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Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 29. Nov 2025, 09:42
von Knibbels79
Guten Morgen,

Ende Dezember 2023 musste ich wegen schwerer Krankheit bei einer Onlineapotheke auf Rechnung dringend Medikamente kaufen. Da war mein Insolvenzantrag in Vorbereitung und wurde Ende Januar 2024 eröffnet.
In der Zeit stand ein Umzug an, Frau und Kind waren ebenfalls krank weswegen ich so Dinge wie Nachsendeauftrag und auch die Rechnung der Apotheke leider vergessen habe zzgl. dem mentalen Stress der Insolvenzeröffnung.
Kurz um, die Forderung ist in der Tabelle nicht angemeldet, die zwischenzeitlichen Mahnungen haben mich aufgrund des Umzuges nicht erreicht. Und nunmehr habe ich heute ein, faires, Vergleichsangebot eines Inkassodienstleisters bekommen, knapp 80€.

Ich bin gewillt dies zu bezahlen, aber darf ich das eigentlich ? Streng genommen ist dies eine Altforderung und daher vermutlich Gläubigerbevorteilung. Soll ich dem Inkasso lediglich das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens mitteilen, mit der Bitte um Anmeldung der Forderung ?

Vorab ein schönes Wochenende

VG

Olli

Re: Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 29. Nov 2025, 10:59
von caffery
Knibbels79 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 09:42
Ich bin gewillt dies zu bezahlen, aber darf ich das eigentlich ?
Ja
Knibbels79 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 09:42 Streng genommen ist dies eine Altforderung und daher vermutlich Gläubigerbevorteilung.
Aus dem Unpfändbaren gibt es sowas nicht.
Knibbels79 hat geschrieben: 29. Nov 2025, 09:42 Soll ich dem Inkasso lediglich das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens mitteilen, mit der Bitte um Anmeldung der Forderung ?
Kannst Du machen - bei dem Zeitablauf ist das aber "nah an der strafrechtlichen Relevanz".

Re: Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 29. Nov 2025, 11:25
von imker
zusätzlich die Frage: die dringend benötigten Medikamente hast Du aber erhalten - ohne Kassenrezept ?- und eingenommen?

Re: Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 29. Nov 2025, 14:35
von Neuling2025
imker hat geschrieben: 29. Nov 2025, 11:25 zusätzlich die Frage: die dringend benötigten Medikamente hast Du aber erhalten - ohne Kassenrezept ?- und eingenommen?
Frage: was spielt das für eine Rolle ob sie die Medikamente eingenommen hat oder nicht?

Re: Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 29. Nov 2025, 16:00
von imker
Bei der Glaubhaftigkeit des Vergessen-Habens spielen zwei Fragen eine Rolle:

Warum nicht im Insolvenzantrag aufgeführt, wenn es doch lebensnotwendig gewesen ist - Rechtsfolge könnte Versagung der RSB sein.Kaufen und Einnehmen zum Jahreswechsel und dann im Antrag (bei Abgabe im Januar) vergessen haben ist keine einfache Fahrlässigkeit.

Warum nicht in der lokalen Apotheke bar gekauft, sóndern online per Rechnung bestellt, wennn der Insolvenzantrag vorbereitet und die Zahlungsunfähigkeit bekannt waren - wie sollte der Rechnungsbetrag beglichen werden, wenn man zahlungsunfähig zu sein glaubt? Das wird meist für Eingehungsbetrug gehalten, wenn die nicht bezahlten Medikamente eingenommen werden.

Nach meiner Beurteilung ist das Eingehungsbetrug und kein krankheitsbedingtes und umzugsbedingtes Vergessen wegen des unterlassenen Nachsendeantrages.

Re: Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 29. Nov 2025, 20:10
von Knibbels79
Guten Abend,

Natürlich sind die Medikamente angekommen und ich habe sie auch eingenommen, online kosten diese immerhin 50 % weniger als bar vor Ort. Da kann man auch mal einen Tag warten. Soweit ich das hier raus lese, spricht nichts dagegen, die offene Forderungen mit dem Vergleich zu bezahlen, da aus unpfändbar Vermögen bezahlt.

Sollte noch jemand eine andere Meinung haben, höre ich das gern.

Vielen Dank auf jeden Fall und schönen Abend.

Gruß Olli

Re: Rechnung kurz vor Insolvenzantrag untergegangen, nun Inkasso

Verfasst: 30. Nov 2025, 10:04
von Neuling2025
Wenn dir das mal nicht um die Ohren fliegt, wenn der Insolvenzverwalter davon erfährt. Siehe auch Post von Imker.