Seite 1 von 1

Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Verfasst: 11. Dez 2025, 14:29
von planlos
Hallo zusammen.

Meine WVP endete am 1.11.25, seit gestern den 10.12.25 steht in den Insolvenzbekanntmachungen dass ich die RSB bekommen habe. Der Treuhänder hat mir auch noch eine E-Mail geschrieben und mir alles gute gewünscht.

Heute sehe ich in meiner schufa dass mein Gläubiger am 20.11.2025 seine Forderung verkauft hat. Was soll denn das bedeuten?

Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Verfasst: 12. Dez 2025, 15:11
von robo
Na, das bedeutet wohl, dass Dein Gläubiger einen Deppen gefunden hat, der diese wertlose Forderung gekauft hat. Vermutlich in einem Paket mit vielen anderen Forderungen ... sozusagen eine "Wundertüte" ... vielleicht probiert es der neue Inhaber noch einmal bei Dir, dann würde ich ihm kommentarlos eine Kopie der RSB schicken und fertig.

Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Verfasst: 12. Dez 2025, 16:18
von planlos
robo hat geschrieben: 12. Dez 2025, 15:11 Na, das bedeutet wohl, dass Dein Gläubiger einen Deppen gefunden hat, der diese wertlose Forderung gekauft hat. Vermutlich in einem Paket mit vielen anderen Forderungen ... sozusagen eine "Wundertüte" ... vielleicht probiert es der neue Inhaber noch einmal bei Dir, dann würde ich ihm kommentarlos eine Kopie der RSB schicken und fertig.
Okay, danke dir. Aber die Speicherfrist bei der Schufa beträgt trotzdem 6 Monate?

Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Verfasst: 12. Dez 2025, 19:59
von TomH
Das denke ich nicht was @robo meint. Aber ich weiß es nicht.

Re: Restschuldbefreiung, danach Forderungsverkauf

Verfasst: 13. Dez 2025, 09:48
von Neuling2025
TomH hat geschrieben: 12. Dez 2025, 19:59 Das denke ich nicht was @robo meint. Aber ich weiß es nicht.
Das hat mit denken nichts zu tun.
Das was robo geschrieben hat, ist ganz einfach gesagt, RICHTIG!