Insolvenzverfahren - strittige nachträgliche Forderung
Verfasst: 3. Okt 2025, 13:58
Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem, dass ich gerne hier mal schildern möchte. Vielleicht weiß jemand Rat.
Am 12.02.2025 wurde mein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet.
Im März 2025 erhielt ich eine naträgliche Forderung meines ehemaligen Stromversorgers zum Zeitraum der vor Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens liegt (11.05.2024 bis 11.02.2025).
Auf die Forderung des Stromversorgers reagierte ich mit dem Hinweis, dass die Forderung den insolvenzrelevanten Zeitraum betrifft und sie mögen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
Daraufhin reagierte der Stromversorger nicht mehr.
Nun erhielt ich Post von den ksp Rechtsanwälte. Zunächst auch nur ein Forderungsschreiben im Namen des Stromversorgers.
Auch hier teilte ich das gleiche mit, wie bisher.
Die ksp Anwälte reagiert jedoch umgehend und argumentieren, dass das Datum der Forderung maßgebend wäre. Also das Datum wann die Rechnung erstellt wurde. Und das wäre im März 2025, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahren gewesen. Somit würde es die Insolvenz nicht betreffen.
Wie ist das zu beurteilen?
Wenn das so stimmen würde, könnten ja Gläubiger mit Hinauszögern der Rechnungsstellung immer manipulieren, ob eine Forderung aus einem Insolvenzverfahren herausfällt.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das Datum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung maßgebend ist, ob eine Forderung im Insolvenzverfahren aufzunehmen ist oder nicht.
Danke vorab!
Ich habe ein Problem, dass ich gerne hier mal schildern möchte. Vielleicht weiß jemand Rat.
Am 12.02.2025 wurde mein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet.
Im März 2025 erhielt ich eine naträgliche Forderung meines ehemaligen Stromversorgers zum Zeitraum der vor Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens liegt (11.05.2024 bis 11.02.2025).
Auf die Forderung des Stromversorgers reagierte ich mit dem Hinweis, dass die Forderung den insolvenzrelevanten Zeitraum betrifft und sie mögen sich an den Insolvenzverwalter wenden.
Daraufhin reagierte der Stromversorger nicht mehr.
Nun erhielt ich Post von den ksp Rechtsanwälte. Zunächst auch nur ein Forderungsschreiben im Namen des Stromversorgers.
Auch hier teilte ich das gleiche mit, wie bisher.
Die ksp Anwälte reagiert jedoch umgehend und argumentieren, dass das Datum der Forderung maßgebend wäre. Also das Datum wann die Rechnung erstellt wurde. Und das wäre im März 2025, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahren gewesen. Somit würde es die Insolvenz nicht betreffen.
Wie ist das zu beurteilen?
Wenn das so stimmen würde, könnten ja Gläubiger mit Hinauszögern der Rechnungsstellung immer manipulieren, ob eine Forderung aus einem Insolvenzverfahren herausfällt.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das Datum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung maßgebend ist, ob eine Forderung im Insolvenzverfahren aufzunehmen ist oder nicht.
Danke vorab!