Rentenzusatzversicherung während Hauptverfahren
Verfasst: 4. Feb 2026, 19:29
Hallo,
ich bin seit 1,5 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. Das Hauptverfahren läuft noch, der Arbeitgeber führt das Gehalt oberhalb des Pfändungsfreibetrags ab. Ich hatte vor Kurzem einen Arbeitgeberwechsel. Beim ehemaligen Arbeitgeber gab es eine Direktversicherung (Sparen vom Brutto) für eine Rentenversicherung auf Fondsbasis. Diese kann ich nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, da der neue Arbeitgeber mit einer anderen Versicherung zusammenarbeitet. Bislang war in der Insolvenz dies kein Thema (Verwalter ist über die Versicherung im Bilde), da Guthaben zweckgebunden, nicht kündbar vor 67 und somit nicht in die Insolvenzmasse fließt.
Nun hat mich meine Versicherung angeschrieben: Der Versicherungsnehmer geht vom alten Arbeitgeber auf mich über. Ich kann entweder den Vertrag über den neuen Arbeitgeber laufen lassen (Personalabteilung verneint das), ich kann den Vertrag von meinem Netto privat weiterlaufen lassen oder ich lasse ihn beitragsfrei stellen. Der Insolvenzverwalter wurde von altem Arbeitgeber und Versicherung auch angeschrieben und hat mir wiederum geschrieben, ihn gehe die Versicherung nichts an.
Soweit verstehe ich auch alles. Nun habe ich aber im Hinterkopf, dass ich in der Verbraucherinsolvenz im Hauptverfahren nichts ansparen darf (bitte klärt auf wenn ich da was missverstanden habe).
Kann ich den Vertrag nun aus meinem verbleibenden ausgezahlten Gehalt weiter besparen? Oder muss ich diesen Beitragsfrei stellen?
Grüße franzk
ich bin seit 1,5 Jahren in der Verbraucherinsolvenz. Das Hauptverfahren läuft noch, der Arbeitgeber führt das Gehalt oberhalb des Pfändungsfreibetrags ab. Ich hatte vor Kurzem einen Arbeitgeberwechsel. Beim ehemaligen Arbeitgeber gab es eine Direktversicherung (Sparen vom Brutto) für eine Rentenversicherung auf Fondsbasis. Diese kann ich nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, da der neue Arbeitgeber mit einer anderen Versicherung zusammenarbeitet. Bislang war in der Insolvenz dies kein Thema (Verwalter ist über die Versicherung im Bilde), da Guthaben zweckgebunden, nicht kündbar vor 67 und somit nicht in die Insolvenzmasse fließt.
Nun hat mich meine Versicherung angeschrieben: Der Versicherungsnehmer geht vom alten Arbeitgeber auf mich über. Ich kann entweder den Vertrag über den neuen Arbeitgeber laufen lassen (Personalabteilung verneint das), ich kann den Vertrag von meinem Netto privat weiterlaufen lassen oder ich lasse ihn beitragsfrei stellen. Der Insolvenzverwalter wurde von altem Arbeitgeber und Versicherung auch angeschrieben und hat mir wiederum geschrieben, ihn gehe die Versicherung nichts an.
Soweit verstehe ich auch alles. Nun habe ich aber im Hinterkopf, dass ich in der Verbraucherinsolvenz im Hauptverfahren nichts ansparen darf (bitte klärt auf wenn ich da was missverstanden habe).
Kann ich den Vertrag nun aus meinem verbleibenden ausgezahlten Gehalt weiter besparen? Oder muss ich diesen Beitragsfrei stellen?
Grüße franzk