Aufhebung steht bevor
Verfasst: 12. Jan 2026, 16:56
Hallo zusammen,
Prüftermin, Schlusstermin usw liegen hinter mir, im November 24 wurde das Verfahren eröffnet.
Aus dem letzten Aktenvermerk geht folgendes hervor: keine Einwendungen, keine Anträge auf Versagung der RSB usw und ein ganz interessanter Punkt:
„Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen.“
Mag eine dumme Frage sein, aber heißt das für mich, dass mein pfändbares Einkommen doch nicht mehr gepfändet wird, sobald der Aufhebungsbeschluss kommt?
Ich habe schon etwas recherchiert, normalerweise müsste der OV ja nun Treuhänder sein und weiterhin den pfändbaren Teil meines Einkommens erhalten. Durch den o.g. Passus könnte das allerdings aufgehoben werden, lese ich in Teilen. Es wundert mich jedoch, da bei mir sehr viel zu holen ist.
Danke vorab!
Prüftermin, Schlusstermin usw liegen hinter mir, im November 24 wurde das Verfahren eröffnet.
Aus dem letzten Aktenvermerk geht folgendes hervor: keine Einwendungen, keine Anträge auf Versagung der RSB usw und ein ganz interessanter Punkt:
„Der Insolvenzverwalter wird nicht beauftragt, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen.“
Mag eine dumme Frage sein, aber heißt das für mich, dass mein pfändbares Einkommen doch nicht mehr gepfändet wird, sobald der Aufhebungsbeschluss kommt?
Ich habe schon etwas recherchiert, normalerweise müsste der OV ja nun Treuhänder sein und weiterhin den pfändbaren Teil meines Einkommens erhalten. Durch den o.g. Passus könnte das allerdings aufgehoben werden, lese ich in Teilen. Es wundert mich jedoch, da bei mir sehr viel zu holen ist.
Danke vorab!