Nebenjob überobligatorisch?
Verfasst: 16. Nov 2025, 20:16
Hallo in die Runde,
bin neu hier, mit ganz frisch eröffneter Regelinsolvenz (05,11.25). Schleppe schon mein halbes Leben ne Menge Schulden aus einer Selbstständigkeit von vor 30 Jahren mit mir rum. Hauptschuldner Finanzamt, Brauerei und KK. Habe die letzten 18 Jahre ca 100.000 EUR Schulden getilgt und auch den ein oder anderen Versuch mit dem Finanzamt bezgl. Vergleich gestartet, leider völlig vergebens. Aber das ist alles ein anderes Thema. Das Finanzamt hat jetzt solchen Alarm gemacht, dass ich nun doch einen Inso-Antrag gestellt habe Anfang August.
Ich habe mittlerweile einen super Job mit richtig gutem Gehalt und einen GFB Vertrag bei einer Tochtergesellschaft, für die ich ebenfalls arbeite.
Nun wäre mir wichtig, dass ich ein schlagkräftiges Argument gegenüber meinem IV habe, dass der Nebenjob als Mehrarbeit gewertet wird und entsprechend nur hälftig pfändbar ist. Er ist nämlich der Meinung, dass beides zusammenzurechnen ist, von überobligatorisch hätte er in diesem Zusammenhang noch nichts gehört.
Am Freitag kommt er zum Erstbesuch zu mir nach Hause und ich würde das gerne an diesem Tag mit ihm klären, wir haben an diesem Tag nämlich Lohnlauf. Im November werde ich sogar doppelt gestraft, da durch Weihnachtsgeld und damit einem Netto weit über den Bereich ab dem 100% pfändbar sind, sogar mehr gepfändet als ich im Nebenjob verdiene, wenn ich hälftige und volle Anrechnung vergleiche.
Es kursieren ja einige Urteile von BGH und ein paar LG, aber die sind aus meiner Sicht nicht anwendbar weil die Ausgangslage (Rentner mit Selbstständigkeit) eine andere ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Lg Dandeliom
bin neu hier, mit ganz frisch eröffneter Regelinsolvenz (05,11.25). Schleppe schon mein halbes Leben ne Menge Schulden aus einer Selbstständigkeit von vor 30 Jahren mit mir rum. Hauptschuldner Finanzamt, Brauerei und KK. Habe die letzten 18 Jahre ca 100.000 EUR Schulden getilgt und auch den ein oder anderen Versuch mit dem Finanzamt bezgl. Vergleich gestartet, leider völlig vergebens. Aber das ist alles ein anderes Thema. Das Finanzamt hat jetzt solchen Alarm gemacht, dass ich nun doch einen Inso-Antrag gestellt habe Anfang August.
Ich habe mittlerweile einen super Job mit richtig gutem Gehalt und einen GFB Vertrag bei einer Tochtergesellschaft, für die ich ebenfalls arbeite.
Nun wäre mir wichtig, dass ich ein schlagkräftiges Argument gegenüber meinem IV habe, dass der Nebenjob als Mehrarbeit gewertet wird und entsprechend nur hälftig pfändbar ist. Er ist nämlich der Meinung, dass beides zusammenzurechnen ist, von überobligatorisch hätte er in diesem Zusammenhang noch nichts gehört.
Am Freitag kommt er zum Erstbesuch zu mir nach Hause und ich würde das gerne an diesem Tag mit ihm klären, wir haben an diesem Tag nämlich Lohnlauf. Im November werde ich sogar doppelt gestraft, da durch Weihnachtsgeld und damit einem Netto weit über den Bereich ab dem 100% pfändbar sind, sogar mehr gepfändet als ich im Nebenjob verdiene, wenn ich hälftige und volle Anrechnung vergleiche.
Es kursieren ja einige Urteile von BGH und ein paar LG, aber die sind aus meiner Sicht nicht anwendbar weil die Ausgangslage (Rentner mit Selbstständigkeit) eine andere ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Lg Dandeliom