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Bescheinigung 850k ZPO und P-Konto

Verfasst: 13. Feb 2026, 11:19
von Bella
Hallo zusammen,
mein Mann hat am 4. Februar die Insolvenzveröffentlichung erhalten, hat sein Konto jedoch noch nicht in ein P-Konto umwandeln lassen.
Jetzt kann er sich nicht mehr in sein Online-Banking einloggen.
Was sollte er jetzt tun?
Kann er das Konto jetzt noch in ein P-Konto umwandeln?
Eine weitere Frage: Wer stellt für ihn die Bescheinigung nach § 850k ZPO aus (wir haben ein Kind)?
Vielen Dank euch.

Re: Bescheinigung 850k ZPO und P-Konto

Verfasst: 13. Feb 2026, 21:36
von imker
Wahrscheinlich eine "A...-Karte".
Das normale Giro-Konto soll durch die Regelung in §§ 115,116 InsO erlöschen.
Wieviel Geld war denn drauf?
Wer hat denn beim Insolvnez-Antrag geholfen oder beraten??