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Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 5. Jan 2026, 17:39
von Mamnheimer2024
Hallo Zusammen, wie jedes Jahr habe ich und meine Frau im Dezember unsere Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten. Das Guthaben in Höhe von ca. 100€ wird auf dem Konto meiner Frau ausgezahlt. Ich bin aktuell im eröffneten Insolvenzverfahren seit 06/2025. Muss ich den kompletten Betrag dem IV überweisen?
Vielen Dank in voraus.
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 5. Jan 2026, 21:33
von TomH
Was tun Sie bei "Minuserträgen"?
Veränderungen - jeglicher Art - würde ich dem (m/w/x) IV melden und warten was er dazu sagt, oder nicht.
Jedenfalls würde ich meine Aktenlage sichern.
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 7. Jan 2026, 09:17
von caffery
Mamnheimer2024 hat geschrieben: ↑5. Jan 2026, 17:39
Muss ich den kompletten Betrag dem IV überweisen?
Wer führt den Vertrag?
Du? Dann ja
Beide? Dann ja
Deine Frau? Dann nein
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 19. Jan 2026, 13:45
von Mamnheimer2024
Hab nun die Aufforderung die Hälfte des Guthabens an den IV zu überweisen. Er hat eine Enthaftungserklärung geg. Dem Vermieter gemacht allerdings sind Betriebskosten vor dem dieser Erklärung nicht erfasst
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 19. Jan 2026, 14:02
von caffery
Verrückt - in meiner Welt gelten Enthaftungserklärungen pauschal. Dass selektiv Ausnahmen zum "Rosinen picken" bestimmt werden können wäre mir neu. Ich lehne mich mal so weit aus dem Fenster und behaupte, dass das unzulässig ist. Der einschlägige § 109 InsO gibt das auch in keiner Weise her.
Und ganz abgesehen davon: Selbst wenn das ginge - die "Hälfte" machte auch dann keinen Sinn.
Irgendwie habe ich das Gefühl, als wenn sich hier ein Insolvenzverwalter sein eigenes Recht "malt".
Aber vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg. Graf? Imker?

Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 19. Jan 2026, 20:41
von imker
@caffery
Du liegt halt richtig.
Ob der Anwalt "blöd" arbeitet oder die Miatarbeiter "blöd" arbeiten, meist eine Mischung, wenn MA glauben, so etwas zu wissen - aber welcher Schuldner wehrt sich schon in der Phase.
@Mamnheimer_ frag doch mal per Mail an, woraus ssich das nach fder Enthaftungserklärung ergeben soll - denndas sind keine Gas-, Wasser-, Strom-Nebenkosten - da hätte der blöde Anwalt oder die blöxen Mitarbeiter wohl recht mit der Forderung nach "her damit" - jetzt Handball .....
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 20. Jan 2026, 07:48
von Graf Wadula
Im Grundsatz gebe ich Euch recht. Allerdings gilt das nur für das Nebenkostenguthaben ab Freigabe (AG Nürnberg Endurteil vom 26.7.2023 – 14 C 2770/23 -; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13 -). Hier scheint es ja NK-Guthaben aus 24 zu sein, das InsoVerfahren erst ab 2025.
Re: Guthaben aus Nebenkosten
Verfasst: 22. Jan 2026, 07:05
von Mamnheimer2024
caffery hat geschrieben: ↑19. Jan 2026, 14:02
Verrückt - in meiner Welt gelten Enthaftungserklärungen pauschal. Dass selektiv Ausnahmen zum "Rosinen picken" bestimmt werden können wäre mir neu. Ich lehne mich mal so weit aus dem Fenster und behaupte, dass das unzulässig ist. Der einschlägige § 109 InsO gibt das auch in keiner Weise her.
Und ganz abgesehen davon: Selbst wenn das ginge - die "Hälfte" machte auch dann keinen Sinn.
Irgendwie habe ich das Gefühl, als wenn sich hier ein Insolvenzverwalter sein eigenes Recht "malt".
Aber vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg. Graf? Imker?
hmm ich dachte eventuell die Hälfte weil meine Frau auch im Mietvertrag mit drin ist…
Es geht hier ja nur um ca. 100€… Wenn es deutlich mehr gewesen wären hätte ich eine genaue Aufschlüsselung gewünscht…