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wie lange bis WVP / nachträgliche Forderungen

Verfasst: 7. Okt 2025, 22:44
von Cataleya
Guten Abend :)

meine Insolvenz wurde letztes Jahr am 01.08.2024 eröffnet. Seitdem verlief alles ruhig ich hatte vor über 2 Monaten vom Gericht eine Kopie vom Abschluss Bericht meines IV erhalten (den er bereits im März 25 erstellt hatte) & das nachträgliche Forderungen geprüft werden.

Prüfungsstichtag war der 14.08.2025 und seitdem Funkstille wie geht es nun weiter bin ich kurz vor der Wohlverhaltensphase oder kann das noch dauern?

Liebe Grüße

Re: wie lange bis WVP / nachträgliche Forderungen

Verfasst: 8. Okt 2025, 11:48
von robo
Wenn Dein IV seinen Abschlussbericht bereits ans Gericht geschickt hat, dann liegt es jetzt am Gericht, Dein Inso-Verfahren gem. § 200 InsO aufzuheben, Dir den 'Aufhebungsbeschluß' zu schicken und hier zu veröffentlichen:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de

WANN Dein Gericht das macht, weiß niemand, kann ja niemand hier wissen, wie schnell Dein Gericht ist (Personalsituation, Urlaub, Krankenstand usw).

Aber WENN Du diesen Aufhebungsbeschluß dann hast, dann bist Du in der sogen. 'Wohlverhaltensphase' (taggenau bis zum Ablauf von drei Jahren nach Deiner Inso-Eröffnung).

Also Geduld.
Deine Gläubiger müssen bis zum St.Nimmersleinstag auf ihr Geld warten ... Du nur drei Jahre auf Deine RSB.