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Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 18. Dez 2025, 20:13
von Schuldner86
Hallo zusammen,
Bin seit Mai25 in der PI.Ende Oktober 25 Betriebsschliessung inklusive Sozialplan. Habe Antrag 850i zpo gestellt.Von 17000€ netto Abfindung werden mir 4200€ zugesprochen. Der Rechenweg zwar nachvollziehbar aber zu meinen Ungunsten. Abfindung auf 6 Monate berechnet plus Transfergeld was ich für die nächsten 6 Monate bekomme pro monat 1778€. Im Beschluss wurde geschrieben das ich eine Ausbildung habe was nicht zutrifft und das ich dank der aktuellen Arbeitsmarktlage sehr schnell wieder arbeit finden kann.Auf chronische psychische Probleme wurde auch nicht eingegangen.
Möchte sofortige Beschwerde einlegen da ich mir erhoffe das es auf mehr Monate ausgeteilt wird bzw das Transfergeld nicht zu 100% angerechnet wird.
Könnte eine Beschwerde auch so ausfallen das ich weniger bekomme oder gar nichts?
Kann mir jemand helfen.das Geld wurde schon auf das Konto meiner Mutter überwiesen. Frist geht noch bis Mo.22.12.25
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 18. Dez 2025, 21:50
von Graf Wadula
Wenn nur Sie Beschwerde einlegen, gilt das Verschlechterungsverbot (Reformatio in peius), sprich Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden, als ohne Ihre Beschwerde.
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 18. Dez 2025, 21:55
von Schuldner86
Hallo Graf Wadula,
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle Antwort.
Also können mehr als Gerichtskosten und eine Absage nicht auf mich zukommen? Habe nur Angst dass das bereits ausgezahlt Geld wieder zurückverlangt wird und der Richter des Landgerichts entscheidet das ich zuviel zugesprochen bekommen habe.
Mit dem Stichwort Verschlechterungsverbot nehmen Sie mir etwas die Sorge.
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 18. Dez 2025, 21:59
von caffery
Ein Verschlechterungsrisiko besteht nicht wenn nur Du den Beschluss angreifst und nicht die Gegenseite. Juristen nennen das reformatio in peius.
In der Beschwerde solltest Du Deine Argumente so gut wie möglich darlegen und belegen. Wenn Du also Deine Gesundheitsprobleme durch Atteste belegen kannst und die weniger optimistische Einschätzung des Arbeitsmarkts in Deinem erlernten Beruf auch - dann versuche Dein Glück doch einfach. Als Formulierungshilfen für sowas sind gängige KI-Chatprogramme mitunter wirklich zu gebrauchen.
PS: Toll - ich war zu langsam für den Graf...

Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 18. Dez 2025, 22:06
von Schuldner86
Danke Caffery für Ihre Hilfe. Wer wäre denn die Gegenseite? Ist es die Rechtspflegerin des Amtsgerichts oder wäre das ein Gläubiger? Die RP meinte am Telefon sie würde nichts an ihrer Entscheidung ändern. Den Beschluss bekam ich zwei Tage später und sah den Rechenweg und die Begründung. Vielleicht ist es auch so alles korrekt da ich jetzt bis Ende April Transfergeld beziehe aber würde darauf hoffen das die Abfindung evtl auf 9 statt auf 6 Monate verteilt wird.
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 19. Dez 2025, 06:17
von Graf Wadula
Die Gegenseite ist der Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse. Er könnte natürlich auch Beschwerde einlegen mit der Argumentation, sie hätten zuviel zugesprochen bekommen. Aber das wäre auch eher ungewöhnlich. Ich sehe das wie Caffery 2.Absatz. Sie sollten alle Argumente möglichst darlegen und belegen. Bei § 850i ZPO ist eben die Prognoseentscheidung, a) wie lange muss die Abfindung den Lohn ersetzen und b) soll es ihr pfändungsfreies Niveau aus der vorherigen Entscheidung erhalten. Das ist halt eine Ermessensentscheidung.
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 19. Dez 2025, 06:37
von Schuldner86
Die Insolvenzverwalterin war mit dem Beschluss zufrieden hat mir das Geld auch schon vor der 14 Tage Frist überwiesen bzw wie gesagt auf das Konto meiner Mutter wegen meinem P Konto. Wenn ich jetzt doch, was ich mündlich verneinte, Beschwerde einreiche und mehr zugesprochen bekomme dann könnte die IV dagegen Beschwerde einlegen?
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 19. Dez 2025, 06:42
von Schuldner86
Denke auch das Problem ist das durch die Transfergesellschaft sowas wie ein Lohn für 6 Monate bezahlt wird wo ich knapp über dem pfändungsfreien Betrag komme. Doch ab Mai etwa nur 1300€ ALG1.
Nachweise das ich seit Jahren in Therapie bin habe ich und auch das ich keine Ausbildung habe wie im Beschluss steht und so werde ich dann argumentieren.auch das ich darum bitte zu überprüfen ob 6 Monate nicht zu knapp bemessen sind.
Um das Geld vorerst behalten zu können stelle ich dann einen Antrag auf vorläufige Sicherung der Auszahlung bis zur Entscheidung der Beschwerde.?
Danke im Voraus
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 19. Dez 2025, 08:08
von Graf Wadula
Die Insolvenzverwalterin wird Ihre Beschwerde zur Stellungnahme erhalten. Das LG entscheidet dann grundsätzlich abschließend, es sei denn, es lässt wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Rechtsbeschwerde (zum BGH) zu, was aber in Ihrem Fall ausgeschlossen ist, da es eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Eine "vorläufige Sicherung" macht nur Sinn, wenn das Geld noch nicht bei der Insolvenzverwalterin ist. das ist ja aber schon.
Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde
Verfasst: 19. Dez 2025, 08:21
von Schuldner86
Ja von den 17000€ Abfindung wurden 4200€ pfändungsfrei ermessen. Da mein ehemaliger Arbeitgeber die ersten 3 Monate nichts abgeführt hat wurden 1000€ automatisch einbehalten und 3200€ auf das Konto meiner Mutter überwiesen. Dieses Geld will ich sichern bis zur Entscheidung der Beschwerde. Vermutlich fordert das Amtsgericht dieses Geld erstmal zurück.
Falls ich mich wiederhole tut es mir leid.
Also wenn ich zusammenfasse habe ich verstanden.
Beschwerde einreichen mit allem drum und dran.
Im Normalfall keine Verschlechterung des bisherigen Beschluss aber es ist möglich.
Wenn das Amtsgericht das Geld erstmal zurück fordert muss ich dem auch nachkommen?