Seite 1 von 2
Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 15:53
von Nutzername83
Hallihallo,
meine Insolvenz ist am 3.03.26 offiziell vorbei. Es kann ja trotzdem sein, dass die RSB erst in ein paar Monaten offiziell erteilt wird. Gilt denn diese 6 Monate Frist für die Schufa ab Insolvenzende oder ab RSB Erteilung?
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 16:33
von Neuling2025
Die 6-monatige Speicherfrist bei der Schufa für die Restschuldbefreiung (RSB) beginnt ab der offiziellen Erteilung des Beschlusses über die Restschuldbefreiung. Da dieser Beschluss oft erst zeitversetzt nach Ende der Wohlverhaltensphase (3.3.26) ergeht, verschiebt sich die Löschung entsprechend nach hinten.
SCHUFA :
Maßgeblicher Zeitpunkt: Der Tag, an dem das Gericht die RSB offiziell beschließt.
Schufa-Eintrag: Nach Erteilung des Beschlusses werden die Informationen zur RSB und den damit verbundenen Schulden nach 6 Monaten von der Schufa gelöscht.
Wichtig: Es ist ratsam, nach Erhalt des Beschlusses diesen proaktiv an die Schufa zu übermitteln, um die Löschung zu beschleunigen
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 16:39
von Nutzername83
Das ist ja auch eigentlich frech bzw dann vom Glück abhängig. Ich dachte eigentlich, es gilt ab Ende der offiziellen Insolvenz. Kann dann ja also noch 5-6 Monate nach hinten verschoben werden, wenn das Gericht langsam ist.
Danke für die Info aber.
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 16:42
von tidus82
Nur weil das Ende der Wohlverhaltensphase oder der Insolvenz erreicht wurde ist ja noch keine Restschuldbefreiung ergangen. Also kann ja nur das Datum des Beschlusses als Grundlage dienen.
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 17:09
von TomH
Ich muss noch einmal nachfragen: Korreliert das Datum aus dem Beschluß für die RSB (nicht das Datum des Beschluß) nicht mit dem Datum der Beendigung des Verfahrens?
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 18:18
von Neuling2025
Die richtige Antwort steht in den letzten Antworten.
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 18:22
von TomH
Vllt. kann ja dann jemand mal einen Beschluß posten, ob es sich da alleine um das Datum des Beschlusses handelt, oder das ende des Verfahrens. Freilich wäre eine rechtliche Grundlage noch hilfreicher.
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 18:44
von tidus82
Die rechtliche Grundlage steht in §300 InsO. Danach richtet sich aber nicht die Schufa - die Schufa richtet sich nach dem Beschlussdatum - nicht nach dem (fiktiven) Datum der RSB
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 19:20
von AktiverRentner
Der Ablauf meiner 3 Jahre war 12.04.2025. Der Beschluß zur rückwirkenden RSB erging 03.09.2025, veröffentlicht am 17.09.2025, also nach mehr als 5 Monaten.
Eingetragen ist es immer noch bei der Schufa mit Beschlußdatum 03.09., nicht mit Veröffentlichungsdatum. Ich gehe davon aus, dass ich jetzt noch etwa eine Woche warten muss - ist für mich aber ziemlich unwichtig.
Re: Insolvenzende und Schufa
Verfasst: 23. Feb 2026, 19:25
von TomH
tidus82 hat geschrieben: ↑23. Feb 2026, 18:44
Die rechtliche Grundlage steht in §300 InsO ...
Danke. Demnach müsste sich "die" Schufa aufgrund gemäß § 300 Abs. 1 InsoO daran halten.