Post vom Insolvenzverwalter eines Schuldners; alte Adresse, Frist und fehlende Unterlagen
Verfasst: 3. Nov 2025, 07:42
Hallo zusammen,
ich war selbst kürzlich Jahren in der Privatinsolvenz und habe erst in diesem Jahr endlich meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun habe ich überraschend Post vom Insolvenzverwalter eines meiner damaligen Schuldner bekommen, also von jemandem, der mir selbst eine recht hohe Summe schuldet und letztlich auch der Auslöser war, warum ich damals in so finanziellen Schwierigkeiten geraten bin (kurzum: ohne diesen Menschen wäre mir die Insolvenz erspart geblieben).
Das Schreiben ging allerdings an meine alte Adresse, unter der inzwischen nur noch meine Eltern wohnen. Ich selbst wohne seit über zehn Jahren woanders. Der Brief wurde mir daher erst mit einiger Verzögerung von meinen Eltern weitergeleitet.
In dem Schreiben fordert der Insolvenzverwalter mich auf, die Forderungshöhe inklusive Zinsen anzugeben und entsprechende Nachweise beizulegen. Das Problem ist: Ich befinde mich momentan im Ausland, und alle Unterlagen liegen gut verstaut im Keller in Deutschland - ich kann also aktuell keine Belege einreichen.
Ich überlege nun, die ungefähre Forderungshöhe anzugeben (eventuell leicht abgerundet, um auf der sicheren Seite zu sein) und gleichzeitig zu erklären, dass ich die Unterlagen nachreichen werde, sobald ich wieder Zugriff darauf habe – also nach Ablauf der vom Verwalter gesetzten Frist.
Ist es besser, jetzt zumindest eine Schätzung abzugeben und den Rest später zu belegen, oder lieber gleich um eine Fristverlängerung zu bitten?
Ehrlich gesagt wundert es mich etwas, dass der Insolvenzverwalter das Schreiben überhaupt an eine uralte Adresse geschickt hat, normalerweise können solche Stellen ja recht leicht die aktuelle Meldeadresse ermitteln.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie ich hier am besten vorgehe, ohne mir dadurch irgendwelche Nachteile einzuhandeln.
ich war selbst kürzlich Jahren in der Privatinsolvenz und habe erst in diesem Jahr endlich meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun habe ich überraschend Post vom Insolvenzverwalter eines meiner damaligen Schuldner bekommen, also von jemandem, der mir selbst eine recht hohe Summe schuldet und letztlich auch der Auslöser war, warum ich damals in so finanziellen Schwierigkeiten geraten bin (kurzum: ohne diesen Menschen wäre mir die Insolvenz erspart geblieben).
Das Schreiben ging allerdings an meine alte Adresse, unter der inzwischen nur noch meine Eltern wohnen. Ich selbst wohne seit über zehn Jahren woanders. Der Brief wurde mir daher erst mit einiger Verzögerung von meinen Eltern weitergeleitet.
In dem Schreiben fordert der Insolvenzverwalter mich auf, die Forderungshöhe inklusive Zinsen anzugeben und entsprechende Nachweise beizulegen. Das Problem ist: Ich befinde mich momentan im Ausland, und alle Unterlagen liegen gut verstaut im Keller in Deutschland - ich kann also aktuell keine Belege einreichen.
Ich überlege nun, die ungefähre Forderungshöhe anzugeben (eventuell leicht abgerundet, um auf der sicheren Seite zu sein) und gleichzeitig zu erklären, dass ich die Unterlagen nachreichen werde, sobald ich wieder Zugriff darauf habe – also nach Ablauf der vom Verwalter gesetzten Frist.
Ist es besser, jetzt zumindest eine Schätzung abzugeben und den Rest später zu belegen, oder lieber gleich um eine Fristverlängerung zu bitten?
Ehrlich gesagt wundert es mich etwas, dass der Insolvenzverwalter das Schreiben überhaupt an eine uralte Adresse geschickt hat, normalerweise können solche Stellen ja recht leicht die aktuelle Meldeadresse ermitteln.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie ich hier am besten vorgehe, ohne mir dadurch irgendwelche Nachteile einzuhandeln.