Vereinstätigkeit in WVP
Verfasst: 12. Aug 2019, 09:48
Hallo zusammen,
nachdem Ihr mir bei zwei anderen Themen schon so toll weitergeholfen habt (wofür ich mich herzlich bedanke), habe ich mal wieder eine Frage, die ich mir auch durch googlen nicht beantworten konnte.
Ich bin Mitglied in einem sehr kleinen Verein (13 Mitglieder). Nun ist der zweite Vorsitzende gestorben, der erste Vorsitzende hat keinen Bock mehr und der Kassenwart ist weggezogen.
Um den Verein nicht schließen zu müssen, müssen diese drei Ämter neu besetzt werden. Ein Kassenwart und ein zweiter Vorsitzender haben sich gefunden, keiner möchte Erster Vorsitzender sein.
Ich würde das Amt übernehmen, weiß aber nicht, ob es da Probleme mit meiner noch laufenden WVP geben kann, ich hätte ja theoretisch Zugriff auf Vereinsvermögen (der Kassenwart und der Erste Vorsitzende müssen auf das Vereinskonto zugreifen können und zeichnen im Vier-Augen-Prinzip Rechnungen frei). Jetzt könnte man sagen: "Weiß ja keiner.", allerdings werden Vorstandsämter in Vereinen über einen Notar beim Amtsgericht eingetragen. Es wäre zwar nicht das Amtsgericht, das auch für meine Insolvenz zuständig ist, aber trotzdem die Frage, inwieweit das problematisch sein könnte.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
nachdem Ihr mir bei zwei anderen Themen schon so toll weitergeholfen habt (wofür ich mich herzlich bedanke), habe ich mal wieder eine Frage, die ich mir auch durch googlen nicht beantworten konnte.
Ich bin Mitglied in einem sehr kleinen Verein (13 Mitglieder). Nun ist der zweite Vorsitzende gestorben, der erste Vorsitzende hat keinen Bock mehr und der Kassenwart ist weggezogen.
Um den Verein nicht schließen zu müssen, müssen diese drei Ämter neu besetzt werden. Ein Kassenwart und ein zweiter Vorsitzender haben sich gefunden, keiner möchte Erster Vorsitzender sein.
Ich würde das Amt übernehmen, weiß aber nicht, ob es da Probleme mit meiner noch laufenden WVP geben kann, ich hätte ja theoretisch Zugriff auf Vereinsvermögen (der Kassenwart und der Erste Vorsitzende müssen auf das Vereinskonto zugreifen können und zeichnen im Vier-Augen-Prinzip Rechnungen frei). Jetzt könnte man sagen: "Weiß ja keiner.", allerdings werden Vorstandsämter in Vereinen über einen Notar beim Amtsgericht eingetragen. Es wäre zwar nicht das Amtsgericht, das auch für meine Insolvenz zuständig ist, aber trotzdem die Frage, inwieweit das problematisch sein könnte.
Vielen Dank für Eure Hilfe.