Seite 1 von 1

Probleme mit Betrieblicher Rente Entgeltumwandlung

Verfasst: 11. Nov 2025, 12:23
von Munkacsi
Moin Zusammen,

ich arbeite in einem großen Unternehmen mit über 10000 Angestellten. Dementsprechend anonym/automatisiert geht es bei uns zu.

Ich habe schon länger einen freiwilligen Vertrag zur Betrieblichen Altersvorsorge, in dem von meinem 13. Monatsgehalt 4% der Beitragsbemessungsgrenze von meinem Arbeitgeber direkt in Altersvorsorge gezahlt werden.
In diesem Jahr befinde ich mich nun in der Insolvenz, mein Gehalt wird bei meinem AG direkt gepfändet.
Nun meldete sich die Sachbearbeitering bei mir, dass sie die Direktversicherung nicht bedienen kann, da das Geld nach der Pfändung nicht reicht.

Nach meinem verständnis nach aber, sollte der Betrag gar nicht pfändbar sein, siehe

https://www.mercer.com/de-de/insights/h ... mwandlung/

oder auch

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~En ... o_3eK--wFg

Das ist aber in dem Gehaltssystem (SAP) nicht abgebildet. Die Sachbearbeiterin zeigte mir sogar mehrere Beispielrechnungen, wenn 2% in die Direktversicherung umgewandet würden, würde ich nur 1400 ausgezahlt bekommen (Also sogar unter der Pfändungsgrenze), und 5300 gepfändet werden, ohne die Entgeltumwandlung würde ich 3300 ausgezahlt bekommen, und 4800 gepfändet werden.

Das macht für mich keinen Sinn, aber die Sachbearbeiterin stellt sich auf den Standpunkt wenn das in SAP ist wird es schon stimmen, sie kann da eh nichts einstellen. An wen kann ich mich wenden um das klären zu lassen? Insolvenzverwalter? Gericht? Anwalt? (für letzteren habe ich kein Geld)

Hatte jemand von euch auch so einenen Fall, oder habt ihr Ideen an wen ich mich wenden könnte?

Re: Probleme mit Betrieblicher Rente Entgeltumwandlung

Verfasst: 11. Nov 2025, 22:02
von imker
versuch mal, der Sachbearbeiterin diesen link zukommen zu lassen und bitte Sie um Rücksprache bei den SAP-Hotline-Leuten

https://www.haufe.de/id/beitrag/pfaendu ... 66810.html

Du hast nach der Entgeldumwandlung keinen Lohnanspruch mehr und daher nicht mehr, was gepfändet werdren kann.

Die SB darf den Betrag nicht als pfändbaren Lohn erfassen - irgendwo da ist die Ursache für das unzutreffende Ergebnis

Der Insolvnezverwalter ist für die Klärung Deines Problems nicht zuständig und geeignet.
Gericht ja: Arbeitsgericht - Rechtsantragstelle und mündlich mit Unterlagen das Thema schildern und beantragen, den Betrag der Entgeltumwandlung bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages unberückichtigt zu lassen. Kostet außer Freizeit-Aufwand nichts.

Re: Probleme mit Betrieblicher Rente Entgeltumwandlung

Verfasst: 13. Nov 2025, 10:29
von Munkacsi
Danke Imker!

ich habe nochmal mit der SB gesprochen, anscheinend ist es in SAP doch abbildbar, sie weiß nur nicht ob meine Altersvorsorge unter diese Regelung fällt, deswegen hat sie den fall zur Prüfung an die Interne Rechtsabteilung weitergegeben, ich gehe davon aus, dass die Prüfung positiv ausfällt.

Aber noch eine andere Frage, wie sieht es mit dem Pfändbarkeit des Weihnachtsgeld aus? 780€ brutto sind nicht pfändbar, gleichzeitig wird aber ab 4.766,99 alles gepfändet. Wenn man also regular im Monat 4500 verdient, kommen die 780 nicht voll zum tragen, da ab 4766,99 alles gepfändet wird, richtig? Man sollte aber immerhin 266,99 zusätzlich netto bekommen, anstatt dass davon wieder die hälfte gepfändet wird, oder?

Re: Probleme mit Betrieblicher Rente Entgeltumwandlung

Verfasst: 13. Nov 2025, 12:45
von imker
... bitte ...
für die 780 brutto gibt es einen umständlichen Rechenweg, der hat zum Inhalt, dass vom Gehalt die 780 abgezogen werden, um die Brutto-Summe für die Pfändungstabelle zu ermittel und von diesem Betrag ist dann der pfändbare Teil einzubehalten - nicht vom ursprünglichen brutto-Betrag

die Steuer und die Sozialabgaben werden nach dem Brutto-Gehalt incl. des Weihnachtsgeldes ermittelt und abgezogen - war "früher" anders .... also vorsichtig mit alten Internet-Darstellungen umgehen

Re: Probleme mit Betrieblicher Rente Entgeltumwandlung

Verfasst: 14. Nov 2025, 09:11
von Munkacsi
für die 780 brutto gibt es einen umständlichen Rechenweg, der hat zum Inhalt, dass vom Gehalt die 780 abgezogen werden, um die Brutto-Summe für die Pfändungstabelle zu ermittel und von diesem Betrag ist dann der pfändbare Teil einzubehalten - nicht vom ursprünglichen brutto-Betrag
OK, dann ist es wie ich vermutet habe, wenn man auch nach Abzug der 780€ noch über dem Ende der Pfändungstabelle liegt, machen die 780€ praktisch keinen Unterschied.

Immerhin habe ich aber inzwischen die Bestätigung der Personalabteilung, dass die Umwandlung in die Altersvorsorge nicht gepfändet wird. Da war ich wohl tatsächlich der erste Fall im Unternehmen, oder zumindest der erste der sich beschwert hat.

Re: Probleme mit Betrieblicher Rente Entgeltumwandlung

Verfasst: 14. Nov 2025, 11:15
von imker
... ich kenne bisher keine gerichtliche Entscheidung, bei der sich der Abzug des Weihnachtsgeldes nicht auswirkt - entschieden sind nur Fälle, bei denen das Einkommen unter dem Betrag lag, ab dem alles pfändbar ist - irgendwie kneifen sich in Deinem Fall die gesetzlich angeordnete Unpfändbarkeit des Weihnachtsgeldes und die Regelung, dass alles oberhalb 3.613,08 EUR bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages unberücksichtigt zu bleiben hat.

850c III ZPO:
Der Teil des Arbeitseinkommens, der
1.
3 613,08 Euro monatlich,
..

übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages unberücksichtigt.

Wenn etwas unpfändbar ist und an anderer Stelle wieder pfändbar gemacht wird, ist das schon bemerkenswert.
Du soll ja beim Weihnachtsgeld mehr behalten dürfen und die Regelung, dass das bei Gutverdienern nicht zu gelten hat, ist eigenartig. Aber kann schon sein, dass man das so regeln wollte.