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Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 07:42
von tuska
Hallo zusammen,

ich war selbst kürzlich Jahren in der Privatinsolvenz und habe erst in diesem Jahr endlich meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun habe ich überraschend Post vom Insolvenzverwalter eines meiner damaligen Schuldner bekommen, also von jemandem, der mir selbst eine recht hohe Summe schuldet und letztlich auch der Auslöser war, warum ich damals in so finanziellen Schwierigkeiten geraten bin (kurzum: ohne diesen Menschen wäre mir die Insolvenz erspart geblieben).

Das Schreiben ging allerdings an meine alte Adresse, unter der inzwischen nur noch meine Eltern wohnen. Ich selbst wohne seit über zehn Jahren woanders. Der Brief wurde mir daher erst mit einiger Verzögerung von meinen Eltern weitergeleitet.

In dem Schreiben fordert der Insolvenzverwalter mich auf, die Forderungshöhe inklusive Zinsen anzugeben und entsprechende Nachweise beizulegen. Das Problem ist: Ich befinde mich momentan im Ausland, und alle Unterlagen liegen gut verstaut im Keller in Deutschland - ich kann also aktuell keine Belege einreichen.

Ich überlege nun, die ungefähre Forderungshöhe anzugeben (eventuell leicht abgerundet, um auf der sicheren Seite zu sein) und gleichzeitig zu erklären, dass ich die Unterlagen nachreichen werde, sobald ich wieder Zugriff darauf habe – also nach Ablauf der vom Verwalter gesetzten Frist.

Ist es besser, jetzt zumindest eine Schätzung abzugeben und den Rest später zu belegen, oder lieber gleich um eine Fristverlängerung zu bitten?

Ehrlich gesagt wundert es mich etwas, dass der Insolvenzverwalter das Schreiben überhaupt an eine uralte Adresse geschickt hat, normalerweise können solche Stellen ja recht leicht die aktuelle Meldeadresse ermitteln.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie ich hier am besten vorgehe, ohne mir dadurch irgendwelche Nachteile einzuhandeln.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 09:03
von Neuling2025
Hallo,

Ich an deiner Stelle hätte gleich, nachdem ich Schreiben bekommen hätte, mich gleich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung gesetzt, und ihm alles erklärt.
Da hättest du aus erster Hand Antworten bekommen, auch wie du weiter vorgehen sollst.
Was andere kann ich dir nicht raten.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 15:32
von tuska
Na gut, dann spreche ich ihn einfach mal auf seine Nachlässigkeit an: wie er überhaupt darauf kommt, nach über zehn Jahren noch Post an meine alte Adresse zu schicken, statt sich kurz die Mühe zu machen, eine Melderegisterauskunft einzuholen. Ich bin gespannt, welche Ausrede mir der vom Gericht bestellte nachlässige Inso-Verwalter mündlich präsentiert.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 15:48
von Neuling2025
Warum so pampig.
Nein, der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet sich deine neue Adresse zu besorgen, das ist nicht seine Aufgabe!
Sondern du, hättest ihm ja deine neue Adresse mitteilen müssen.
Gutes Beispiel: du bist in Insolvenz, und ziehst um.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 16:30
von Shopgirl
Neuling2025 hat geschrieben: 3. Nov 2025, 15:48 Warum so pampig.
Nein, der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet sich deine neue Adresse zu besorgen, das ist nicht seine Aufgabe!
Sondern du, hättest ihm ja deine neue Adresse mitteilen müssen.
Gutes Beispiel: du bist in Insolvenz, und ziehst um.
Lies nochmal den Ausgangsbeitrag. Es geht nicht um die eigene Insolvenz. Ich glaube, hier geht gerade was durcheinander.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 16:35
von Neuling2025
Schon klar shoppgirl. Ich habe das nur wie auch geschrieben, als Beispiel gebracht, wenn jemand in der Insolvenz umzieht.
Trotzdem bin ich der Meinung, das der Insolvenzverwalter in dem geschilderten Fall, nicht verpflichtet ist nach der neuen Adresse zu suchen.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 16:48
von Shopgirl
Ja, nur hat das Beispiel nichts mit der Frage zu tun.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 17:48
von Renegade
Moin,
eigentlich weißt Du doch, wie das läuft. Der Schuldner gibt mit dem Antrag eine Gläubigerliste ab, die bekommt nach Eröffnung der IV und dieser schreibt anhand der Liste die Gläubiger an. Dein Schuldner hat offensichtlich deine alte Adresse angegeben.
Nachmelden geht, ob das evtl etwas kostet, da müsstet du nachfragen.
Nein, du kannst keine pi-x-Schnauze-Forderung abgeben. Wenn sie nicht tituliert ist, Rechnung in zweifacher Ausfertigung und Auflistung der sonstigen Kosten.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 18:36
von Schuldine
Warum soll der Insolvenzverwalter auch eine Melderegisterauskunft ziehen?
Er hat an die Adresse verschickt, die im mitgeteilt wurde und der Brief kam nicht zurück!

Es ist übrigens kein Gläubiger verpflichtet, seine Forderung beizutreiben, er kann auch einfach drauf verzichten!
Ich würde mir überlegen, wie groß der Bruchteil der ehemaligen Forderung wohl sein wird, den ich durch so ein Insolvenzverfahren (vielleicht!) bekommen kann.

Re: Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen

Verfasst: 3. Nov 2025, 21:27
von imker
@tusca
Ruf doch den IV an und empfehle ihm, in Deine Insolvenzakte zu schauen oder Deinen Insolvenzverwalter zu fragen, wie hoch die Forderung war.