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Vollstreckungsbescheid widersprechen?

Verfasst: 24. Dez 2025, 15:46
von DispoDude1988
Kurze Frage, Targobank hat 20.11.2025 mahnbescheid geschickt. Da die Forderung berechtigt ist habe ich nicht regiert.Mitte Dezember wurde vom Gericht die Privatinsolvenz eröffnet. Gestern 23.12. Liegt der Vollstreckungsbescheid im Briefkasten.Im Netz liest man widersprüchliches...Montag gleich beim heimisches Amtsgericht widersprechen? Habe eine schlaflose Nacht gehabt weii jetzt 5 Tage alles zu ist und 14tage Frist nicht viel sind. Habe Angst das es die Insolvenz beeinflusst.Ist mein größter Gläubiger,50% der Schuldsumme...Frohe Weihnachten an alle

Re: Vollstreckungsbescheid widersprechen?

Verfasst: 24. Dez 2025, 19:05
von DanielWillig
Hallo,

schick die Korrespondenz von der Targobank und den Vollstreckungsbescheid an Deinen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig würde ich der Targobank sowie dem Amtsgericht welches den Bescheid veranlasst hat mitteilen das unter dem und dem Aktenzeichen Dein Insolvenzverfahren vom AG Soundso am Datum x eröffnet wurde. Ich hatte den gleichen Fall, hab es so gehandhabt und nie mehr was gehört.

Widersprechen musst Du nichts, wie Du ja schreibst, ist die Forderung berechtigt. Um alles weitere kümmert sich der IV.

Frohes Fest an alle.

Re: Vollstreckungsbescheid widersprechen?

Verfasst: 24. Dez 2025, 20:44
von tidus82
Genau so wie DanielWillig es beschreibt würde ich es auch handhaben.
Schlaflose Nächte brauchst du deswegen nicht haben.

Fröhliches Fest

Re: Vollstreckungsbescheid widersprechen?

Verfasst: 25. Dez 2025, 01:10
von DispoDude1988
Danke euch für die schnelle Antwort