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Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 12:44
von derPendler
Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und mein Antrag wurde vom Anwalt auch schon übermittelt. Leider lassen mich ein paar Dinge keine Ruhe und ggfs. ist es auch nicht so schlimm wie befürchtet.
Und zwar musste ich vorab ein Formular zur Stundung ausfüllen, dort habe ich soweit das wertvollste eingetragen was ich habe. z.B. einen eingebau Gaming PC. Dieser wurde aber dann von der Kanzlei beim tatsächlichen Insolvenz-Antrag rausgelassen.
Die Frage ist in so einem Fall, weil ich davon ausgehe, dass trotz Vertretung durch die Kanzlei, ich mich mit dem Insolvenzverwalter persönlich auseinandersetzen muss, ob es konsequenzen hat, wenn meine Angaben beim Insolvenzverwalter sich vom Antrag unterscheiden?
Mir geht es nicht darum, Dinge auf Teufel komm raus behalten zu wollen. Von mir aus kann er alles verwerten was er will. Ich will nur dass die Insolvenz für mich positiv verläuft und ich will sie nicht durch Formfehler in Gefahr bringen. Leider hatte ich mit der Kanzlei nur ein einziges Gespräch und alles andere läuft schriftlich ab, es kam aber auch schon mal vor dass die ein oder andere Frage unbeantwortet blieb (z.B. ab welchen Wert ich alles angeben muss z.B. 50€, 100€ oder erst ab 1000€) und ich deswegen recht unsicher bin.
Grüße
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 16:28
von Shopgirl
Ich vermute, dass die Kanzlei die Dinge im Antrag nicht aufgeführt hat, bei denen es sich nicht lohnt, diese zu verwerten.
Ein normaler PC für ein paar hundert Euro wird keinen Insolvenzverwalter interessieren.
Ist das allerdings ein High End Gaming Rechner für tausende Euro sieht das natürlich anders aus.
Wie alt ist das Teil denn und was schätzt du, ist es noch wert?
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 17:08
von derPendler
Hallo Shopgirl,
es handelt sich hier schon um ein High End Gerät, das aber ca. 3-4 Jahre alt ist und hatte auch im ersten Formular ein Beleg mit beigegeben, was die einzelne Hardware noch kosten könnte. Also meiner Einschätzung nach, wären ca. 1000€ drin. Zumindest wenn man nach den Preisen von Ebay geht.
Ich bin auch mitlerweile völlig überfordert, weil so viele Dinge aktuell wieder hoch kommen und ich nicht weiß, ob mir das in irgendeinerweise Schwierigkeiten bereiten könnte. Ich hatte eigentlich in den letzten Monaten alle Krypto-Accounts gelöscht und alles was mal drauf war, auf das normale Konto gebucht. Das waren keine 40€. Aber jetzt entdeckte ich noch ein Crypto-Account von früher worauf ich mich aber erst noch erneut verifizieren muss, da die Daten noch sehr alt sind. Leider sind auch dort noch 10 Cent auf dem Account. Da ich aber aktuell nicht mehr verifiziert bin, kann ich die 10 Cent nicht buchen und ich weiß nicht wie ich mich da verhalten soll.
Im Grunde hätte ich noch viel genauer prüfen müssen, aber aktuell ist so einiges bei mir passiert, dass ich mit meinem Kopf überall bin.. Im Grunde spiele ich auch schon mit dem Gedanken den Antrag von der Kanzlei zurück ziehen zulassen, da er erst seit einer Woche unterwegs ist. Ich hab keine Lust, dass das ganze Verfahren wegen so Cent Beträge, oder Formfehler wie mit dem Rechner gegen die Wand läuft.
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 20:04
von TomH
Genau die gleiche Befürchtung hatte ich auch @derPendler. Kaum zu glauben.
Ich kann mich da auch nur dem teuren Rat von @Shopgirl anschließen.
Ich hatte jedenfalls später - als mir der Insolvenzverwalter einige Dingezum Ausfüllen übbersandte (u.a. Wertgegenstände über 250 Euro) - in der Kanzlei von ihm angerufen, weil nun noch mehr verunsichert war.
Die Dame am Telefon konnte mich aber sehr gut und dahingehend beruhigen. Da ich aber bis auf eine Telefonstimme sonst nichts in der Hand hielt - und sich Inso.-Antrag und vor allem die Wertgrenze oberhalb 250 Euro (pro Gegenstand) immernoch verunsicherte, ließ ich zwar die Dinge auch in dem Bogen für den Insolvenzverwalter weg, und nahm Bezug auf das Telefonat seiner Kollegin oder Mitarbeiterin, und zählte in der Antwortmail - samt den zu übersendeten Dokumenten -, alles das über ehemals 250 Euro auf, mit der Bitte um Entschuldigung
Im Telefonat fragte ich dann kurz nach und auch er "beruhigte" mich. Er meinte die Formulierung sei auch etwas irreführend, naja.
Alles Gute.
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 22:07
von derPendler
Ah ok, danke. Dann hoffe ich mal, dass bei mir auch eine min. Grenze genannt wird und ich beim Insolvenzverwalter eine komplette Liste korrigiert übersenden kann. Wird wahrscheinlich eh ein spannendes Thema.
Ich hab einfach nur eine große Angst davor, dass es grad für Kleinigkeiten in die Hose geht.
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 22:26
von Shopgirl
Die Angst ist wirklich unbegründet. Du musst keine Gegenstände angeben, die bei einer normalen Haushaltsführung üblich sind. Die werden auch nicht vom Insolvenzverwalter zu Geld gemacht.
Den Picasso im Keller aber besser angeben

Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 15. Feb 2026, 23:20
von TomH
... den Rembrandt nicht vergessen !
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Aber das kann schon insgesamt sehr irreführend (beunruhigend) sein!
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 16. Feb 2026, 10:10
von derPendler
Shopgirl hat geschrieben: ↑15. Feb 2026, 22:26
Die Angst ist wirklich unbegründet. Du musst keine Gegenstände angeben, die bei einer normalen Haushaltsführung üblich sind. Die werden auch nicht vom Insolvenzverwalter zu Geld gemacht.
Den Picasso im Keller aber besser angeben
Ja, die Angst bleibt leider. Im Moment sehe ich meine Chance für die Restschuldbefreigung durch die neuen Erkenntnisse eher nicht so hoch ein. Aber ich muss es auf mich zukommen lassen.
Aber danke für die Hilfe

Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 16. Feb 2026, 10:19
von Graf Wadula
Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur auf Antrag eines Gläubigers und Sie müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder Auskünfte nicht erteilen! Ich sehe nicht, wo das bei Ihnen nach den o.g. Angaben der Fall sein soll. Wenn Sie auf sicher gehen wollen, dann teilen Sie das, was Ihnen Unbehagen bereitet, dem Gericht als Ergänzung Ihres Vermögensverzeichnisses mit; denn solange kein Versagungsantrag gestellt wurde, können Sie selbständig alle "vergessenen" Vermögensgegenstände nachmelden. Sie können es auch dem Verwalter im Erstgespräch mitteilen.
Und dann muss es auch einen Gläubiger geben, der überhaupt einen Antrag stellt. Haben Sie denn einen Gläubiger, der Ihnen bereits jetzt "Probleme macht"? Denn die "normalen" Gläubiger stellen nie einen Versagungsantrag, auch wenn tatsächlich Gründe vorliegen.
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Verfasst: 16. Feb 2026, 10:29
von derPendler
Graf Wadula hat geschrieben: ↑16. Feb 2026, 10:19
Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur auf Antrag eines Gläubigers und Sie müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder Auskünfte nicht erteilen! Ich sehe nicht, wo das bei Ihnen nach den o.g. Angaben der Fall sein soll. Wenn Sie auf sicher gehen wollen, dann teilen Sie das, was Ihnen Unbehagen bereitet, dem Gericht als Ergänzung Ihres Vermögensverzeichnisses mit; denn solange kein Versagungsantrag gestellt wurde, können Sie selbständig alle "vergessenen" Vermögensgegenstände nachmelden. Sie können es auch dem Verwalter im Erstgespräch mitteilen.
Und dann muss es auch einen Gläubiger geben, der überhaupt einen Antrag stellt. Haben Sie denn einen Gläubiger, der Ihnen bereits jetzt "Probleme macht"? Denn die "normalen" Gläubiger stellen nie einen Versagungsantrag, auch wenn tatsächlich Gründe vorliegen.
Nein, bisher macht kein Gläubiger Probleme, aber ich hatte bis Mitte Dezember noch alle Raten beglichen und so langsam fangen z.B. erst die Inkassoverfahren an.
Ich habe halt das Problem, dass ich die Krypto-Geschichten nicht mehr zu 100% nachvollziehen kann. Und da ich bei einem Konto noch 40 Cent drauf habe und bei einem anderen 7 Cent, habe ich leider doch noch Guthaben als Kryptowährung und weil dass der Fall ist, gehe ich malk sehr stark davon aus, dass man den kompletten Transaktionsweg zurückverrfolgen will, dass aber nicht mehr möglich ist, da schon 8 Jahre her und ich viel rum experimentiert habe.