,
nach aktuellem Stand wird mein Arbeitsverhältnis zum Ende des nächsten Jahres aus betriebsbedingten Gründen seitens meines Arbeitsgebers gekündigt. Aktuell befinde ich mich in der WVP.
Nun meine Fragen :
Nehmen wir an, dass ich zum 31.12.2020 gekündigt werde und ich das offizielle Kündigungsschreiben am 31.03.2020 erhalte.
a.) Zu welchem Zeitpunkt muß der Insolvenzverwalter spätestens über die Kündigung informiert werden ?
b.) Bin ich verpflichtet mich nachweislich auch schon vor dem 31.12.2020 berwerbungstechnisch zu bemühen oder erst mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich zumindest für eine kurze Zeit in die AL gehen möchte, um von meiner privaten Krankenkasse in die Gesetzliche wechseln zu können.

Vorab, danke euch für Antworten.

Re: Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der PI

Verfasst: 20. Aug 2019, 08:43
von Ruhrpottmensch
Also ich persönlich würde dem Treuhänder ab Kenntnis der Kündigung Bescheid geben (In deinem Beispiel also schon 03/2020).

Würde ich die "Obliegenheiten" der Schuldners richtig interpretieren, ist es erst "nötig", sich ab "Arbeitslosigkeit" zu bemühen (Oftmals wird das ja auch in einer Eingliederungsvereinbarung des Arbeitsamtes gefordert).

Re: Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der PI

Verfasst: 20. Aug 2019, 09:04
von Christian
.. super, danke für die Antwort.