Brauche eure Hilfe, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO
Verfasst: 20. Dez 2025, 09:27
Guten Morgenstunden zusammen,
Ich habe folgende Mitteilung vom Gericht erhalten. Könnt ihr mir sagen, was das für mich bedeutet? Mein Verfahren wurde bereits im März 25 eröffnet und im Mai fand der erste Prüfungstermin statt.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen.... wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ich habe folgende Mitteilung vom Gericht erhalten. Könnt ihr mir sagen, was das für mich bedeutet? Mein Verfahren wurde bereits im März 25 eröffnet und im Mai fand der erste Prüfungstermin statt.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen.... wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.