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Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 16:54
von Nutzername83
Ich habe mal eine allgemeine Frage bzw ich bin etwas verdutzt über die Aussage meines Insolvenzverwalters.

Er sagte, dass er meinen Arbeitgeber über das Ende der Abtretung informiert habe und denkt, dass jetzt mit Stichtag des Endes der Insolvenz (bei mir 3.03.) auch die Gehaltspfändung bzw Abtretung direkt aufhören wird.

Er sagte, es sei unabhängig vom Gericht und der RSB, da mit Ende der offiziellen Insolvenz und Beginn der Wohlverhaltensphase auch das schon direkt geregelt sei (wenn ich das so richtig verstanden habe)?!
Dabei bekomme ich hier öfter mit, dass noch teilweise Monate nach dem Insolvenzende gepfändet wird und es dann nachträglich ausgezahlt wird. Was stimmt denn nun bzw wie kommen solche Sachverhalte zustande?

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 18:00
von Itak65
Hi Nutzername
Meine abtretungsfrist war am 22.11. Ich warte auf die Erteilung der RSB. Meine TH sagte ich bekomme alles zurück es geht nichts verloren wenn die RSB erteilt wurde. Mein Arbeitgeber bzw das Steuerbüro möchte den Gerichtsbeschluss sehen..
Itak65

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 18:24
von Nutzername83
Ah ok, dann ist es vll vom jeweiligen Arbeitgeber abhängig. Ich bin Beamter, mal sehn wie das läuft ;) Freitag weiß ich mehr…

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 18:35
von Graf Wadula
Der Unterschied sind Verfahren, bei denen das Insolvenzverfahren noch läuft, und Verfahren, die aufgehoben sind und die Restschuldbefreiungsphase (Wohlverhaltensphase) läuft. Im ersten Fall gibt es ja noch die Beschlagnahme/Pfändung; deshalb hat der Gesetzgeber die Regelung eingeführt, dass bis zur Entscheidung der RSB gewartet wird und man dann alles zurückbekommt, was nach Ablauffrist der Abtretung an den Verwalter überwiesen wurde.
Bei Ihnen ist wahrscheinlich der zweite Fall: da läuft nur noch die Wohlverhaltensperiode (nix ist mehr pfändbar/beschlagnahmt). Da gilt nur noch die Abtretungserklärung und die läuft halt am 03.03. ab. streng genommen, darf der Arbeitgeber garnix mehr zahlen, denn ab 03.03. haben sie ja nix mehr abgetreten.

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 18:52
von Nutzername83
Danke für die Klarstellung.

Aber wo von hängt es denn ab, ob die Verfahren aufgehoben werden oder nicht? Ich dachte eigentlich, dass die letzte Phase immer die Wohlverhaltensphase ist? Wird diese nicht bei allen eingeleitet?

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 19:09
von TomH
Wie man hier erfahren kann nicht. Teilweise endet das "Verfahren" erst nach 3 Jahren, ohne "Einleitung" einer so gen. "Wohlverhaltensphase". Aber dies sollte (müsste) auch nicht unweigerlich einen Unterschied im vorleigenden Fall bedeuten.

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 19:29
von Nutzername83
Gibt es einen Grund dafür, oder ist das Zufall? Also in manchen Fällen gibt es keine offizielle Wohlverhaltensphase?

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 19:31
von TomH
Auch den Gerichten scheint es an Kapazitäten zu mangeln. Ob das so einfach gesagt einen Grund darstellen kann, kann ich nicht beurteilen.

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 24. Feb 2026, 19:42
von Nutzername83
Also liegt es daran, dass die Gerichte nicht hinterherkommen und deswegen die Verfahren nicht in die Wohlverhaltensphase gehen? Mich hat das nur interessiert…

Re: Ende der Abtretung des Gehalts

Verfasst: 25. Feb 2026, 06:25
von Graf Wadula
Nein, meist liegt es daran, dass noch nicht alle Vermögenswerte verwertet sind. Das Insolvenzverfahren kann erst aufgehoben werden, wenn das gesamte Vermögen, sprich alle Vermögensgegenstände verwertet, sprich zu Geld gemacht worden sind. Typisch sind dabei oft Grundstücke, deren Verkauf dauert teilweise länger als 3 Jahre , da kein Erwerber gefunden wird. Und auch Gerichtsprozesse dauern oft länger (wenn Ansprüche des Schuldners gegen andere geltend gemacht werden).