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Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 21. Feb 2026, 15:54
von Hubertus
Hallo,
ich seit kurzem im Insolvenzverfahren und ein Insolvenzgläubiger will von meinem Konto abbuchen.
Zumindest kam eine Mail.
Wie gehe ich am besten vor?
Ich werde die Lastschrift zurückbuchen lassen, damit ich den Gläubiger nicht bevorzuge?
Muss ich den Verwalter noch darüber informieren?
Das Geld von vor der Eröffnung holt er sich dann ja selbst zurück. Das gehört ja in die Masse?
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 21. Feb 2026, 18:47
von TomH
Mein Insolvenzverwalter teilte mir mit, dass ich ihm solche "Vorhaben" melden solle.
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 21. Feb 2026, 19:38
von Rotkäppchen
Tut wahrscheinlich nicht viel zur Sache. Aber woher hat er die Bankverbindung? Ich habe mein neues Konto keinem Gläubiger mitgeteilt.
Aber ich gebe TomH Recht email an den Insolvenzverwalter weiterleiten und nachfragen was du tun sollst.
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 22. Feb 2026, 12:21
von Hubertus
Danke!
Ich warte erstmal ab ob die wirklich wie angekündigt abbuchen wollen. Sie wurden ja definitiv schon vom Verwalter angeschrieben und vielleicht ist es einfach eine Überschneidung.
Bei Abbuchung werde ich sofort den Verwalter informieren und fragen was ich machen soll.
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 23. Feb 2026, 14:17
von Neuling2025
Hubertus hat geschrieben: ↑21. Feb 2026, 15:54
Hallo,
ich seit kurzem im Insolvenzverfahren und ein Insolvenzgläubiger will von meinem Konto abbuchen.
Zumindest kam eine Mail.
Wie gehe ich am besten vor?
Ich werde die Lastschrift zurückbuchen lassen, damit ich den Gläubiger nicht bevorzuge?
Muss ich den Verwalter noch darüber informieren?
Das Geld von vor der Eröffnung holt er sich dann ja selbst zurück. Das gehört ja in die Masse?
Ja, du solltest die Lastschrift umgehend über dein Online-Banking zurückbuchen, um eine Gläubigerbevorzugung zu vermeiden und das Geld für die Insolvenzmasse zu sichern. Informiere den Insolvenzverwalter über den Abbuchungsversuch, da Lastschriften nach Verfahrenseröffnung nicht insolvenzfest sind und zurückgefordert werden müssen
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 4. Mär 2026, 19:40
von Hubertus
Es hat sich alles geklärt. Ich hatte zwischenzeitlich meinen Ersttermin beim Insolvenzverwalter. Er sagte mir, dass ich solche Fälle künftig direkt ihm mitteilen und entsprechende Buchungen auch sofort zurückbuchen soll.
Außerdem hat er mein Konto direkt uneingeschränkt freigegeben. Meine Bank hat das zwar aktuell noch nicht umgesetzt, aber das dauert wohl etwas, weil das über ein Servicecenter laufen muss. Das P-Konto hat auch ewig gedauert.
Insgesamt habe ich den Eindruck, an einen guten Insolvenzverwalter geraten zu sein.
Ich habe wohl ziemlich irritiert geschaut, als er von der Freigabe meines Kontos sprach. Daraufhin meinte er sinngemäß, dass er mir das Leben nicht schwerer machen müsse, als es ohnehin schon ist.
Rotkäppchen hat geschrieben: ↑21. Feb 2026, 19:38
Tut wahrscheinlich nicht viel zur Sache. Aber woher hat er die Bankverbindung?
Der Gläubiger kennt mein Konto. Die Schuldnerberatung hatte mir damals geraten, solange mein Gehalt nicht gepfändet wird, weiterhin die Gläubiger zu bezahlen, die bis dahin noch nicht im Rückstand waren. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch nicht sicher, dass mit den anderen Gläubigern keine Einigung erzielt werden kann.
Deshalb wurden diese weiterhin bezahlt und kennen mein Konto. Laut Schuldnerberatung kann der Insolvenzverwalter sich das Geld im Zweifel von den entsprechenden Gläubigern zurückholen.
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 5. Mär 2026, 11:05
von robo
Hubertus hat geschrieben: ↑4. Mär 2026, 19:40
...
Das P-Konto hat auch ewig gedauert.
...
Lt. ZPO § 850k muss eine Bank den Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto
innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen, s.
dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Da sieht man mal wieder, dass manche Banken sich NULL um Recht+Gesetz kümmern ...
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 5. Mär 2026, 18:22
von TomH
robo hat geschrieben: ↑5. Mär 2026, 11:05 [...] Da sieht man mal wieder, dass manche Banken sich NULL um Recht+Gesetz kümmern ...
Damit hast du mich gerade getriggert

aber wer u.a. auf Rechtsbewusstsein von privaten Verein(igung)en setzt, glaubt auch an sonst etwas. Ansonsten wäre längst ins öffentliche Bewusstsein gelangt, daß Banken Darlehen aus ihrem Vermögen zur Verfügung stellen müssen ($ 488 BGB [„Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag“])!
Also gerade jene die ansonsten ihren Verpflichtungen im Handel stets nachkamen und bloß mal eine naive Frage bei einer Bank nach der eigentlichen Buchführung stellten.
Freut mich jedenfalls, dass es für den Themenstarter soweit dann doch noch gut gelaufen ist.
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 5. Mär 2026, 18:34
von Neuling2025
Thema verfehlt.
Setzen 6
Mal im Ernst TomH, was hat deine Antwort mit dem Thema zu tun?
Re: Lastschriften von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Verfasst: 5. Mär 2026, 18:39
von TomH
Z.B. meine Freude über den bisherigen Fortgang. Ansonsten bloß ein Kommentar zum Recht, was auch dieses Thema unweigerlich betrifft @Neuling