Seite 1 von 1

Nebenjob überobligatorisch?

Verfasst: 16. Nov 2025, 20:16
von Dandelion
Hallo in die Runde,

bin neu hier, mit ganz frisch eröffneter Regelinsolvenz (05,11.25). Schleppe schon mein halbes Leben ne Menge Schulden aus einer Selbstständigkeit von vor 30 Jahren mit mir rum. Hauptschuldner Finanzamt, Brauerei und KK. Habe die letzten 18 Jahre ca 100.000 EUR Schulden getilgt und auch den ein oder anderen Versuch mit dem Finanzamt bezgl. Vergleich gestartet, leider völlig vergebens. Aber das ist alles ein anderes Thema. Das Finanzamt hat jetzt solchen Alarm gemacht, dass ich nun doch einen Inso-Antrag gestellt habe Anfang August.

Ich habe mittlerweile einen super Job mit richtig gutem Gehalt und einen GFB Vertrag bei einer Tochtergesellschaft, für die ich ebenfalls arbeite.

Nun wäre mir wichtig, dass ich ein schlagkräftiges Argument gegenüber meinem IV habe, dass der Nebenjob als Mehrarbeit gewertet wird und entsprechend nur hälftig pfändbar ist. Er ist nämlich der Meinung, dass beides zusammenzurechnen ist, von überobligatorisch hätte er in diesem Zusammenhang noch nichts gehört.

Am Freitag kommt er zum Erstbesuch zu mir nach Hause und ich würde das gerne an diesem Tag mit ihm klären, wir haben an diesem Tag nämlich Lohnlauf. Im November werde ich sogar doppelt gestraft, da durch Weihnachtsgeld und damit einem Netto weit über den Bereich ab dem 100% pfändbar sind, sogar mehr gepfändet als ich im Nebenjob verdiene, wenn ich hälftige und volle Anrechnung vergleiche.

Es kursieren ja einige Urteile von BGH und ein paar LG, aber die sind aus meiner Sicht nicht anwendbar weil die Ausgangslage (Rentner mit Selbstständigkeit) eine andere ist.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Lg Dandeliom

Re: Nebenjob überobligatorisch?

Verfasst: 16. Nov 2025, 20:37
von AktiverRentner
Wie ist denn die Verteilung der Arbeitszeit bei beiden Jobs? Mehr als 40 Std/Woche kann der IV nicht verlangen.
Bei Mehrarbeit darüber hinaus hast du ggf. gute Argumente.

Re: Nebenjob überobligatorisch?

Verfasst: 16. Nov 2025, 20:50
von Dandelion
Ich arbeite Vollzeit, bei uns 38,5, im Hauptjob und schöpfe die Minijobgrenze im Nebenjob voll aus, also EUR 556. Tatsächlich habe ich aber eine 60 Std Woche und der Nebenjob ist tatsächlich schon so was wie ne Mehrarbeitsvergütung

Re: Nebenjob überobligatorisch?

Verfasst: 17. Nov 2025, 11:24
von Graf Wadula
Sie sehen das schon richtig. Und eigentlich ist die Entscheidung des BGH Beschluss vom 26. Juni 2014 - IX ZB 87/13 - sehr wohl anwendbar, auch wenn sie im konkreten Fall einen Rentner betraf; denn in Rz. 8 beschreibt der BGH allgemein, wie ein Nebenjob zu behandeln ist und verweist auch auf Kommentierungen dazu. Und das Hauptargument ist doch eben, dass sie dem Arbeiter mit einem Job gleichgestellt werden sollen (eben auch mit den Überstunden)

Re: Nebenjob überobligatorisch?

Verfasst: 17. Nov 2025, 16:27
von Dandelion
Lieber Graf Wadula,

herzlichen Dank für diese Richtigstellung, ich hatte so was in der Art gehofft, aber aufgrund mangelndem tiefem juristischem Wissen war ich mir trotzdem unsicher. Jetzt kann ich ja am Freitag selbstbewusst auftreten.

LG